Kaufvertrag Auto unter falschem namen?
Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt.
Ich bin gerade dabei ein Auto übers Internet zu verkaufen (nichts besonderes, muss einfach weg).
Nun habe ich per Mail einen Kaufvertrag abgeschlossen mit einem Herrn X.
Als ich die angegebene Handynummer im Vertrag nochmal anrief meldete sich aber ein Herr Y. Ist aber derselbe Typ, erkenne ich an der Stimme.
Das stinkt doch oder? Ist das nicht urkundenfälschung?
Sollte ich mir bei abholung des Fahrzeuges am besten die Personalien des angeblichen Käufers zeigen lassen, auch wenn jemand anderes mit Vollmacht abholt?
Danke falls mir irgendjemand einen Rat geben kann.
6 Antworten
Also wenn er in Bar bei Abholung bezahlt... wayne. Da musst nur gucken dass es kein Falschgeld ist.
Bei anderen Zahlungsarten wäre ich auch misstrauisch.
Danke für die Antwort. Der Käufer hat mir schon gesagt das nicht er selber kommt sondern jemand anderes, dieser aber auf jeden Fall eine Vollmacht mitbringt. Von dem Abholer lass ich mir natürlich den Ausweis zeigen (was tue ich wenn dieser sich weigert)?! Aber der Käufer laut Kaufvertrag ist ja nicht anwesend also weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.
Zahlt er das Auto bar? Ist das Kfz abgemeldet? Dann spielt es doch überhaupt keine Rolle für Dich was der Käufer angegeben hat. Du hast die Kohle und gut ist.
Wichtig ist nur, dass alle Mängel im KV angegeben sind und falls von Dir gewünscht die Haftung wirksam* eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
*für einen wirksamen Haftungsausschluss kann sehr viel falsch aber nur wenig richtig schreiben.
Genau genommen, verstehe ich Dein Problem nicht. Wenn einer kommt, die vereinbarte Kohle auf den Tisch legt und die Kiste mitnimmt, kann Dir alles Andere doch egal sein.
Wer da jetzt im Vertrag steht oder die Möhre holt...... Einig wichtig für Dich ist die ordentliche Formulierung des Gewährleistungs-Ausschluß und gut.
Ich hab so was ähnliches auch schon gemacht. Auto im Netz gesucht, Verhandlungen geführt und gekauft hat ein anderer, der bei Abholung allerdings dabei war.
Das aber nur, weil der eigentliche Käufer von Autos Null Ahnung hat.
Eine Urkunde ist ein siegeltragendes Dokument, ein Kaufvertrag ist keine Urkunde, daher auch keine Urkundenfälschung sondern ehr Betrug.
Ein Auto mit gesiegeltem amtlichen Kennzeichen bildet dagegen eine gemischte Urkunde, am falschen Fahrzeug angebracht ist es Urkundenmissbrauch
Eine Urkunde ist ein siegeltragendes Dokument, ein Kaufvertrag ist keine Urkunde, daher auch keine Urkundenfälschung sondern ehr Betrug.
Das hat mal leider so gar nichts mit dem strafrechtlichen Urkundsbegriff zutun...
Urkundenmissbrauch
Es gibt hierzulande keinen Straftatbestand mit diesem Namen...
keine Urkundenfälschung sondern eine Dokumentenfälschung
Öhm...
Ein Vertrag der unter falschen Vorraussetzungen zustande gekommen ist, ist nichtig wegen Rechtsmangel
Also wenn mir heute keiner ein Ausweisdokument mit den Daten des Käufers aus dem Kaufvertrag zeigen kann dann kann ich die Person wieder abtreten und nachhause fahren lassen ohne mir Sorgen über Schadensansprüche oder sonst was machen zu müssen?
Also wenn mir heute keiner ein Ausweisdokument mit den Daten des Käufers aus dem Kaufvertrag zeigen kann dann kann ich die Person wieder abtreten und nachhause fahren lassen ohne mir Sorgen über Schadensansprüche oder sonst was machen zu müssen?
Nur weil Dir keiner seinen Ausweis vorlegt ist der Vertrag ja noch lange nicht nichtig.
Wenn deine Unterschrift drunter ist und die vom Käufer auch, dann ist der Vertrag erstmal für beide Parteien bindend. Lässt Du ihn erst garnicht unterschreiben ohne eine Legitimation gesehen zu haben, kommt der Vertrag von vorn herein überhaupt nicht zustande.
Akzeptiertst Du den Vertrag zunächst in Treu und Glauben ist er für Dich bindend solange sich keine belastbaren Indizien für Betrugsversuch oder Täuschung ergeben.
Übrigens wäre die nachträgliche Änderung eines Kaufvertrag immer noch keine Urkundenfälschung sondern eine Dokumentenfälschung
Auf jeden Fall Ausweis zeigen lassen.
Was tue ich wenn der abholende sich weigert? Und den Ausweis vom Käufer laut Vertrag kann ich mir auch nicht zeigen lassen weil dieser ja nicht kommen wird
Dann schicke ihn nach Hause. Wenn er frech wird -> Polizei rufen.
Ich habe auch auf Deine Frage geantwortet, lies auch das bitte.
Wenn er sich weigert, kann er das Auto nicht kaufen. Ganz einfach.
Also wenn mir heute keiner ein Ausweisdokument mit den Daten des Käufers aus dem Kaufvertrag zeigen kann dann kann ich die Person wieder abtreten und nachhause fahren lassen ohne mir Sorgen über Schadensansprüche oder sonst was machen zu müssen?
Richtig.
100%? Wenn das so ist dann mach ich das. Die Sache stinkt mir schon zu sehr.
100%.
Meine Frage ist: Kann ich noch vom Vertrag zurückzutreten weil ich weiß das der angegebene Käufer im Vertrag nicht der Käufer zu sein scheint und Betrugsverdacht besteht? Oder muss ich das jetzt durchziehen weil Vetrag ist Vertrag?