Kauf von Hehlerware?
Hallo Leute ,
ich hab vor gut 2 Wochen ein Handy gekauft und habe in späteren Verlauf festgestellt das es ein Geklautest Handy ist. Ich bin zur Polizei gegangen und es war dort auch als gestohlen gemeldet. Jetzt wurde gegen mich so gesehen eine Anzeige wegen kaufen von Hehlerware gemacht . Meine Frage ist auf was mich zukommt ? Kann ich dafür jetzt ins Gefängnis gehen oder was wird passieren.
Würde mich auf eine schnelle und gute Antwort freuen denn ich weiß nicht was ich machen soll .
5 Antworten
Solltest du nachweisen können, dass du den Kauf in Unwissenheit getätigt hast, würde keine Strafe auf dich zukommen. Den Verkäufer solltest du jedoch zur Rechenschaft ziehen lassen. Was ihm blühen würde, möchtest du schätze ich, nicht in Erfahrung bringen.
Andersrum man muss ihm nachweisen, dass er es nicht aus Unwissenheit getan hat.
Oh, ich wollte "man" statt "du" schreiben. 😂😂😂😂
Hallo Domino714
Die Anzeige wird entweder sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt oder du wirst spätestens vom Gericht freigesprochen da du zum Zeitpunkt des Kaufes ja nicht wusstest, dass du etwas gestohlenes kaufst und somit kein Vorsatz vorlag.
https://dejure.org/gesetze/StGB/16.html
(1) 1Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich.
https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html
1Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. 2Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Du bist absolut unschuldig und solltest deinerseits aber rechtliche Schritte gegen denjenigen einlegen, der dir das Handy verkauft hat den Kaufpreis muss er dir zurückerstatten.
Moralisch gesehen finde ich es übrigens fragwürdig von der Polizei Anzeigen gegen ehrliche Menschen die einfach nur in eine Falle getappt sind zu erstellen, denn auf die Art verscherzt man sich deren Ehrlichkeit und bringt sie dazu aus Angst unehrlich zu sein.
Erstmal gründlich in alle Richtungen ermitteln bevor mal irgendwelche Anzeigen zur Staatsanwaltschaft durchjagt wäre vielleicht angebrachter.
LG
Darkmalvet
Danke für deine gute Antwort auf meine Frage.da kann ich ja sehr gut nach vorne sehen . Aber wie die Polizei mir das erklärt hat da hat es sich nicht so harmlos angehört .
Die Polizei muss vor allem erstmal ermitteln bevor sie an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Die Anzeige kann solange bis gründlich ermittelt wurde gegen unbekannt laufen und eventuelle Tatverdächtige haben solange auch nur unter Tatverdächtig zu laufen.
Wenn jemand einen Drogenfund aud der Straße meldet bekommt er ja auch blindlinks eine BTM Anzeige.
§17 wäre übrigens nur dann einschlägig wenn der FS nicht wusste dass es verboten ist gestohlene Handys zu kaufen.
17 StGB ist dann wichtig wenn versucht wird ihm über die Schiene zu kommen er hätte z.b. Aufgrund eines günstigen Preises darauf kommen müssen, dass das Handy wahrscheinlich gestohlen.
In diesem Fall gibt er an zum Zeitpunkt des Kaufes nicht gewusst zu haben, dass von ihm verlangt auf sowas zu achten und in dem Moment wo er darauf kam zur Polizei gegangen zu sein.
Wenn gestohlene Ware veräußert wird, dann ist das Hehlerei; die Polizei muß automatisch die entsprechende Anzeigen auf den Weg bringen (bei Dir wegen Hehlerei und beim Verkäufer Diebstahl und Hehlerei).
Wenn Du gutgläubig eine gestohlene Ware erwirbst, wird das Verfahren dann eingestellt.
Das Handy wird eingezogen, denn an gestohlener Ware kann kein Eigentum erworben werden.
Du solltest nun Deinerseits den Verkäufer verklagen, damit Du Deinen gezahlten Kaufpreis zurück bekommst.
Kleiner Exkurs - Polizeistatistik
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Polizeistatistik hinweisen; Du wirst nun, obwohl Du unschuldig bist, in der Polizeistatistik unter der Rubrik Hehlerei mitgezählt, obwohl das Verfahren später eingestellt werden wird.
Man sieht also, daß die Horrorinterpretationen der Polizeitstatistik mit Vorsicht zu genießen sind, denn sie bilden nicht die tatsächlichen Straftaten ab, sondern geben lediglich einen Überblick über die Anzahl der bearbeiteten Fälle...
Gefängnis nicht. Geldstrafe vermutlich nur, wenn davon auszugehen ist, dass du wusstest das du Diebesgut kaufst bzw. davon ausgehen musstest.
Ich habe es ja nicht gewusst das es geklaut ist . Mir gehts eigen nur darum das ich nicht dafür in das Gefängnis muss
Knaststrafen sind das höchst möglichste Urteil. Dort kommen Leute rein, die eine Gefahr für Gesellschaft darstellen und nicht jemand der ein geklautes Handy gekauft hat.
Ja klar ist es das aber ganz ehrlich ich gehe auf Nummer sicher hier in Deutschland 😂
Du bist ehrlich. Da wird Dir auf ber Polizei keiner twas antuen.
Du hast vieleicht einen Beamten erwischt, der einen schlechten Tag hatte. Dir passiert nichts.
Wegen einem geklauten Smartphone macht man normalerweise keinen Alarm. Du hast ja keine Bank ausgeraubt.
Ich muss gerade so lachen. mache Dir nur keine Sorgen.
Mario
Hehlerei ist ein Offizialdelikt, die Polizei muss es erstmal zur Anzeige bringen.