Katzen halten ohne Erlaubnis - was kann passieren?
In meinem Mietvertrag ist so ein Standardsatz a la 'Tierhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters erlaubt'. Vor etwa 6 Monaten habe ich meine Vermieterin schriftlich um Erlaubnis einer Katze gebeten. Sie rief mich an und sagte, dass sie mir die Erlaubnis 'eigentlich lieber nicht geben möchte'. Schriftlich kam nichts von ihr zurück.
Was könnte passieren, wenn ich mir jetzt trotzdem eine Katze anschaffe und sie es irgendwie mitbekommt? Klar, sie könnte den Vertrag kündigen. Auch fristlos? Müsste sie mir eine gewisse Frist gewähren um die Katzen loszuwerden (oder umzuziehen...)?
4 Antworten
Tierhaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters erlaubt.
Das würde bedeuten, dass Du sie vor Anschaffung eines jeden ! Tieres um Erlaubnis bitten müsstest. Und das ist nicht zulässig.
Also wie genau lautet die Formulierung zum Thema Tierhaltung?
Der Text ist korrekt - somit kannst Du ohne Einwilligung der Vermieterin erst einmal keine Katze anschaffen.
eigentlich lieber nicht geben möchte'
Im Hinblick auf die vorgenannte Aussage der Vermieterin würde ich diese noch einmal anschreiben und um schriftliche Genehmigung oder Begründung der Ablehnung bitten.
Ja, du hast wohl Recht. Ich werde nochmal versuchen sie zu überzeugen. Hab ein bisschen Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass ich irgendwann vllt fristlos gekündigt werde. Danke
Ich denke, das generelle Verbot aller Tiere ist unzulässig, der Passus im Vertrag nichtig.
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html
Richtig ist, dass der Vermieter künftig sachliche Argumente vorbringen muss, um die vom Mieter gewünschte Katzen- oder Hundehaltung zu untersagen. Dabei betont der BGH ausdrücklich, dass ein im Mietvertrag vorformuliertes Verbot von Katzen- und Hundehaltung bzw. der Tierhaltung insgesamt – also auch unter Berücksichtigung der Kleintiere – nicht zulässig ist. Vielmehr ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der Hausbewohner und Nachbarn erforderlich. Pauschale Erwägungen und Lebenserfahrung genügen nicht als Begründung, der Vermieter muss die konkreten Störfaktoren, die gegen eine Katzen- oder Hundehaltung sprechen, darlegen und begründen.
Wenn sich die Tierhaltung nicht nachteilig auf andere Mieter auswirkt, muss der Vermieter dann der Tierhaltung zustimmen? Oder gibt es noch andere Wege, die Tierhaltung zu verbieten?
Berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn sind nur ein Aspekt der Abwägung. Größe, Zustand und Lage der Wohnung oder des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, spielen in einer umfassenden Interessenabwägung ebenfalls eine Rolle. Ebenso zählen Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, die persönlichen Verhältnisse, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie die besonderen Bedürfnisse des Mieters. So können zum Beispiel die drohende Verschmutzung sowie eine übermäßige Abnutzung des Mietobjekts Gründe sein, die Tierhaltung zu verbieten. Allerdings genügt auch hier nicht die allgemeine Lebenserfahrung, dass Hunde und Katzen Schmutz verursachen können oder sich Böden und Wände generell schneller abnutzen. Vielmehr muss der Vermieter darlegen, dass und in welcher Weise die Wohnung oder gegebenenfalls das Treppenhaus durch die Tierhaltung konkret (und dies ist wichtig) überhöht abgenutzt wird.
...dass sie mir die Erlaubnis eigentlich lieber nicht geben möchte...
...ist keine Begründung. Der Vermieter darf dir die Haustierhaltung MIT Begründung verbieten, denn es ist sein Haus.
Versuche, das Ganze nochmal schriftlich zu beantragen, damit du eine schriftliche Antwort hast.
Ich würde keine Tiere ohne Genehmigung ins Haus holen. Der Leidtragende ist immer das Tier, dass dann von der Vermieterin rausgeklagt wird (und du vielleicht gleich mit).
Und dann EINE Katze geht ja auch nicht. Katzen hält man nicht einzeln, sondern mindestens paarweise. Einzelhaltung von Katzen in reiner Wohnungshaltung ist alles andere als artgerecht.
Schreib der Vermieterin, dass du DIE Katzen in reiner Wohnungshaltung halten würdest, wo sie niemanden stören würden. Das ist immer einfacher genehmigt zu bekommen, wie Freigängerkatzen. Wir hatten damals wegen unserer Freigänger ständig Anzeigen bei der Hausverwaltung, die Katzen hätten irgendwas zerstört (was niemals stimmen konnte, aber man hatte eben Spaß daran, es den Tieren in die Schuhe zu schieben).
Schreib auch sowas dazu, dass du jemanden hast, der die Katzen in deiner Abwesenheit versorgt und sie nicht alleine sind, und dass es dir eine Herzensangelegenheit wäre, diese Tiere zu halten.
Je positiver dein Schreiben, desto wahrscheinlicher die Zusage.
Viel Erfolg!
Hallo,
hättest du besser erstmal nicht gefragt. Jetzt sieht es nach Widersetzen aus, wenn du dir doch zwei (!) Katzen holst (bitte keine Einzeltierhaltung), sollte die Klausel nicht greifen.
Hier was dazu vom Mieterverein:
Hier noch was Interessantes:
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/formulierung-tierhaltung-im-mietvertrag/
grad mal rausgekramt, 'Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen oder kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere anderer Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist.'