Dürfen Vermieter Hunde in Wohnungen verbieten?
Hallo, ich habe eine Labrador Hündin und warte momentan auf eine Sozialwohnung da ich momentan in Elternzeit bin und mir keine andere leisten kann. Nun zu meiner Frage, muss ich bei einem Wohnungsvorschlag angeben, dass ich einen Hund habe? Denn ich denke die meisten lehnen mich deswegen ab und nehmen lieber jemanden ohne Hund. Da es für mich aber nicht in Frage kommt meinen Hund wegzugeben und es wirklich dingend ist eine Wohnung zu bekommen, könnte ich es ja einfach nicht sagen mit dem Hund ... bekomme ich dann Schwierigkeiten? Ich dachte es gibt ein neues Gesetz dass Haustiere nicht verboten werden dürfen ? Danke und lg
13 Antworten
Es wurde ja schon gesagt, dass ein Haustierverbot vom Vermieter begründet werden muss.
Was bei einem Hund natürlich nicht sonderlich schwer erscheint. Vonwegen bellen, wodurch sie andere Hausbewohner beeinträchtigt fühlen könnten. Ebenso Geruch, und eventuelle Hinterlassenschaften...
Ich würde im Vorfeld die Karten jedenfalls offen legen, und mit viel Glück wirst du einen verständnisvollen Vermieter finden.
Wir haben nach langer Suche schließlich auch einen gefunden.
Die Sache ist ganz einfach. In der Selbstauskunft wirst Du nach Haustieren gefragt und Du antwortest mit "Nein". Beim Einzug ist ein Hund dabei und der Vermieter kann Dich sofort kündigen, weil Du ihn angelogen hast.
Die Frage nach Haustieren in der Selbstauskunft ist zulässig. Sie kann wahrheitswidrig beantwortet werden und das hat keine Folgen, wenn es sich um Kleintiere handelt, deren Haltung sowieso nicht verboten werden kann.
Es könnte nun so laufen:
In der Selbstauskunft beantwortest Du die Frage nach Haustieren mit "nein".
Der Vermieter sagt Dir die Wohnung zu und legt Dir einen Mietvertrag vor. Darin steht, dass die Haltung von Hunden nicht erlaubt ist, bzw. im Einzelfall die Erlaubnis dafür eingeholt werden muss.
Du schweigst und unterschreibst.
Beim Einzug hast Du Deinen Labrador dabei und der Vermieter fragt Dich, "Sie haben sich einen Hund angeschafft?" und er wird Ihnen mitteilen, "da hätten Sie aber erst einmal fragen müssen!"
Schon allein aufgrund dieser Frechheit, wird er Dich auffordern, den Hund weg zu geben bis zum xx.xx.xxxx. Wenn Du den Hund dann immer noch hast, erhältst Du direkt die Kündigung.
Falls Du angegeben hast, nein, den habe ich schon länger, wird er Dich auf die falsche Antwort in der Selbstauskunft ansprechen und Dir sofort die fristlose Kündigung präsentieren. Dabei geht es dann nicht mehr um den Hund an sich, sondern nur um die falsche Antwort in einer Selbstauskunft, die wahrheitsgemäß beantwortet werden mußte.
Es ist also keine so gute Idee, den Hund zu verschweigen, wenn danach gefragt wird oder wenn Hundehaltung untersagt wird oder Erlaubnis erfordert.
Es gibt diesbezüglich kein neues Gesetz!
Warum sollte ein Arzt ein Attest ausstellen? Wenn jemand depressiv ist? Dazu muss der und brauch der Hund eine erforderliche Ausbildung. Einzigst alleine Blindenhunde dürfen und müssen geduldet werden. Für begleit oder Assistenzhunde brauch man die Erlaubnis des Vermieters. Die Antwort ist vollkommen korrekt.
Auf den Mieterbund würde ich mich nicht verlassen.
Kein Arzt darf ein Gefälligkeitsattest ausstellen. Würde das ein Arzt tun, der genau weiß, dass seine Patientin nicht depressiv ist und wo er weiß, dass ein Therapiehund nicht angezeigt ist oder gar noch, dass er weiß, dass der Labrador, den die "Patientin" hat, gar kein Therapiehund ist?
Sehr dünnes Eis, das brechen könnte, wenn es zu einer Räumungsklage kommt.
Danke für Support!
Interessent dürfte es werden, wenn der Vermieter seinerseits ein ärztliches Attest vorlegt, das ihm eine schwere Hundephobie und -allergie bescheinigt. :)
Aber im Ernst jeder Arzt wird sich genau überlegen ob er ein Gefälligkeitstest ausstellt oder nicht. Im schlimmsten Fall wäre der Arzt seine Zulassung los und dem Mieter könnte z.B. dann nach einem gerichtlichen Räumungsverfahren ein Strafverfahren wegen Prozeßbetrug drohen.
Natürlich kann sich der VM Mieter ohne Hund aussuchen. Und bei falscher Beantwortung der konkreten Frage, insbes. in einer Mieterselbstausunft den damit erschlichenen Mietvertrag anfechten mit der Rechtsfolge, dass du gar nicht erst einziehst.
Die nachträgliche Haltung von Hunden und Katzen bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des VM und darf verweigert werden, wenn dem nachvollziehbare Interessen entgegenstehen. Etwa die, anderen M zugesichert zu haben, sie zögen in eine Wohnung in einem hundefreien Haus ein.
Es bleibt dir also garnichts anderes übrig, als hier mit offenen Karten zu spielen, wenn du mit Hund eine Wohnung suchst.
G imager761
Ich dachte es gibt ein neues Gesetz dass Haustiere nicht verboten werden dürfen ?
Gibt es nicht.
Es gibt lediglich ein BGH-Urteil nach dem Hunde und Katzen nicht mehr generell und grundlos, in einem Formularmietvertrag, untersagt werden dürfen.
Es gibt keine einzige gesetzliche Regelung bezüglich Haustieren in Mietwohnungen. Im Grunde sind alle Urteile, auch die höchstrichterlichen Entscheidungen vom BGH Einzelfallentscheidungen an die sich in Deutschland kein Richter oder Gericht halten muß.
Der BGH hat zwar ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag für unwirksam erklärt, allerdings auch in seiner Urteilsbegründung klargestellt, daß diese Entscheidung keinen "Freibrief" für Mieter darstellt und diese immer auf der sicheren Seite sind, wenn der Vermieter vor der Anschaffung des Hundes/Katze um seine ausdrückliche Zustimmung gebeten wird.
Da Du aber erst Wohnungssuchender bist und somit noch kein Mieter kannst Du auch nicht auf dieses BGH-Urteil hinweisen bzw. Du kannst nicht gegen eine generelle Hunde-/Katzenverbotsklausel in einem Mietvertrag vorgehen, wenn Du den Mietvertrag noch gar nicht unterschrieben hast.
Machst Du aber in Deiner Selbstauskunft diesbezüglich Falschanangaben, daß Du gar keinen Hund hast, könnte der Vermieter diesen Mietvertrag evtl. sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten oder fristlos kündigen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/auf-wohnungssuche-wenn-der-vermieter-fragen-stellt_017318.html
Du übersiehst ihre Notlage eine Wohnung zu finden. Sie kann daher den Vertrag als aufgenötigt anfechten.
Für den Hund kann sie sich ein ärztliches Attest holen. Kein Mensch brauch einem Vermieter sagen dass er depressiv ist und aus therapeutischen Gründen einen Hund benötigt. Weil er dann wegen seiner Krankheit und der notwendigen Therapie womöglich die Wohnung nicht bekommt. Deswegen darf man das verschweigen.
Quelle Mieterzeitung des Mieterbundes