Kassendifferenz aus eigener Tasche zahlen
Ich habe an einer Tankstelle gearbeitet vom Februar bis Mitte Oktober. Vor ein paar tagen hatte ich ein Gespräch mit meinem alten Chef und bat ihn um eine Wiedereinstellung. Daraufhin legte er mir zwei Kassenabrechnungen auf den Tisch und meinte ich hätte diese noch auszugleichen. Im Normalfall war es so, dass er meistens noch in derselben Woche oder dem Monat auf uns Mitarbeiter zukam und uns darauf aufmerksam machte. Aber diese Belege stammen aus den Monaten Juli und August und sind zudem auch noch glatte Beträge. Nun aber bin ich seit gut einem Monat schon lange kein Mitglied dieser Tankstelle. Darf Er mir dennoch die Kassendifferenz anrechnen ? Wir bekommen unser Gehalt immer im darauffolgenden Monat zwischen dem 01.//. und 10.//. Eigentlich habe ich großartig nur noch mit der Tankstelle zu tun, da ich noch auf mein Gehalt für den Oktober warte. Und diese Kassendifferenz von angeblichen 130€ möchte er mir von meinem noch zu bekommenden Gehalt anrechnen.
4 Antworten
Ich bin auch im Verkauf tätig. Bei uns ist es so das wenn du eine hohe kassendiferenz hast es abgezogen wird vom Gehalt. So ist es bei uns.
Bekommt ihr denn auch ein faires manko ?
Kassendifferenzen dürfen nur dann zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, wenn
- erstens die Verantwortung für diese Differenz ihm eindeutig zugewiesen werden kann, wenn
- zweitens im Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zum Ausgleich formuliert worden ist, und wenn
- drittens arbeitsvertraglich die Zahlung eines sogenannten "Mankogeldes" mit dem Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer vereinbart worden ist.
Außerdem müssen die Höhe des regelmäßigen Mankogeldes und der vom Arbeitnehmer gegebenenfalls zu leistende Ausgleich in einem "angemessenen" Verhältnis zu einander stehen!
Also:
Das Verlangen Deinen neuen alten Arbeitgebers ist absolut nicht rechtskonform, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind; er darf Dir dann den Differenzbetrag nicht von Deinem noch ausstehenden Oktober-Entgelt abziehen!!
Da bin ich kein Experte...grundsätzlich haften Angestellte schon für Kassendifferenzen...aber normalerweise sollte sowas ZEITNAH (z.B. beim abendlichen Kassenabschluss) geklärt werden; mit dieser nachträglichen Überraschung geht er vor Gericht wohl baden...such' dir einen anderen Job.
Das sollte doch wohl der Normafall sein.
also jeder andere mitarbeiter kann an unsere kasse. hate letztens mit ihm genau die disskusion, darauf hin meinte er, wir könnten unsere kassen ja abschließen oder generell die schicht schließen und halt immer wieder eröffnen wenn wir wieder an der kasse stehen. Aber die zeit hat man an unserer Tankdtelle nicht, wenn man schnell mal raus muss dann geht man einfach und schließt nicht erst die Kasse..
Solche Forderungen sind unzulässig. bestehe auf der vollständigen Auszahlung deines Lohn - ansonsten Arbeitsgericht.
Wenn überhaupt, dann nur, wenn jeder seine eigene Kasse hat, an die kein anderer ran kann.