Als Kassierer Toiletten putzen?
Hallo, ich arbeite seit kurzem als Kassierer an einer Tankstelle. Mein Chef meinte nun zu mir, dass ich zu Beginn der Schicht immer die Toilette säubern muss.
Ich fühle mich dabei nicht wohl, zumal ich auch nur Mindestlohn für meine Kassierertätigkeit bekomme.
Anbei habe ich den Paragraphen aus meinem Vertrag geschickt.
lg
7 Antworten
Das würde ich verweigern.
Dein Chef könnte ja noch eine Reinigungskraft einstellen - oder er macht das selbst.
Unter "Gleichwertigkeit" verstehe ich Regale einräumen pder sowas.
Unter "Gleichwertigkeit" verstehe ich Regale einräumen oder sowas.
So ist es!
Denn das Toilettenputzen ist ganz sicher keine "gleichwertige" Tätigkeit, zu der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer laut dem Arbeitsvertrag verpflichten darf.
Wer putzt die Toilette denn, wenn du frei hast?
Ich weiss nicht wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist, aber ich würde es nicht machen. Dafür könnte er doch eine Reinigungsfirma beauftragen...
Kloputzen ist keine entwürdigende oder belästigende Aufgabe. Er darf es also durchaus von dir verlagen. Die Geschäftsräume - und dazu gehört eben auch das Klo - sauber zu halten ist eine normale Angestelltentätigkeit.
Nachtrag:
Hier ist schließlich nicht von der individuellen Reinigung nach dem Benutzen die Rede!
Ich würde schon sagen, dass der Arbeitgeber dir das zuteilen kann.
Das Toilettenputzen ist ganz sicher keine "gleichwertige" Tätigkeit, zu der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer laut dem Arbeitsvertrag verpflichten darf!
Hm... Fachmann bin ich da nicht zugegebenermaßen, aber ich kenne das aus jeglichen Arbeitsumfeldern, dass kleine nebenbei anfallende Tätigkeiten, die sicherlich nicht zum eigentlichen Arbeitsbereich gehören, selbstverständlich mit abgedeckt werden durch die Angestellten.
Klar, dann kann man sich dagegen auflehnen und womöglich bekommt man da juristischerseits sogar Recht, aber es handelt sich hier um einen winzigen Job, eine fast schon hilfsweise Tätigkeit nun mehr oder weniger, irgendwas in der Richtung wird man da vermutlich immer am Hals haben. Wenn man sich in einem solchen Arbeitsumfeld bewegt, ist es vermutlich eher seltener ein wirklicher reiner Wohlfühlbereich.
kleine nebenbei anfallende Tätigkeiten, die sicherlich nicht zum eigentlichen Arbeitsbereich gehören
Dagegen ist grundsätzlich ja auch nichts einzuwenden.
Es ist aber eine ganz andere Sache, wenn der Arbeitgeber einem als "Kassierer" eingestellten Arbeitnehmer die Toilettenreinigung als weitere "reguläre" Aufgabe zuweist!
Ja, das ist mir schon bewusst. Aber mal ganz ehrlich, das ist jetzt keine wahnsinnig ausgebildete und hochqualifizierte Tätigkeit als Kassierer. Das ist ein Nebenjob für viele und viele Schüler machen es nebenbei. Da muss man dann halt irgendwo, auch wenn es blöd ist, mal kleine Brötchen backen. Wenn er sich querstellt, wird er vermutlich gekündigt und bei seinem nächsten Job als Kassierer darf er dann wieder irgendeinen Mist machen, der ihm nicht passt. Das ist leider bei dieser Art der Jobs so aus meiner Sicht. Aber der Fragesteller kann es natürlich versuchen…
Das mag ja alles so sein!
Es geht aber erst einmal um die Klärung der Frage, was ein Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer darf und was nicht.
Erst dann, wenn ein Arbeitnehmer weiß, welche Rechte er neben seinen Pflichten noch hat, kann er sich überhaupt Gedanken darüber machen, wie er sich in einer konkreten, praktischen Situation denn verhalten kann oder soll.
Dass es sich um eine "entwürdigende" Aufgabe handele, unterstellt keiner.
Aber das Toilettenputzen ist ganz sicher keine "gleichwertige" Tätigkeit, zu der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer laut dem Arbeitsvertrag verpflichten darf!
Die Toilettenreinigung gehört ebenfalls ganz sicher nicht zu einer "normale[n] Angestelltentätigkeit"!