Was soll ich tun, wenn die Karten von Eventim nicht angekommen sind?
Hallo, ich hab gesehen, dass es zu meinem Anliegen schon mehrere Threats gibt, konnte aber keine Eindeutige Lösung finden (und auch keine weiteren Berichte der Betroffenen), deshalb frag ich noch mal: ich habe am 26.06 bei eventim 3 Karten für Muse bestellt. Diese wurden ein Paar Tage später verschickt, sind aber noch nicht bei mir angekommen. Versendete wurde als normaler Brief, andere Möglichkeiten gab es nicht. Jetzt hab ich an eventim geschrieben und die haben mir folgendes geantwortet:
...Ergebnis unserer Recherche ist, dass der Brief unser Haus am 25.06.2009 mit der Deutschen Post verlassen hat. Die Tickets sind sowohl aus dem System als auch im Ausgang ausgebucht worden. Jede Bestellung wird außerdem von zwei verschiedenen Mitarbeitern zuerst bei Ausdruck, dann bei der Zuordnung zum Lieferschein und schließlich beim Versand auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Bestellung kontrolliert. Letztlich werden alle Briefe vor der Übergabe an die Deutsche Post AG von uns gescannt, um einen Nachweis der Übergabe sicherzustellen. So müssen wir leider von einem Verlust während des Transportes bei der Deutschen Post ausgehen...
Und ich soll ein Nachforschungsformular für die Post ausfüllen. Glaub aber nicht dass das was bringt. Und aus dem was ich im Internet bis jetzt gelesen habe, liegt die Verantwortung bis zu mir nach Hause eh bei eventim.
Was soll ich jetzt machen?
7 Antworten
Sagt mal, fällt nur mir das auf dass da was nicht stimmen kann?
"Ich habe am 26.06 bei eventim 3 Karten für Muse bestellt." - "Ergebnis unserer Recherche ist, dass der Brief unser Haus am 25.06.2009 mit der Deutschen Post verlassen hat." Wollen die Hellseher sein oder wie?
In jedem Fall muss hier der Händler, eventim, für untergegangene Ware gerade stehen. Wird vereinbart, dass die Ware versendet oder mittels eines Kuriers überbracht wird, ist der Händler bei einem Verbrauchsgüterkauf immer dafür ("automatisch") verantwortlich, sofern nichts anderes EXPLIZIT vereinbart wird. (Stünde eine solche Regelung in den AGB, ist dies nicht zulässig.)
LG, Wiebke
Das mit dem Datum war mein Fehler, hab die Karten am 19.06 bestellt. Danke für die Info. ;)
Hallo, ich habe am 04.12.11 zwei Karten für das Hinterseer Konzert im März bestellt. Diese sollten ein Weihnachtsgeschenk sein. Der Kaufpreis mit Gebühren wurde von der Fa eventim unverzüglich von meinem Konto abgebucht und die Karten am 09.12 angeblich an mich verschickt. Da die Karten bis zum 19.12 nicht bei mir angekommen sind, habe ich am 19.12 und am 20.12 jeweils morgens die Fa eventim über das Kontaktformular auf deren Homepage angeschrieben und um Klärung gebeten. Die teure 0180 Nummer ist mir erstens zu teuer und war zweitens bei mehreren Versuchen besetzt. Bis heute 22.12 ist die Fa eventim nicht fähig, bzw. willig auf meine Anfragen irgendwie zu reagieren. Ich habe deshalb eine Frist bis zum 23.12 12.00 Uhr gesetzt. Sollte dann keine Reaktion erfolgen, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, meine Lastschrift zurückbuchen und die Karten bei einer Vorverkaufsstelle vor Ort direkt kaufen. Vor diesem Geschäftsgebahren der Fa eventim kann man eigentlich nur warnen
Bei den FAQ steht unter "MEine Tickets sind nicht angekommen":
Sollte Ihre Sendung 7 Werktage nach Eintreffen unserer Versandbestätigung per E-Mail nicht bei Ihnen eintreffen, nehmen Sie bitte über unser Kontaktformular mit unserem Kundenservice Kontakt auf, damit wir bei der Deutschen Post einen Nachforschungsantrag stellen können und den weiteren Ablauf mit Ihnen besprechen können.
Fakt ist: Nachforschungsantrag muss der Absender machen, nicht der Empfänger!! Der Händler muss dafür Sorge tragen, dass die Ware beim Empfänger ankommt.
Setz eine angemessene Frist, innerhalb der die Tickets bei dir einzutreffen haben, weil du andernfalls die Bestellung widerrufst und den eventuell schon bezahlten Betrag zurückforderst.
Dass ein Händler nicht verfolgbare Briefe für die wahrscheinlich nicht ganz billigen Tickets verwendet, ist sein Problem und nicht deines.
Du solltest das Schreiben kopieren, per Einschreiben mit Rückschein losschicken und die Kopie mit dem später zurückkommenden Rückschein in eine Dokumentenhülle stecken und die abheften. Die Ticketagentur redet sich sonst womöglich heraus mit "ist nie angekommen".
Optimal wäre, wenn du das Schreiben in Gegenwart eines Zeugen unterschreibst, in den Briefumschlag steckst und dann mit ihm gemeinsam zur Post bringst.
Hallo, die rechtliche Seite ist ganz klar: Ein gewerblicher Verkäufer muß im Zweifelsfalle beweisen, ob die Ware - die Tickets - bei Dir angekommen sind. Alles dazu nötige muß der Verkäufer veranlassen. Ist das nicht möglich, ist das Geschäft nicht zustande gekommen. In diesem Falle nicht zahlen bzw. das Geld zurückfordern. Setze dazu eine Frist von 14 Tagen. Wenn nichts geschied, einen Rechtsanwalt einschalten! Gruß von Theo
Das ist doch mal ein Wort. Werde ich heute noch machen. Hatte auch schon irgendwie das Gefühl, die wollen einfach die Verantwortung abwelzen und gucken wie ich reagiere.