Steckdose im Keller eines Mehrparteienhauses?
Eine Frage an alle die sich mit dem Mietrecht etc. auskennen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus einer Wohnbaugesellschaft in einer kleinen Wohnung.
Da ich aber körperlichen Einschränkungen unterliege (Rücken durch Unfall komplett kaputt)
kann ich keine großartigen Einkäufe tätigen und lasse mir meine Lebensmittel vorratsmäßig alle zwei Wochen per Post liefern lassen aus einem Internet-Supermarkt. Während der Virenpanik war das leider etwas schwierig.
Da gibt es leider Einschränkungen bei der Auswahl (nichts frisches / gefrorenes).
Hier fährt regelmäßig der Bofrost-Wagen durch die Nachbarschaft und da wollte ich mir jetzt auch einmal etwas bestellen. Leider habe ich in der kleinen Wohnung keinen Platz für einen Gefrierschrank und das
Gefrierfach im Single-Kühlschrank ist auch viel zu klein.
Ich habe ein Kellerabteil, in welchem aber keine Steckdose installiert ist.
Dort wäre genug Platz für einen Gefrierschrank.
Ist es überhaupt rechtlich möglich sich dort eine Steckdose installieren zu lassen ?
Und wie hoch wären die Kosten , wenn ein Fachmann für die ordentliche Installation beauftragt werden müsse ?
7 Antworten
Das ist möglich. Holen Sie sich zunächst die Zustimmung des Eigentümers ein und dann lassen Sie von einem Elektriker einen Kostenvoranschlag machen.
Ja, da müsste ich erst Kontakt aufnehmen mit der Wohnbaugesellschaft, was leider bei denen nicht so einfach ist. Deswegen wollte ich im Vorfeld schon mal hier fragen, ob es denn überhaupt möglich sei.
Danke für die Antwort
Prinzipiell ja, denn im Keller gibt es Strom. Sonst hättest Du dort nämlich nur Tages- oder Kerzenlicht.
Hat Dein Kellerabteil ein eigenes elektrisches Licht und einen eigenen Schalter?
Dann wäre die Grundvoraussetzung schon gegeben und eine Steckdose an der Stelle sicher keine groß Sache.
Was der Elektriker noch klären müsste, wäre die Frage nach dem Zähler, über das Dein Kellerlicht läuft. Geht das über den Allgemeinstromzähler, könnte schon ein Zwischenzähler helfen um den Stromverbrauch Deines Gefrierschranks zu ermitteln.
Ist das Licht sowieso schon über Deinen Zähler geschaltet, wäre auch dieses Problem schon gelöst.
Dennoch: Unbedingt zuvor die Verwaltung fragen, ob ein Elektriker tätig werden darf, um Dir eine Steckdose zu montieren.
Hallo,
mir ist nichts bekannt, dass rechtlich etwas dagegenspricht.
Wichtig ist nur, dass der Strom in Ihrem Kellerabteil auf Ihren Stromzähler läuft und dass man davon abzweigen kann.
Es ist gut möglich, dass das Kellerabteil auf Allgemein-Strom läuft, weil ja die Beleuchtung wenig Strom braucht und nur sehr selten und sehr kurze Zeit eingeschaltet ist. Allerdings braucht ein Gefrierschrank ca. 200-400 kWh pro Jahr, sodass man diesen Verbrauch nicht einfach auf Allgemein-Strom laufen lassen kann.
Zwischenlösung: Falls im Kellerabteil nur Allgemein-Strom vorhanden ist, dann kann man einen Zwischenzähler installieren lassen und dies separat abrechnen.
Kosten:
Steckdose mit Installation, Messung, Anfahrt: Ca. 100-200 EUR.
Man zweigt in der Nähe des Lichtschalters ab.
Falls ein Zwischenzähler nötig ist: Ca. nochmal soviel.
Zustimmung des Hauseigentümers ist nötig. Vielleicht übernimmt er die Kosten (zumindest teilweise), denn die Steckdose wird ja bleiben, wenn Sie irgendwann mal ausziehen.
Falls diese Antwort hilfreich ist, dann bitte entsprechend klicken.
Viel Glück!
Du bist aber billig. Auf einen Zwischenzähler wird sich der Vermieter nicht einlasen.
Wenn da keine Kabel sind, kann auch keine Steckdose montiert werden....
Da es keine gibt , werden auch keine Kabel, außer zum Licht,vorhanden sein
Hab ich nicht gesagt.
In dem Fall, Einverständnis der Gesellschaft vorausgesetz, dürfte das kein Problem sein, wenn dein Zähler im Keller oder EG sich befindet. Von dort aus wird ein Leitung in den Keller gelegt.Befindet sich dieser aber auf der Etage wo du wohnst, wird es schwierig bis unmöglich.
An den Kellerstromkreis darf man das eh nicht anschließen.