Kann oder muss der Verwaltungsbeirat einer WEG den Hausmeistervertrag beim Verwalter anfordern?
Muss also der Verwaltungsbeirat Kenntnis vom Vertrag zwischen Hausverwalter und dem Hausmeister haben ?
Wenn nicht, darf der Verwaltungsbeirat jederzeit diesen Vertrag anfordern bzw. Einsicht nehmen?
4 Antworten
Nicht nur der Beirat sondern auch jeder Miteigentümer hat das Recht zur Einsicht in die Verwalterunterlagen; dazu gehören auch Verträge, die der Verwalter mit Dritten zu Lasten der WEG abgeschlossen hat.
WEG in seinen Kommentaren.
Da steht so einiges:
http://rechtsauskunftauspotsdam.blog.de/2012/06/23/einsicht-verwalterunterlagen-13925755/
perfekt. herzlichen dank für deine mühe. der stern ist dir sicher.
Der Beirat hat auf jeden Fall (!) das Recht, Einsicht in diesen Vertrag nehmen zu dürfen. Das ist ja unter anderem seine Aufgabe - den Hausverwalter bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihn möglicherweise auf eventuelle Unstimmigkeiten (im Vertrag) hinzuweisen und die Interessen der WEG z vertreten. Der Beirat sollte also auf jeden Fall eine Einsicht in den Vertrag verlangen.
Jeder ET hat das Recht. Wo bitte ist denn hier das Besondere an der Sache?
Auch Dir ein herzliches Dankeschön, Handkuss.
Kann natürlich, muss nicht, aber sollte.
Nein, warum bzw. wozu? Ein Beirat ist doch lediglich Beirat und sonst nichts, also Bindeglied zwischen ET und Verwalter. Und wenn ein Mitglied dieses Gremiums oder ein ET etwas möchte: HIn zum Verwalter und reinschauen und gut ist, oder?
Danke Dir, Schelm. Ist es Dir darüber hinaus noch möglich, die einschlägige Rechtsnorm zu benennen ?
Beste Grüße Green Litchi