Kann oder muss der Verwaltungsbeirat einer WEG den Hausmeistervertrag beim Verwalter anfordern?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht nur der Beirat sondern auch jeder Miteigentümer hat das Recht zur Einsicht in die Verwalterunterlagen; dazu gehören auch Verträge, die der Verwalter mit Dritten zu Lasten der WEG abgeschlossen hat.

Der Beirat hat auf jeden Fall (!) das Recht, Einsicht in diesen Vertrag nehmen zu dürfen. Das ist ja unter anderem seine Aufgabe - den Hausverwalter bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihn möglicherweise auf eventuelle Unstimmigkeiten (im Vertrag) hinzuweisen und die Interessen der WEG z vertreten. Der Beirat sollte also auf jeden Fall eine Einsicht in den Vertrag verlangen.

schleudermaxe  02.09.2014, 21:25

Jeder ET hat das Recht. Wo bitte ist denn hier das Besondere an der Sache?

Greenlitchi 
Beitragsersteller
 02.09.2014, 18:20

Auch Dir ein herzliches Dankeschön, Handkuss.

Kann natürlich, muss nicht, aber sollte.

Nein, warum bzw. wozu? Ein Beirat ist doch lediglich Beirat und sonst nichts, also Bindeglied zwischen ET und Verwalter. Und wenn ein Mitglied dieses Gremiums oder ein ET etwas möchte: HIn zum Verwalter und reinschauen und gut ist, oder?