Kann mir jemand sagen wo man eine Bestätigung herbekommt, das man NICHT in der Kirche ist?

6 Antworten

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Hallo Glycerine92,

nach deiner Frageformulierung gehe ich mal davon aus, dass du nicht getauft bist und nie einer Kirche angehört hast. (Wärst du getauft, dann bist du automatisch Kirchenangehöriger und kirchensteuerpflichtig und müsstest gegebenenfalls regulär austreten.)

Ich würde so vorgehen:

  • Beim Finanzamt feststellen, welche Konfession eingetragen ist, und nachweisen lassen, seit wann das Finanzamt diese Information hat und von wem.

Beispiel für katholisch, weil ich die Verfahren für andere Konfessionen nicht kenne:

  • Feststellen, zu welcher Pfarrei und damit zu welchem Bistum der Wohnbezirk gehört.

  • Wenn du schon immer dort gewohnt hast, beim Pfarramt eine Bestätigung geben lassen, dass du dort weder getauft noch gemeldet bist.

  • Wenn du seit deiner Geburt an anderen Orten gewohnt hast, wendest du dich an das Generalvikariat des entsprechenden Bistums und forderst die Bescheinigung von dort an.

  • Die Unterlagen an das Finanzamt schicken und eine "Versicherung an Eides statt" formulieren, dass du nie einer Kirche angehört hast. Das tust du ohne Rücksicht darauf, ob das Finanzamt überhaupt die Behörde ist, bei der man eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann.

  • Gleichzeitig einen Antrag stellen auf Rückerstattung.

  • Bei Ablehnung fristgerecht Widerspruch einlegen.

  • Die ganze Sache mit der Steuerberaterin besprechen, damit du keine Formfehler machst, und unterschreiben lassen. - Das Finanzamt dürfte sich sehr schwer tun, dann noch abzulehnen.

Nadelwald75  23.12.2014, 21:46

.... vuielen Dank für den Stern!

Wenn du bestandskräftig zur Einkommensteuer (und auch zur Kirchensteuer) veranlagt worden bist, hast du schlechte Karten. Der Widerspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides möglich.

Hast du noch keine Erklärungen abgegeben, so würde ich das entsprechend nachholen, mit einer Bestätigung des entsprechenden Kirchenamtes, für die KiSt abgeführt worden ist. Dann wirst du zur KiSt veranlagt mit 0 EUR.

Aber auch beim Bürgerbüro musst das geklärt werden, da das Kirchensteuermerkmal in deinen ELStAM gespeichert ist, und dein AG verpflichtet ist, danach abzurechnen. Eine Möglichkeit wäre die Ausstellung einer besonderen Lohnsteuerbescheinigung, auf der entsprechend "VD" vermerkt ist.

Im Übrigen ist für Widersprüche gegen die KiSt-Festetzung das entsprechende Landeskirchenamt zuständig und nicht das FA. Die entsprechenden Widersprüche dazu werden einfach weitergeleitet.

Gruß

Die Bestätigung bekommst Du in der Gemeinde, in der Du normalerweise Mitglied wärst und dann gehst Du beim Finanzamt ins Bürgerbüro!

Glycerine92 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 19:31

Danke :-) meinst du das man dann eine Chance hat die steuergelder zurückzubekommen ?

Du hättest über deinen Kirchenaustritt SOFORT deinen Arbeitgeber informieren müssen und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ändern lassen müssen. Dann hättest du gar nichts bezahlt. Jetzt kannst du das nur noch über das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung zurückholen. Die Bescheinigung musst du bei deiner Erklärung zum Kirchenaustritt erhalten haben. Und diese Bescheinigung, die die Behörde, bei der du den Austritt erklärt hast (vielerorts ist das das Amtsgericht oder die Gemeindeverwaltung) musst du dem Finanzamt vorlegen.

Glycerine92 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 21:08

Ich habe hier eine Frage gestellt wie es sich für diese Internetseite so gehört . Ich muss mir nicht sagen lassen das ich hier irgendjemanden verarsche und habe auch schon dreimal keine Lust auf so einen Mist einzugehen. Ich habe mich nie taufen lassen und war noch nie gläubig oder sonstiges. Wenn ich Formulare ausfülle kann ich noch gut unterscheiden ob ich dort katholisch / evangelisch oder eben nicht religiös oder wie auch immer die verschiedenen Bezeichnungen sind, ankreuze . Mit dem Finanzamt habe ich noch nie "direkten" Kontakt gehabt und wenn ich mutwillig falsche Angaben machen würde hätte ich mir ja damit ins eigene Fleisch geschnitten . Also überlegt bitte bevor ihre irgendeinen Mist in den Raum stellt . Ihr kennt mich nicht und ich finde wenn man sich schon bereit erklärt fragen zu beantworten sollte man zu diesen Menschen auch eine gewisse Akzeptanz und Respekt bewahren ansonsten lasst es bitte einfach.

Mooooses  04.01.2015, 16:40
@Glycerine92

es wird hier leider so viel Blödsinn gefragt, dass es wirklich erstaunt, wenn eine so merkwürdige Frage hier als ernstgemeint erscheint.

Glycerine92 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 19:34

Ich war noch NIE in der Kirche !

calimera90  20.12.2014, 19:37
@Glycerine92

Du hast aber angegeben, dass deine Konfession katholisch bzw. evangelisch ist, sonst hätte dein Arbeitgeber dir keine Kirchensteuer abgezogen. Offensichtlich weißt du selber nicht, was du bist. Außerdem steht das auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte, sonst hätte der Arbeitgeber nichts abziehen können. Irgendwie kann ich dir deine Angaben nicht glauben, denn was du beschreibst ist nicht möglich.

Oder du willst uns hier nur verar...en.

oppenriederhaus  20.12.2014, 19:38
@Glycerine92

dann reicht vielleicht ein Auszug aus dem Familienstammbuch Deiner Eltern mit der Bestätigung, dass Du nicht getauft wurdest - das bekommst Du dann beim Standesamt

calimera90  20.12.2014, 19:40
@oppenriederhaus

Wenn er/sie gar nicht getauft ist, hast er/sie ja offensichtlich beim Finanzamt falsche Angaben gemacht. Da kann man nur sagen ... selber schuld!

tt290  20.12.2014, 22:26
@calimera90

Das ist nicht richtig, in der ELStAM-Datenbank sind solche Sachen im Rahmen der Migration irgendwie mit reingerutscht, obwohl das gar nicht richtig ist. Es gab auch schon Steuerklasse 4/3 die ELStAM generiert hat und einige andere Merkwürdigkeiten. Steckt man aber nicht drin. Außerdem kann das KiSt-Merkmal in der Datenbank durch das FA nicht geändert werden, sondern nur durch das Bürgerbüro, die eine entsprechende Übermittlung des Datensatzes veranlassen. Insofern ist die Aussage, dass die Fragestellerin falsche Angaben gemacht hat, Unfug.

Gruß

Du hast eine gute Chance das Geld wiederzubekommen!!! Dranbleiben. Eventuellem Ablehnungsbescheid generell sofort widersprechen!

tt290  20.12.2014, 22:21

Was für einen Ablehnungsbescheid denn?