Kann mir dass Jobcenter die Wohnung verweigern?
Ich habe eigentlich eine schöne Wohnung in Düsseldorf gefunden die mit einem wbs zu bekommen ist. Der Vermieter gab mir einen Mietvorvertrag und ich ging heute zum jobcenter , gab diesen ab. Auf dem nachhause weg rief mich eine Dame an und verweigerte mir die Wohnung weil die im nächsten Jahre kommende Mieterhöhung zu hoch ist.
Derzeit ist die Wohnung vom Preis in Ordnung . Jedoch wird sie Anfang nächsten Jahres erhöht. Aber mir wurde vom Vermieter erklärt , dass es kein Problem sei, da es dann eine Bestandswohnung ist und somit die Miete um bis zu 50 € erhöht werden kann.
Also kann man mit die Wohnung wirklich verweigern? Ich bin dringend auf eine Wohnung angewiesen , da ich derzeit zusammen mit meiner Tochter und meiner Mutter in einer kleinen 50qm Wohnung lebe und dies einfach zu klein ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Mit freundlichen Grüßen jenny
3 Antworten
Wenn du einen schriftlichen Antrag gestellt hast musst du auch einen schriftlichen Bescheid bekommen und gegen diesen kannst du dann fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen !
Normalerweise zählt die Angemessenheit zum jetzigen Zeitpunkt und nicht was in ein paar Monaten oder einem Jahr an Erhöhungen kommt.
Solltest Du ALGII beziehen, mußt Du Dich bei der Auswahl der Wohnung an die vom Jobcenter für Deine Stadt geltenden Vorgaben für Wohnungsgröße und Miete (aufgeteilt in Kaltmiete,Nebenkosten und Betriebskosten) halten (hier sind es 45m² für eine Person, 70m² für 2 Personen...) Wie es für Düsseldorf aussieht, weiß ich nicht, aber sollte absehbar sein, daß die Miete im nächsten Jahr die Vorgaben des Jobcenters übersteigt, wird sie natürlich abgelehnt. Hol Dir am Besten ein Infoblatt, wo das alles draufsteht, dann kannst Du bei der Wohnungssuche genau auswählen
Moralisch gesehen ist es einfach lächerlich, genauso wie die Mieterhöhung im kommendem Jahr.
Lebt deine Tochter jetzt schon mit Dir im Haushalt ?
Wie hoch beläuft sich die Staffelmiete ( warm ) ?
Wenn du ein wenig darüber liegst dürfte es eigentlich kein Problem sein den Mehrbedarf gelten zu machen.
Aber wenn ich so was höre frag ich mich warum ich Steuern bezahle und kein bedingungsloses Grundeinkommen bekomme, um zusammen mit anderen unsere eigenen Richtlinien zu erarbeiten.
Wie dem auch sei Jenny, der Gesetzgeber sagt, das sie es machen dürfen.
Was du im Moment brauchst ist ein Fürsprecher mit Autorität.
Gruß Patrick
Ich will Dir hier ja keine falschen Hoffnungen machen und kann Dir auch nichts versprechen.
Wenn du allerdings nicht krass über den Bemessungsgrenzen liegst müsste das Sozialamt dem zustimmen und du kannst dich auf andere Sachen Konzentrieren.
Wär cool wenn du mal Miete und HK posten könntest, damit man sich mal ein Bild machen kann. ( Ist nicht böse gemeint, wenns nach mir geht, würde ich jedem ein Haus am See bauen )
Dazu bin ich aber zu sehr Realist. Wenn das Sozialamt ( sprich Bearbeiter den Eindruck gewinnt das er Rechtens handelt, so wird er/sie dies auch umsetzen und dies, ohne zu Hinterfragen )
Da bleibt dann meist nur noch der Weg zum nächst hören zu gehen und das am besten mit jemandem der sich ein wenig auskennt.
Hab nämlich irgendwie das Gefühl das du dich bei denen zu leicht unterbuttern lässt.
Wieviel fehlen Dir denn eigentlich um die Warmmiete stemmen zu können ?
Und ja ich bin noch bis 01.07.2017 in Elternzeit und dann mach ich meine Ausbildung im 3. Lehrjahr weiter.
O.K dann ist deine Situation eine ganz andere, du bist also eine Junge Mama, die zusammen mit Ihrer Mama und Tochter im selbem Haushalt lebt ?
Wie schauts denn sonst so aus ? Ihr scheint ja bis jetzt gut miteinander aus zu kommen, auch wenns alles ein wenig beengt ist, und die Kohle nicht so locker Sitzt.
Ich denk mal mit dem Vater hasst du nur noch wenig Kontakt?
Vielleicht ist es erstmal gut wenn ihr noch was zusammen bleibt, bis die kleine Laufen kann, und ihr euch mit der zeit nochmal gemeinsam umschaut.
Ansonsten gibt es Bestimmt auch eine Bürgerhilfe in deiner Stadt, die Dir mit Rat und tat zur Seite steht.
Die helfen dir Bestimmt besser weiter als ich es kann.
Also vor Mieterhöhung ( Limit von jobcenter ( 504 warm ohne HK bei neuer Anmietung ) :
458 €+ 95 € hk
Danach ( Limit vom Jobcenter bei Bestandswohnung 554 warm ohne HK) :
538€ + 95 hk
Und die kleine läuft schon es ist viel zu eng und kaum noch Platz vorhanden.
Dann chek ich es nicht warum es nicht bewilligt worden ist.
http://www.forium.de/alg2/output
Ich würde Dir ja super gerne Helfen, ich weiß aber leider auch nicht weiter.
Kann Dir nur raten noch mehr Wohnungen zu suchen, auch wenn es sehr viel Stress für dich bedeutet.
Vielleicht findest du ja was besseres und trotzdem günstigeres.
Mietscout 24, ansonsten sprech mal mit jemandem der sich mit der ganzen Materie wirklich auskennt.
z.B die Bürgerhilfe, die sollen mal verbindliche aussagen machen.
Dann Kontaktire doch mal das Jugendamt, die helfen auch wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Sorry Jenny, habs irgendwie überlesen, im Moment ist ja sogar so das ihr drei zusammen auf 50qm lebt.
Das ist schlichtweg zu klein und somit nicht Kindgerecht.
Das könnte man beispielsweise als Argument beim Amt vorbringen.
Wie schauts eigentlich selbst bei Dir aus bist du Berufstätig ?
Also ja meine Tochter wird diese Woche ein Jahr alt.
Und ich hab bereits geguckt . Ohne hk würde die Miete in beiden Fällen dass Limit des Jobcenters nicht überschreiten.
Die Dame meinte irgendwas von wegen staffelmiete zu mir. Aber genau konnte sie es mir auch nicht erklären.
Und die Wohnung wäre perfekt. In auch der Vermieter hat mir bestätigt ( er ist vom wohnamt) , dass die Wohnung in mein Limit passt und das Jobcenter eigentlich nichts dagegen haben darf.