Kann mich die Zeitarbeitsfirma einfach so rausschmeißen bei nichteinsatz?
Probezeit rum und 50% Schwerbehindert.
5 Antworten
Zunächst ist ein Arbeitsvertrag ein Vertrag, den beide Seiten kündigen können!
Auch bei Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit, dass ein AG kündigen kann!
Dies mag im Einzelfall durch zusätzliche Rechte (Integrationsamt …) schwieriger sein, ist aber nicht unmöglich! AG sind hier manchmal nicht immer sehr sozial eingestellt! Allerdings sollte man auch die Firma verstehen. Schließlich hat dein Chef nicht nur die Lohnkosten, sondern auch verschiedenste Lohnnebenkosten, die der Firma das Genick brechen könnten!
Wenn man zuvor viele Jahre einen gut bezahlten Job hatte, ist es manchmal sogar besser, einfach eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen (sofern die bis dato erworbenen Ansprüche ausreichen!! ) und den Jungen das Feld zu räumen! Man kann sich täglich ausruhen und muss sich nicht über Chefs ärgern, die dann anfangen, einen zu mobben!!
Bei Zeitarbeitsfirmen sind die Verträge oft so aufgesetzt, dass sie niemanden behalten müssen, wenn er länger nirgendwo einsetzbar ist.
Wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast, und das die Zeitarbeitsfirma weis, muss diese vor dem Rauswurf das Versorgungsamt informieren. Denn ab 50 Prozent haben die da ein Mitspracherecht. Außerdem solltest du in dem Fall das Versorgungsamt von selber informieren. Macht einen besseren Eindruck.
Das Integrationsamt muss nicht nur informiert werden und hat nicht nur ein "Mitspracherecht", sondern der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamtes zu der Kündigung einholen!
Das ist nur im Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt möglich.
Bei Zeitarbeitsfirmen wird häufig bei Nichteinsatz gekündigt.
Manchmal warten sie 1-2 Wochen und dann erfolgt die Kündigung.
Befristet ?
Und wegen was sollten Sie sich rausschmeißen?
Außer du stellst was an, was eine außerordentliche Kündigung erlaubt.
Unbefristet
Wegen fehlenden folgeeinsätze.