Darf ein Chef sein Azubi nach der Probezeit rausschmeißen?
Guten Tag zusammen wollte gerne wissen, ob ein Chef sein Azubi nach der Probezeit rausschmeissen kann und wenn was können nur die Gründe sein?? Hab nämlich gehört dass das nicht geht ausser der Azubi klaut oder schlägt sich mit jemanden im Unternehmen.
9 Antworten
In der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich. Nach der Probezeit hat der Azubi einen Kündigungsschutz.
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ – in der Sache mag dies in vielen Ausbildungsbetrieben auch heute noch zutreffen. Rechtlich allerdings sieht sich der ausbildende Arbeitgeber zahlreichen Fallstricken ausgesetzt, will er sich frühzeitig von einem ihm unliebsam gewordenen Auszubildenden trennen. Der Auszubildende genießt im deutschen Arbeitsrecht nämlich besonderen Kündigungsschutz. Der Schutzumfang richtet sich hier, anders als bei Arbeitsverhältnissen im engeren Sinne, nicht nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), sondern nach den
Hier, lese selber nach: http://www.123recht.net/article.asp?a=16083&ccheck=1
@ Alfista1988 Da Du eine andere Form im Umgang mit den Antwortgebern hegst als ich sie mir vorstelle, verabschiede ich mich von dieser Frage.
Warum sollte man einen Azubi nicht fristgerecht kündigen können?
... weil es einen besonderen Kündigungsschutz gibt.
der Ausbildungsbetrieb darf nicht ordentlich kündigen.
Nach der Probezeit gilt für Azubis ein besonderer Kündigungsschutz - sie sind durch das Arbeitsrecht besser geschützt, als normale Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz.
Eine ordentliche Kündigung ist nach der Probezeit nicht mehr möglich. Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber den Azubi laut Arbeitsrecht nur noch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann aber nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber dem Azubi schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kann, also einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hat (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber genau schreiben, welche Pflichtverletzung dem Azubi vorgeworfen wird. Deshalb gibt es kein Muster oder Vorlage für eine fristlose Kündigung.
Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist. Allerdings muss der Arbeitgeber den Azubi in der Regel vorher abmahnen. Es gilt die Faustregel, dass der fristlosen Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen, siehe Abmahnung und Arbeitsrecht. Außerdem kann der Arbeitgeber dem Azubi einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag vorschlagen. Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ist aber nur dann möglich, wenn der Azubi einverstanden ist, siehe Grundlagen Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.html
hi. schwere vergehen und arbeitsverweigerung- dazu zählen alle anfallenden arbeiten, die berufsspezifisch sind, sowie eine ungenügendes erfüllen des lehrvertraglichen inhalts können zu einer kündigung des lehrlings führen. auch langwirige krankheiten sind dabei mit eingschlossen, wenn sich herausstellen sollte, dass der lehrling auf absehbarer zeit sein ausbildungsziel verfehlen wird. gruß
hA und DH resistent