kann meine ex weit weg ziehen bei geteiltem sorgerecht?
hallo
meine ex und ich haben uns vor circa 3 monaten getrennt und wir haben einen 20 monate alten sohn. wir haben das geteilte sorgerecht und ich lebe in meinem haus und sie wohnt zur miete ebenfalls in meinem haus.unser sohn trägt auch meinen nachnamen
wie sähe es aus sie findet einen neuen partner und will wegziehen ?also weiter weg natürlich.darf sie das so einfach ?weil ohne mein kind würde ich verrückt werden und mein kleiner hat auch eine sehr starke bindung zu mir.
sie arbeitet 7 tage nachtschicht und in den 7 tagen ist unser sohn bei mir und sie hat ihn dann nur 3-4 stunden am tag.dann hat sie 7 tage frei da ist er dann komplett bei ihr und ich bekomme ihn wie ich möchte und kann ihn sehen wann immer ich möchte.
im moment läuft alles super.meine eltern kümmern sich morgens 2-3 stunden um den kleinen wenn ich auf arbeit bin.ich komme dann mittags und nehme ihn ab und lege ihn nochmal hin wenn er müde ist oder spiele noch mit ihm.
auch mit meiner ex läuft alles ganz freundschaftlich aber habe trotzdem meine bedenken und möchte vorher schonmal infos haben.
also falls jemand infos hat wäre ich sehr dankbar da ich mir jede nacht gedanken mache was wäre wenn und ich z.b. 400 km weg fahren müsste um meinen sohn zu sehen
3 Antworten
Im Jahr 2013 wurde das elterliche Sorgerecht reformiert. Hier kannst Du durchlesen, was für Dich wichtig ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deutschland%29
In dem Punkt, der hier zutrifft, ist nichts reformiert worden.
Deine Ex kann schon weit weg ziehen - aber den Sohn darf sie so einfach nicht mitnehmen.
Wer ihn dann im Endeffekt bekommt, dass entscheidet dann der Richter.
wie gesagt ist ja nicht so das das der fall ist und ich möchte mich nur schonmal sicherheisthalber infor mieren.
wenn sie wirklich wegziehen würde müsste sie ja auch ihren top job aufgeben und wäre wahrscheinlich arbeistlos in der neuen heimat da sie ja keine kinderbertreung hätte
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht ausübt, so müsst ihr auch gemeinsam alle relevanten Entscheidungen für das Kind treffen. Dazu gehören neben der Wahl des Kindergartens, der Schule, der Relegionszugehörigkeit ...... auch sein Wohnort....
Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, so darf sie trotzdem nicht ohne Weiteres weit wegziehen mit dem Kind...., so dass dessen Umgang mit dem Vater beeinträchtigt wäre... (denn das "Umgangsrecht" basiert nicht auf den Rechten der Eltern sondern auf dem "Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern", BGB § 1684).
Sollte sie dann z.B. aus beruflichen Gründen etc... dennoch umziehen und das Kind mitnehmen..., so müsste sie sich an den ggf. erhöhten Umgangskosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten...) des Vaters beteiligen.