kann meine ex weit weg ziehen bei geteiltem sorgerecht?

3 Antworten

Im Jahr 2013 wurde das elterliche Sorgerecht reformiert. Hier kannst Du durchlesen, was für Dich wichtig ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deutschland%29

Menuett  02.02.2014, 12:49

In dem Punkt, der hier zutrifft, ist nichts reformiert worden.

Deine Ex kann schon weit weg ziehen - aber den Sohn darf sie so einfach nicht mitnehmen.

Wer ihn dann im Endeffekt bekommt, dass entscheidet dann der Richter.

elnebuloso 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 19:23

wie gesagt ist ja nicht so das das der fall ist und ich möchte mich nur schonmal sicherheisthalber infor mieren.

wenn sie wirklich wegziehen würde müsste sie ja auch ihren top job aufgeben und wäre wahrscheinlich arbeistlos in der neuen heimat da sie ja keine kinderbertreung hätte

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht ausübt, so müsst ihr auch gemeinsam alle relevanten Entscheidungen für das Kind treffen. Dazu gehören neben der Wahl des Kindergartens, der Schule, der Relegionszugehörigkeit ...... auch sein Wohnort....

Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, so darf sie trotzdem nicht ohne Weiteres weit wegziehen mit dem Kind...., so dass dessen Umgang mit dem Vater beeinträchtigt wäre... (denn das "Umgangsrecht" basiert nicht auf den Rechten der Eltern sondern auf dem "Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern", BGB § 1684).
Sollte sie dann z.B. aus beruflichen Gründen etc... dennoch umziehen und das Kind mitnehmen..., so müsste sie sich an den ggf. erhöhten Umgangskosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten...) des Vaters beteiligen.