EX verweigert gemeinsames Sorgerecht, WAS TUN?
Meine EX-Freundin verweigert mir das gemeinsame Sorgerecht unseres Sohnes. Doch besuche ich mein Sohn alle 14 Tage kaufe ihm immer was tolles und sorge mich auch um ihn. Als kommentar gibt Sie mir was ich damit möchte, wenn unser Sohn bei Ihr lebt. Was kann ich jetzt tun? Spielt es vielleicht auch ein Rolle das meinm Sohn mit Nachnahmen meine trägt? Brauche mal dringend hier Hilfe.
6 Antworten
Der klassische Dreierschritt:
1.) Vorschlag an die Ex zum GSR (Frag sie doch mal, ob sie will das das Kind zu Pflegeeltern bzw. ins Heim kommt, falls sie mal nicht zur Verfügung steht.) Lass die Argumente Nachname und Geschenke weg, die ziehen nicht. 2.) Vermittlungsverscuh beim Jugendamt 3.) Antrag beim Familiengericht (Inzwischen auch ohne REchtsanwalt möglich, einfach zur Antragstelle des zuständigen Amtsgerichts gestiefelt und: "Guten Morgen, ich möchte einen Antrag stellen!" (Auch hier im Antrag nix von Geschenke und Nachnamen als Grund, sondern ausschließlich Verantwortungsübernahme und Rechtsanspruch)
gutes Gelingen!
Danke für den Stern ;-)
Hallo. Zunächst mal: du hast nicht nur ein umgangsrecht, sondern auch eine umgangspflicht. dein sohn ist wie alt? kann er schon selbst sagen, ob er dich sehen mag? Falls nicht, dann hol dir hilfe beim jugendamt und dann beim gericht. dort wird versucht zu vermitteln. da dein sohn deinen namen trägt, scheint deine ex dich ja als vater anerkannt zu haben. das macht es leichter für dich. kauf ihm nicht immer etwas. unternimm etwas mit ihm, mach spielenachmittage, besuch weiterhin seine freunde und die familie deiner ex. bleibt dabei und integrier dich. dein sohn wird es dir danken! weigern kann deine ex sich keinesfalls gegen das gemeinsame sorgerecht. mach ihr klar, dass SIE die kosten trägt! versuch auch, deinen sohn öfter zu sehen. bitte beantworte: wie alt ist dein sohn wie weit wohnt ihr auseinander seit wann bist du von deiner ex getrennt
viel glück, wenn du fragen hast, dann los...
stefanie
Sind seit fast 8 Moanten ausseinander und mein Sohn ist 1 Jahr 3 Monate alt. Reden viel tut er noch nicht. Sein erstes Wort jetzt ist Quack Quack weil Enten vor der Haustier im Wasser schwimmen. Die sieht er immer. Und wohnen tun die beiden von mir 4 Stunden zug fahrt. Gesprochen hab ich sehr oft deswegen mit meiner EX und eben auch gesagt es geht mir um gleichberechtigung, das ich weiß das ich Vater bin. Denn momentan merke ich nicht viel davon. Sicher man weiß es im Kopf doch eben richtig für mein Sohn mal dazu sein und nicht nur 2 Stunden alle 14 Tage. Die verantwortung auch haben des Sorgerechts und auch mal mehr machen zu können das ist es was mir am Herzen liegt. Nicht das ich durch das Sorgerecht irgendwas verbieten möchte wie sie sagt. Zum Beispiel den Ungang zum Opa. Nein möcht ich nicht denn es ist ja auch der opa. Ach alles echt nicht leicht.
Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht nicht will, musst du es eben auf dem Rechtsweg beantragen.
Der Nachname ist in diesem Fall leider uninteressant.Wenn ich sie wäre, würde ich erst einmal eindringlich mit ihrer Ex sprechen. Sollte dies nicht funktionieren sollten sie auch mit dem Gericht drohen, so schwer dies auch fallen möge. Wenn schließlich alles nichts hilft müssen sie vor Gericht ziehen, weil sie ansonsten rechtlich keine Chance haben. Ich wünsche Ihnen viel Glück und hoffe, dass sie sich außergerichtlich einigen können. Schon wegen Ihrem Sohn.
Leider vergenbens alles. Habe nicht das erste mal drum gebeten das sie doch allein wegen der gleichberechtigung und ich ja mich auch um unseren Sohn kümmer, das sie dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen soll. Doch immer und schemrzlicher weise ohne erfolg. Tut sich jetzt wirklich nicht bis Neujahr bleibt mir nichts übrig und werde dann wohl vor Gericht müssen. Wahr und bin immer der Meinung alles kann man ohne Anwälte oder Gericht lösen. Doch wieder irrte ich mich.
du hast ja nicht mal genügend umgang um eine bindung zu deinem kind nachzuweisen. ob du tolle dinge kaufst ist dabei uninteressant.