Beantragung der US Staatsbürgerschaft bei gemeinsamen Sorgerecht?
Hallo ich brauche dringend Rat ,
meine lebensgefährtin bzw ehemalige Lebensgefährtin und ich haben uns getrennt urplötzlich. Wir haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 8 Monaten und das geteilte Sorgerecht und er ist in Deutschland geboren. Meine ehemalige Lebensgefährtin ist vor zwei Monaten in die USA zu ihrer Familie geflogen und hat sich dann via FaceTime getrennt. Ihre Mutter und einige Familienmitglieder drängen sie dazu die amerikanische Staatsbürgerschaft für unseren Sohn zu beantragen. So dass sie dort mit ihm leben kann. Seine Mutter hat beide Staatsbürgerdchaften die deutsche und amerikanische . Ich habe mein Einverständnis zu der Reise für sechs Wochen gegeben nun ist sie mit meinem Sohn weg....
Nun meine Frage da ich befürchten muss meinen Sohn nicht wieder zusehen und der Kontakt ebenfalls Ihrerseits unterbunden worden ist.Ich darf ihn nichtmal über Videotelefonie sehen...meines Erachtens aufgrund ihrer Familie obwohl wir im Guten auseinander gegangen sind ...
Kann oder darf sie ohne meine Einwilligung bei geteiltem Sorgerecht ,und er hier geboren ist die amerikanische staatsbügerschaft für ihn beantragen ? Ich befürchte wirklich meinen kleinen nicht wieder zu sehen . 😥
Ich freue mich über alle antworten und Rat wie ich mich zu wehr setzen kann da bereits von ihrer Familie gesagt worden ist ich könnte rein garnichts machen und mein Sorgerecht ist wertlos, danke im Voraus
4 Antworten
für die staatsangehörigkeit braucht sie deine zustimmung nicht. das wird beantragt, eingetragen und das kind hat einen pass. sie wird dann nach amerikanischen recht alleiniges sorgerecht haben. das ist erstmal eine sache. die andere ist, dass lebensmittelpunkt des kindes momentan noch - wo auch immer ist - deutschland? hier ist anzusetzen und wenn sie nicht nach 6 wochen wieder eintrudelt, wirst du klage auf rückführung einsetzen müssen. dafür brauchst du einen familienrechtler, bei geringem einkommen kannst du dafür beratungsbeihilfe und verfahrenskostenhilfe beantragen.
aussichten wie ob das kind greifbar wird und rückgeführt - ist fraglich und hängt davon ab, wo sie den lebensmittelpunkt des kindes in der zwischenzeit erklärt hat und manchmal ist es auch die argumentation der anwälte.
hier würde ich ansetzen bei beratungshilfe, einen guten anwalt raus suchen und du kannst dich ja mal mit dem haager abkommen auseinander setzen. interessante beiträge kannst du hier finden: www.allein-erziehend.net - da ging es um frankreich und die verschleppung der kinder dorthin - verfahren dauerte 1,5 jahre mit dem ende das der vater alleiniges sorgerecht bekam
oder auch hier: www.vatersein.de
mach die pferde nicht scheu, streite dich nicht auf der entfernung, sondern erst wieder wenn die km im lande ist. wie gesagt die dinge mit der staatsbürgerschaft wirst du nicht verhindern können, darauf hat das kind einen rechtlichen anspruch und bekommt diesen erfüllt. aber was du verhindern kannst ist der dauerhafte umzug in die staaten - oder es zumindest versuchen zu verhindern. bleib ruhig und mach dich erstmal nicht verrückt.
ein anderer Fall, gibt aber Einblick in den rechtlichen Rahmen
Danke
einem freund ging es ähnlich.
sie ist nicht mit dem gemeinsamen sohn sondern mit dem sohn seines nachfolgers über den großen teich, wurde aber zurückgebracht.
schalte bitte sofort einen qualifizierten fachanwalt ein.
Danke für die schnelle Antwort , leider habe ich auch nicht das größte Vermögen werde mich dann in der kommenden Woche an die Öra wenden . Nur kann mir jemand sagen ob das überhaupt möglich ist ohne meine Zustimmung ? Vielen Dank ich hoffe es besteht Hoffnung ...
die konkrete rechtslage überschaue ich hier leider nicht. es ist ja auch möglich, deine fehlende zustimmung zb. durch einen gerichtsbeschluss ersetzen zu lassen. kämpfen ist immer besser als nichts zu tun.
In Deutschland und in Österreich kann sie das wohl nicht.
In den Staaten wahrscheinlich schon, das hat das Kind einen ganz ausdrücklichen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.
Ich habe keine Ahnung, wie die Rechtslage in dem Staat ist, den Du nicht nennst.
Aber hier kannst Du sie wegen Kindesentziehung anzeigen.
Geh ganz fix zum Anwalt und leite das in die Wege.
Der Staat ist Californien
nein ich meinte, der staat in dem du dich befindest.
Ja es ist Deutschland