gemeinsames Sorgerecht darf Vater ohne was zu sagen wegziehen?

11 Antworten

natürlich darf er das. er ist dir doch keine rechenschaft über sein privatleben schuldig. es geht dich nichts an wo er wohnt, was er macht, mit wem er zusammenlebt und wo er sich mit seinem kind aufhält. er könnte über die feiertage auch nach timbuktu fahren mit dem kind und es ginge dich noch immer nichts an.

wenn er rausbekommt das du seine nummer hast, wird er sich einfach eine neue zulegen.

oder er war noch nicht in der lage dir mitzuteilen, dass er umgezogen ist und hat es noch nicht geschafft dir seine nummer zu geben. oder er befindet es einfach nicht für wichtig das du es weißt.

djcore  30.12.2015, 20:42

Sorry blumentopf, äh kanne, ich muss da nochmal was kommentieren.

Es geht nicht um die Rechte des Vaters, sondern um die Rechte des Kindes. Und zwei Menschen teilen sich das Sorgerecht. Da gehört es dazu, dass man so miteinander kommuniziert, dass man gemeinsam Sorge tragen kann. Wenn man jetzt schon nicht preis gibt oder auf die Reihe bekommt, wo sich das Kind beim Umgang aufhält oder nicht erreichbar ist, dann zeigt das, dass es einen Grund gibt, warum der KV so handelt. Weil die Mutter nervig ist oder weil er ein Schluffi ist, oder weil er befürchtete, dass sie sich aufregt, wenn sie erfährt, dass er bei einer neuen eingezogen ist. Aber das Kindeswohl des eigenes Kindes wurde auf keinen Fall berücksichtigt, sondern er handelte nur im eigenen Interesse. Langfristig ist so ein Verhalten auch im Rahmen des Umgangskontaktes ungünstig.

blumenkanne  04.01.2016, 19:56
@djcore

zwei menschen teilen sich das sorgerecht nicht, sie üben es gemeinsam aus.

dazu gehört das man miteinander kommunizieren KANN. man muss es aber nicht. die meisten dinge bestimmt die km doch sowieso allein und das einzige mal wo kv im sorgerecht gefragt ist, wären:

- ummeldungen aufgrund von umzügen

- schulanmeldung in der weiterführenden schule

- nicht lebenswichtige ops

- taufe

- kontoeröffnungen.

alles andere bestimmt und regelt die km allein. im prinzip reden wir von 3-4 unterschriften im gesamten kinderleben. mehr ist es nicht.

wenn ich also meinen aufenthalt nicht preisgebe, telefonisch für die km nicht ereichbar sein will, dann gibt es gründe im verhalten der mutter des kindes und die sind zu akzeptieren. die muss sie hinnehmen und sie hat noch immer kein anrecht auf wissen über seinen aufenthalt, seine adresse noch viel weniger, auf eine telefonnummer oder sonstiges. so wird ein schuh draus. das wird er auch in zukunft nicht ändern müssen und die km kann es noch immer nicht ändern. es sei denn sie packt einen peilsender geschickt in die sachen des kindes.

zusammengefasst: die optimale version sind zwei eltern die miteiannder kommunizieren und das hin und her des kindes gemeinsam kommentieren können, fotos sich gegenseitig posten oder videos vom kind, abendliche telefonate tolerieren, miteinander lachen können mit und über das kind - und trotzdem jeder sein leben lebt und seine beziehungen. so leben kv und ich die geschichte.

in vielen fällen ist es aber nicht so harmonisch. und dann ist es kvs recht sich so zu verhalten wie er es tut.

..."erfuhr ich das er mit einer mir fremden Frau "... Es ist Dein Ex-Freund, es kann machen was er für richtig hält und muss Dich nicht um Erlaubnis fragen ob er eine neue Verbindung eingehen darf oder sie Dir vorstellen muss. 

Kater1231  29.12.2015, 17:29

Die Mutter hat selbst in einem anderen Kommentar geschrieben, dass das Kind eigentlich bei ihr wohnt und nur jedes 2. Wochenende und jetzt wegen Weihnachten ein paar Tage beim Vater ist. Dazu haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Also darf der Vater sich mit dem Kind im Rahmen der alleinigen alltäglichen Sorge während der Umgangszeit dort aufhalten, wo er will und mit wem er will und muss das der Mutter nicht erzählen. Die Mutter muss erst recht nicht die Frau und deren 4 Kinder vorher kennenlernen. Er dürfte sogar die Aufsichtspflicht in der Umgangszeit an eine 3. Person z.B. der neuen Freundin geben.
Er muss das Kind nur pünktlich wieder zu Hause bei der Mutter abliefern, darf es nicht ummelden oder sonstige Dinge tun, die das Einverständnis von beiden Eltern benötigt.
D.h. der Vater muss nicht sagen, wo er wohnt, da er sein Kind nur zu Besuch bei sich hat.
Die Mutter muss aber sagen, wo das Kind wohnt und damit automatisch ihren eigenen Wohnort preisgeben. Aber auch sie könnte an einem Wochenende mit dem Kind wo anders hin zu Besuch fahren und müsste dann dem Vater nicht erzählen, wo sie sich aufhält

Kater1231  29.12.2015, 17:07

Du sagst es: "... das er mit einer mir fremden Frau die 4 kinder hat zusammengezogen ist ..."

Der Kindesvater hat eine neue Freundin und ist zu ihr gezogen. Diese neue Freundin hat aus einer früheren Beziehung 4 Kinder. Diese Frau und diese 4 Kinder sind der Fragestellerin unbekannt.
Das Kind der Fragestellerin wohnt aber weiterhin bei ihr und ist gerade einfach zu Besuch bei dem Vater, der neuen Freundin und den andern 4 Kindern.
Und da kann der Vater sein Kind einfach mit hinnehmen, ohne vorher Mutti zu fragen.

Kater1231  29.12.2015, 16:45

Der Vater ist aber nicht mit dem Kind umgezogen! Also muss er sich nichts Preis geben!
Lies mal richtig: "...da er einige Feiertage bei seinen Vater verbringt. ..."

Lavendelelf  29.12.2015, 16:56
@Kater1231

Schon wieder eine Kritik die nicht stimmt. Lies DU mal richtig: "... das er mit einer mir fremden Frau die 4 kinder hat zusammengezogen ist ..." Davor lebte er bei seiner Mutter. Grüße.

Lavendelelf  29.12.2015, 06:11

Sorry, aber das darf er SO nicht. Er muss den Aufenthaltsort des Sohnes bekannt geben und das hat er nicht getan. Ansonsten kann er machen was er will.

blumenkanne  29.12.2015, 13:22
@Lavendelelf

nein das muss er nicht. er kann einfach machen was er will mit dem kind. punkt. es geht die km nix an.

Lavendelelf  29.12.2015, 16:15
@blumenkanne

Sorry aber das ist blödsinn. Es gibt ein Gesetz dazu, welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, hier schonmal ein kurzer Auszug daraus: "... Ein Sorgeberechtigter darf nicht mit dem Kind umziehen, wenn der andere Sorgeberechtigte dies nicht ausdrücklich erlaubt hat..." Auf der unten eingefügten Seite findest du das Gesetz sowie Urteile dazu. Quelle:  http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm

blumenkanne  30.12.2015, 10:57
@Lavendelelf

du machst dich lächerlich. es gibt kein gesetz über das aufenthaltsbestimmungsrecht. das aufenthaltsbestimmungsrecht ist bestandteil des sorgerechtes. was du da zitierst ist nicht bestandteil des gesetzes, sondern ein kommentar.

die seite ist völlig hohl oder du liest nicht richtig. das aufenthaltsbestimmungsrecht sagt nichts weiter darüber aus, wo das kind gemeldet ist. den aufenthalt bestimmen bei gsr beide eltern. also übersetzt: beide eltern einigen sich darüber ob kind bei mutter oder vater wohnt. wenn nicht entscheidet ein gericht darüber. MEHR ist es NICHT.

wo umgangselternteil sich mit dem kind in umgang oder urlaub aufhält, geht den betreuenden elternteil nichts an. weder wo er sich mit kind aufhält, noch wem er das kind in betreuung gibt, noch was sie tun. und nun troll woanders weiter. deine antwort ist falsch.

djcore  30.12.2015, 15:38
@blumenkanne

Dennoch kann der Vater nicht einfach den Ort, wo er sich mit dem Kind aufhält dauerhaft verschleihern, wenn das sich auf das Wohl des Kindes auswirkt. Bei einer anderen Frau mit 4 Kindern, wird das sich von alleine ergeben. Und im Rahmen der Fürsorgepflicht - man hat ja nicht nur Rechte - sollte der KV schon ein bisschen mit dem anderen Elternteil darüber nachdenken, also an einem Strang ziehen, wie der eigene Sprössling damit klar kommt. Auch wenns vllt. schwer fällt!

djcore  30.12.2015, 20:16
@blumenkanne

So einfach ist das nicht. Alles vom Einzelfall abhängig. Daher hat auch die Blumenkanne leider Unrecht!

"wo umgangselternteil sich mit dem kind in umgang oder urlaub aufhält, geht den betreuenden elternteil nichts an. weder wo er sich mit kind aufhält, noch wem er das kind in betreuung gibt, noch was sie tun. und nun troll woanders weiter. deine antwort ist falsch."

Im Eilverfahren würde ein Richter dem KV sogar das Sorgerecht vorerst entziehen, wenn er den Urlaub jetzt in Aleppo verbringen will oder wenn er die 6 jährige der Neuen auf das Kind aufpassen lässt, während er saufen geht oder weil er im Methadonprogramm ist und das Kind zur Vergabe mitnimmt. Das sind alles Extrembeispiele - die evtl. auch nicht passen. Ist aber alles schon vorgekommen und soll aufzeigen, dass man das so nicht mit Ja und Nein beantworten kann. Im Netz wird niemals die ganze Wahrheit auf den Tisch kommen, daher sollte man es neutral halten. Natürlich kann es sein, dass die Mutter so eine ist, die dann einfach hinfährt oder ständig anruft. Aber deshalb müssen ja beide sehen, dass sie so gut wie möglich die Dinge mit oder ohne Hilfe regeln. Das scheint hier angezeigt zu sein. Und da finde ich es aufrichtiger zu sagen, dass es eben nicht so ohne weiteres in Ordnung ist, dass der Aufenthalt nicht bekannt ist, auch wenn es im Rahmen des Umgangs tatsächlich keine Rolle spielt. Das aber nur vordergründig. Denn natürlich kann man sich nicht in einer Kneipe aufhalten oder an einem anderen jugendgefährdendem Ort, nur weil man ja NUR Umgang wahrnimmt.

Denn die Mutter ist ja davon ausgegangen, dass das Kind bei der Großmutter ist. Sie wusste nichts davon, dass der KV umgezogen ist und ihr Kind ganz wo anders ist. Was ist, wenn er auf die Kinder eifersüchtig ist? Sowas bereitet man besser mal gemeinsam vor, statt das einfach so durchzuziehen. Das ist nicht unerheblich und gehört eben nicht zu den Dingen des alltäglich Lebens, sondern das tangiert bereits die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Es hat auch schon Fälle gegeben, wo sowas mit viel Aufregung in Richtung Entführung gegangen ist. Das muss doch nicht sein.

Das Verhalten des Vaters ist unangebracht und deswegen ist es nicht mit allgemein gültigen Rechtserklärungen zu schützen.

Du solltest das dem Vater klar machen und wenn ihr noch andere Dinge nicht gut gemeinsam regeln könnt, Hilfe außerhalb suchen. 

blumenkanne  04.01.2016, 19:26
@djcore

doch das kann er, da es die km garnichts angeht wo er sich während seines umgangs aufhält. selbst wenn er ihr sagt, wo er sich aufhält: bsp. bei oma - ist er nicht verpflichtet dort überhaupt sich aufzuhalten. er kann dort sein wo es ihm beliebt. du hast also unrecht, wie du siehst.

was man sollte und was man wirklich tut, sind zwei verschiedene schuhe.

blumenkanne  04.01.2016, 19:34
@djcore

du redest groben unsinn djcore. kein richter entziehst kv das sorgerecht weil er das kind in obhut seiner freundin lässt, die km nicht kennt. er bestimmt aufgrund seiner alleinigen alltagssorge wo sich das kind aufhält, wer auf das kind aufpasst während des umgangs. es gibt genügend eltern die ihr kind freitags zum umgang abholen, samstags arbeiten und die freundin passt auf das kind auf. oder er geht auf party und oma oder freundin passen auf. deswegen wird keinem das sorgerecht entzogen.

nur weil jemand in syrien urlaub machen will entzieht auch kein richter das sorgerecht. der urlaub wird nicht erlaubt und verboten gerichtlich, dass ist allerdings was anderes. wenn kv aber in die ferien nach griechenland fährt und von dort aus weiter nach spanien und von dort über den kurzen wasserweg nach afrika, da wird ihn auch keiner daran hindern. und die km hat keinen anspruch das zu erfahren.

ein kind das mit zum methadonprogramm mitgenommen wird, ist nicht an einem ort wo das kindeswohl gefährdet wird. es sitzt im warteraum, papi geht sein rosa säftchen medizin trinken und unterschreibt und geht mit kind wieder. was glaubst du wieviele kinder von drogeneltern tgl. sehen das ihre eltern methadon zu sich nehmen? das sind sicher tausende deutschlandweit. sie leben sogar mit diesen eltern zusammen. diese eltern haben das sorgerecht. also unfug.

was die mutter dachte oder auch nicht ist doch völlig unerheblich. sie hat nicht mal anspruch auf eine telefonnummer. er legt sich eine sim für mutti zu, damit ruft er sie kurz an um was mitzuteilen und den rest der zeit hat er seine normale nummer. für mutti ist er nur erreichbar wenn er es will. sorry aber deine bsp. sind lebensfremd und unsinn.

sicher sollten eltern reden, aber wenn es nicht gewollt ist, dann wird es a) gründe geben und b) muss der betreuende elternteil irgendwann lernen damit zu leben.

Hi,

naja, das Dürfen hat so seine Grenzen. Schön ist jedenfalls allemal nicht! Ihr habt beide Sorgerecht und daher solltest Du schon wissen, wo sich dein Sohn aufhält und der KV sollte "jederzeit" - im Rahmen von dringendem Austausch - auch für dich und somit auch dein Sohn dich und umgekehrt erreichbar sein.

Rechtlich gesehen ist die Verschleiherung des Aufenthaltsortes bei getrennt lebenden Eltern schwierig. Du wärst momentan nicht konkret in der Lage eine Herausgabe einzuleiten, da Du ja nicht mal weißt, wo Dein Sohn ist. Der Tatbestand einer Kindesentführung ist damit aber auch nicht erfüllt. Der KV sollte Dir von nun an immer mitteilen, wo er bzw. er sich mit eurem Sohn aufhält und er sollte erreichbar sein. Das einfach so zu machen wie, also nichts zu erzählen, dass man den Sohn zu einer anderen Frau mit anderen Kindern mitnimmt, ist nicht optimal, aber auch sein Ding. So ganz ohne Absprache sollte man das nicht machen, aber das hat er ja jetzt und ich würde das auf jeden Fall jetzt mit ihm besprechen. Es ist schon eine einschneidende Sache, die viel zu oft auf die leichte Schulter genommen wird.

Wieso konntest Du nicht schlafen?

Der Mann hätte doch so oder so aufs Kind aufgepasst?

Nein, er muß Dir den Aufenthalt während des Umgangs nicht nennen.

Schon gar nicht, wenn die Gefahr besteht, dass Du zu ihm hinfahren könntest...

Du hast während des Umgangs beim Vater nichts verloren, und außerhalb des Umgangs auch nicht.

Es ist auch ungewöhnlich, dass du das Kind während des Umgangs ohne Not anrufen willst.

Ruft der Vater auch alle naselang an, wenn er bei Dir ist?

LadyLuzifera84 
Beitragsersteller
 29.12.2015, 14:11

ähm wieso sollte ich ihm hinterher fahren?  wir hatten das jetz immer so gemacht das er jedes 2. we den kleinen bekommt, und ich kann ja mal nachfragen wie weihnachten für sohnemann war.  wir haben gemeinsames sorgerecht. nur find ich es nicht gut von ihm einfach um zu ziehen udn ich weiß nicht wohin, was ist wenn was passiert und ich hab kein plan wo das kind ist.

Menuett  29.12.2015, 15:35
@LadyLuzifera84

Ich zitiere Dich mal:

 ..so das ich ihn nicht erreichen kann, weder zu ihm hinfahren kann..

Was soll denn passieren?

Du hast eh keinen Plan, wo das Kind ist, der Vater wird sich ja nicht ausschließlich in der Wohnung aufhalten. Er macht auch Ausflüge, fährt in den Urlaub usw.

blumenkanne  04.01.2016, 19:42
@LadyLuzifera84

wenn was passiert, dann wird man dich informieren.

sohn wird dir schon erzählen wie weihnachten war bei papa. wozu brauchst du da kvs adresse? während des umgangs ruft man sein kind nicht an und auch nicht den anderen elternteil. es sei denn von dort aus wird kontakt aufgenommen. das kind soll seinen elternteil erleben und das in ruhe und ohne dich. er lernt seine neue familie kennen: stiefmutter, stiefgeschwister, eventuelle geschwister in den nächsten jahren etc. das beinhaltet dich nicht. dein leben mit kind ist bei dir zu hause.

Also ich würde da auch am Rad drehen. 

Sicherlich ist richtig dass er innerhalb seines Sorgerechts mit dem Kind den Aufenthalt bestimmen kann. 

ABER die Erreichbarkeit für die hälftig sorgeberechtigte Mutter abzustellen

lässt durchaus den Verdacht aufkommen dass es hier um eine Kindsentführung geht. 

Denn auf jeden Fall ist zu beachten:

Die Eltern teilen sich Sorgerecht und -PFLICHT. 

Das Vorgehen des Vaters aber ist durchaus so auszulegen dass er den Kontakt zwischen Mutter und Kind stören will. Mindestens. Wenn eben nicht gar eine Kindsentführung mit geplant ist. 

Und da wäre ich als erziehungsberechtigte und -verpflichtete Person durchaus auch sehr beunruhigt. 

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Welche neue Partnerin Dein Ex hat darf Dir so lange wo vorbei gehen wie es Deinem Kind gut geht, das Verhältnis zu Dir nicht gestört Aber eben nur so lange. 

Ich würde morgen auf jeden Fall zunächst mal mit 

116 111

der kostenlosen und ohne Vorwahl nutzbaren Telefonnummer unter der hochkompetente Menschen erreichbar sind

die Situation besprechen. Wenn sie dazu raten Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen bist Du auf jeden Fall auch gut vorbereitet. 

blumenkanne  04.01.2016, 19:39

kindesentführung ist es, wenn kv versucht das kind ins ausland zu verbringen. alles andere wäre maximal kindesentziehung. kommt aber auch nicht zu tragen, er kommt nur seinem umgang nach. in der zeit muss er keinen aufenthalt geben wo er sich aufhält, was er tut und wer auf das kind aufpasst. es geht km nix an.

hertajess  06.01.2016, 02:14
@blumenkanne

Ja, blumenkanne, da ist mit mir der Mutterinstinkt durchgegangen.