Kann mein Vermieter mir vorschreiben sein hausinternes Internet zu nutzen und mir verbieten mein eigenes Internet bei einem anderen Anbieter frei zu schalten?
Ich wohne derzeit in einem privaten Wohnheim. Der Vermieter bietet Internet über ein hausinternes Intranet an und verbietet mir nun meinen alten Internetvertrag freischalten zu lassen ( der besser ist und keine gesperrten Ports hat...) Mein Problem ist auch das ich meinen alten Vertrag nur kündigen darf sollte mir der Anbieter kein Internet in meiner Neuen Wohnung anbieten können, dies ist jedoch laut Anbieter möglich. Gibt es hier eine Möglichkeit das ich ein Recht habe, einen eigenen Anbieter zu wählen oder gibt es hier seinerseits ein Recht mir dies zu untersagen.
5 Antworten
Mir geht es ja gerade um einen eigenen Internetvertrag, dieser wird mir aber vom Vermieter untersagt, da dieser keine Privatanschlüsse in seinem Haus duldet.
da es sich um ein privates Wohnheim handelt mußt du damit leben bzw. dies akzeptieren bzw. hast du dies wahrscheinlich ja schon im Mietvertrag bzw. mit der Hausordnung akzeptiert
hier gelten etwas andere Regeln als bei einem normalen Mietvertrag einer eigenen Wohnung
als Alternative kannst du LTE nutzen wenn du das Wohnheimnetz nicht nutzen willst und da der Vermieter nur sein eigenes Netzwerk bzw. dir keinen eigenen Anschluß erlaubt, solltest du deinen derzeitigen Vertrag auch kündigen bzw. je nach Anbieter eventuell in einen LTE-Vertrag umwandeln können
wie jetzt die genau Gesetzeslage dazu aussieht kann ich dir nicht beantworten, dazu müßtest du einen Mietrechts-Experten befragen
ich sehe allerdings real nicht wirklich eine Chance für dich in einem Studenten-Wohnheim einen eigenen xDSL-/Kabelanschluß zu bekommen, wenn der Vermieter dies nicht will
Er kann dich natürlich nicht zwingen, dem Netzwerk beizutreten. Natürlich muss dein eigenes Netz dann störungsfrei sein.
Wenn's eine bauliche Veränderung erfordert kann das vom Vermieter eingeschränkt werden. Ansonsten hat dein Vermieter mit deinem Internet Provider gar nix zu tun. Er kann also auch keinen Anspruch auf irgendwas.
Danke für die Antwort, jedoch wäre eine bauliche Veränderung laut Techniker nicht von nöten.
Dann ist da ja immer noch der Mietvertrag. Aber in der Regel besteht dann ja schon die Verbindung zum nächsten APL (Hausanschluss) und das Signal muss nur noch geschaltet werden. Dein Vermieter bekommt davon ja gar nix mit, weil da physisch nicht gearbeitet werden muss.
Schließ doch einen Vertrag mit einem Anbieter ohne Festnetz-Anschluss ab. Dann kannst du dir die Intranet Kosten sparen.
Mir geht es ja gerade um einen eigenen Internetvertrag, dieser wird mir aber vom Vermieter untersagt, da dieser keine Privatanschlüsse in seinem Haus duldet.
Hier sollte zuerst der Charakter des Hauses geklärt werden. Trifft § 549 BGB zu, dann gilt das für ein studentisches Wohnheim. Ansonsten treffen entweder die Mietgesetze oder die Beherbergungsordnung (Pension, Hotel, Ferienwohnung) zu.
"Privates Wohnheim" ist im BGB nicht vorgesehen.
Der Vermieter hat sie wohl nicht mehr alle. Jeder Mieter kann bei dem Provider unter Vertrag stehen, der ihm am günstigsten erscheint. Mein Vermieter hat zum Beispiel einen Vertrag mit der Telekom, ich habe einen Vertrag bei Unitymedia, für mich wurde da ein separater Anschluß gelegt. Mit welcher Begründung denn?? Das dann ein zusätzliches kleines Kästchen im Keller hängt? Unglaublich, was sich manche Vermieter so rausnehmen. lg Lilo
Jeder Mieter kann bei dem Provider unter Vertrag stehen, der ihm am günstigsten erscheint.
Nein, kann er nicht immer. Es ist keine Seltenheit, dass (Groß-)Vermieter sogenannte Hausverträge abschließen und alle Mieter daran gebunden sind. Das hat unter anderem den Vorteil, dass hier günstigere Konditionen erreicht werden können.
Eben kamen mir beim Durchlesen doch Bedenken. Wenn das ein Wohnheim ist, ist es natürlich verständlich, dass man da nicht auf jeden einzelnen Mieter Rücksicht nehmen kann. Der eine will dann bei O2 unter Vertrag stehen,der nächste bei Unitymedia - da würden ja ständig Techniker im Haus sein. Musst Du evtl. so akzeptieren.
Das hört sich so schon viel besser an.
Was ich mich halt frage, ist eine solche "Unannehmlichkeit" nicht durch meinen Mietzins bereits gedeckt? natürlich kann ich nachvollziehen das es bei der hohen Fluktuation in einem Wohnheim einen nicht unerheblichen Zeitaufwand für den Vermieter bedeuten kann wenn ständig Internetanschlüsse freigeschalten werden. Ist dies aber von Belang?
Unannhemlichkeiten werden niemals durch Mietzinsen gedeckt, weil es unannehmlich wäre.:)
Danke für die Antwort. Eine Frage hätte ich noch, weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag befindet sich ein Passus welcher sich mit dem Internet befasst, gibt mir das noch eine Möglichkeit oder ist das im fall eines privaten Studentenwohnheims irrelevant?