Wg Mitbewohnerin will ausziehen. Trotz 3 Monate Kündigungsfrist?

7 Antworten

Jetzt droht sie mir, das sie ausziehen will und dem Vermieter überreden will, die Kündigungsfrist fallen zu lassen.

Da kann sie drohen wie sie will, denn bei gemeinsamen Mietverträgen muss gemeinsam gekündigt werden oder man macht gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag.

Eine Teilkündigung ist unwirksam:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

MfG

johnnymcmuff

Ausziehen kann sie wann sie will. Nur ihren vertraglichen Pflichten muß sie nachkommen bis der Vertrag beendet ist.

Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag wäre das nur durch eine gemeinsame Kündigung möglich. Auch eine Vertragsentlassung ginge nur gemeinsam und der Zustimmung des Vermieters.

Das kommt darauf an wer mit wem einen Mietvertrag hat.

Habt ihr beide auf einem Mietvertrag unterschrieben, jeder auf einem eigenen, nur einer auf einem Mietvertrag? Oder ist vielleicht einer Untermieter des anderen?


Nadinchen97 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 09:42

Nein, alle 4 haben auf einem Mietvertrag unterschrieben. 

anitari  16.09.2015, 09:43
@Nadinchen97

Dann kann sie allein gar nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

5432112345  16.09.2015, 09:55
@Nadinchen97

In dem Fall seit ihr rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Der Mietvertrag kann also nur mit Zustimmung aller gekündigt werden.
In diesem Fall geht es also nicht direkt um eine Kündigung des Mietvertrages, sondern vielmehr um einen Austritt aus der GbR.

Sie benötigt daher die Zustimmung aller GbR-Gesellschafter (Mieter) sowie die des Vermieters.
Aber fühlt euch dadurch nicht zu sicher, sie ist damit nicht ein Leben lang an euch gebunden. Wenn ihr euch verweigert kann sie eine Auseinandersetzung der GbR einklagen was dazu führen würde, dass die GbR aufgelöst wird. Womit ihr alle plötzlich keinen gültigen Mietvertrag mehr mit dem Vermieter hättet.

5432112345  16.09.2015, 09:58
@5432112345

Außerdem entscheidet der Vermieter von wem er sich offene Forderungen holt. Hat er sich mit ihr geeinigt wird er kein Geld mehr von ihr fordern. Ihr hättet zwar immernoch Anspruch auf ihren Anteil, müsstet euch aber selbst darum kümmern dieses Geld von ihr zu bekommen.

Um euch den ganzen Ärger zu sparen empfehle ich euch einfach mit ihr zu vereinbaren, dass ihr der Kündigung zustimmt wenn sie einen Nachmieter findet (der sowohl euch als auch dem Vermieter zusagt) oder die übliche Frist von 3 Monaten einhält.

der Mietvertrag wurde gemeinschaftlich unterschrieben, da kann einer alleine keine Aufhebung verlangen, es MÜSSEN alle mit einverstanden sein, anschliessend wird mit dir ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Du trägst sämtliche Kosten alleine.

Nehmen wir an der Vermieter würde drauf eingehen, was kann ich dann machen?

Wäre nur möglich, wenn deine Freundin einen eigenen Mietvertrag hat. Die Kosten für dich wären unverändert; so ohne weitere Details zu kennen.

kommt drauf an, wie Ihr die Wohnung gemietet habt. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, muss der gemeinsame Mietvertrag mit dem Vermieter gekündigt werden, wenn Du als Hauptmieter stehst, und sie als Nebenmieter, dann habt Ihr das Problem untereinander (ohne Vermieter-Beteiligung).

Solange sie keine drei Nachmieter_innen als mögliche Alternative ranbringt, kommt sie nicht drum herum, die Kündigungsfrist einzuhalten und muss drei Monate die Miete weiter zahlen.

Ist aber nur meine Laienmeinung, bzw. so wird es im Allgemeinen gehandhabt. Eine Bekannte von mir zahlt jetzt auch parallel in zwei Wohnungen Miete.