Ohne richtigem Grund Schuljahr in der Oberstufe wiederholen?
Ich möchte in Brandenburg die 11 Klasse wiederholen.
Wie sieht es gesetzlich aus? Kann mein Antrag abgelehnt werden? Und wenn ja aus welchen Gründen.
2 Antworten
§ 59 V BrandSchulG
"Eine Schülerin oder ein Schüler kann, sofern durch Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Halbjahreszeugnisses in die vorhergegangene Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit nicht mehr gewährleistet ist. Dem Antrag auf Wiederholung soll insbesondere stattgegeben werden, wenn durch die Wiederholung ein bisher nicht erreichter Abschluss eines Bildungsgangs erworben werden kann, die Höchstverweildauer nicht überschritten wird und die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden können."
-> also vor allem wenn die anderen Klassen komplett voll wären und du deswegen keine Platz bekommen könntest. Möglich wäre es wohl auch wenn du trotzdem weiter eine erfolgreiche Mitarbeit gewährleistet wäre.
Über den Antrag entscheidet dann aber die Klassenkonferenz § 59 VIII
Ja, so würde ich es verstehen oder wenn du soviel verpasst hast das du danach Probleme in der nächsten Klassenstufe hättest.
Wenn du angibst, dass du dieses Jahr nicht hinterher gekommen bist, und deswegen gerne wiederholen würdest, dann wird dir das wohl niemand "verbieten" wollen.
"....wenn eine erfolgreiche Mitarbeit nicht mehr gewährleistet ist." Das heißt man soll schlechte Noten haben oder verstehe ich das falsch?