Kindsvater hat sich aus dem Staub gemacht. Wie ausfindig machen?

13 Antworten

sie bekommt doch geld vom jugendamt, nennt man unterhaltsvorschuss, und somit sucht das jugendamt auch den Vater des Kindes, denn sie wollen das geld ja mit zinsen wieder vom ihm zurück! in den fragebögen, die sie ausfüllen soll, in bezug auf wohnort usw.des vaters, trägt sie dann einfach ein, dass sie darüber keine kenntnis hat! oder noch nen weg, nen anwalt für familienrecht einschalten, der dann auch gleich mal überprüfen kann, was der vater so verdient, er hat doch ne andere hanhabe als die kindesmutter!

jimmini  23.09.2010, 11:51

die Beistandschaft über's Jugendamt genügt. Anwalt ist hier nicht nötig.

blasehase75  23.09.2010, 12:59
@jimmini

nicht grad der freund von diesen beistandschaften! also persönlich nen anwalt vorziehen, auch vorgezogen!! er kostet zudem in gewissen fällen nichts, ausser nen gang zum amtsgericht für nen schreiben und nen zettel!habe es selber erlebt, dass der anwalt mehr erwirken und erreichen kann wie das jugendamt!da ist man eh nur ne nummer zwischen ganz vielen

DerHans  24.09.2010, 10:49
@blasehase75

Der Anwalt wird ABER WOHL KAUM IN vORLAGE TRETEN:

es gibt einige Möglichkeiten, einer Spur nachzugehen. Doch das ist Aufgabe des Amts. Es geht vermutlich um den Unterhalt und damit um das UVG. Vermute ich mal..... mach sie darauf aufmerksam, dass du selbst keine Ahnung hast, aber es wäre vielleicht hilfreich, beispielsweise die frühere Krankenkasse anzuschreiben... die wissen den Aufenthaltsort im Regelfall... oder beim EWA nachzubohren, damit er zumindest dort von Amts wegen abgemeldet wird. Oder auch mal beim früheren Vermieter nachzufragen, denn evtl. gabs noch Kontakt wegen Abrechnungen oder wegen dem Umzug.... oder....oder.... ich weiß, das klingt nach Detektivarbeit.... und ist es letztendlich auch. NUR: einem Amt stehen hier ganz andere Möglichkeiten offen :-))

Ich kann dir mal, auch wenn es nicht gerade zeitnah ist mit deinem Post, von der Gegenseite erzählen und wie ich das gemacht habe, um meiner geldgeilen Ex, die mich wirtschaftlich mit Hilfe meines Sohnes, den sie mir entfremdet hat, der mich nicht mehr kennt, dessen Sorgerechtsanteil ein Richter auf Grund ihres Antrages mir genommen hat, da ich zu weit weg wohne, die elterliche Sorge gar nicht ausüben könnte uvm. 

Ich bin durch die ganzen Kosten, Pfändungen, etc. auf gerade mal 800 Euro sitzen geblieben, von denen ich nicht mehr leben konnte und auch nicht mehr so leben wollte. Also bin ich in die Schweiz ausgewandert. 

Ich hab mich in Merkelland komplett abgemeldet, meine wenigen, mir noch verbliebenen Habseligkeiten in 4 Taschen gepackt und bin dort in meinen neuen Job eingestiegen. Das ist jetzt fast 5 Jahre her. Und ich lebe endlich! Die Schulden, die mir die Düsseldorfer Tabelle, Jugendämter, Gerichte, Gläubiger, usw. verbraten haben, sind mir scheißegal! Meine Ex und der Rest des Landes wollten mich kaputt sehen und das hab ich nicht zugelassen. Soll doch der Steuerzahler, der ich in D selber mal war, damit herumschlagen. Ich sehe keine Veranlassung, das ich ein schlechtes Gewissen haben sollte.

Kein Umgang? Kein Unterhalt! Und wie man das so fast perfekt hinbekommt, würde ich sogar jedem, der meine Hilfe braucht, persönlich erklären! Die Geldgeilheit von euch Frauen kennt keine Grenzen und solange der Staat mit seinen Ämtern das auch noch unterstützt, bin ich lieber der Rächer der geknechteten Väter, denen ich Perspektiven aufzeigen kann, wie man doch noch LEBEN kann nach der Scheidung und genug Geld auf die Seite legen kann, um sich 3x im Jahr einen schönen Urlaub zu gönnen.

Woher weißt Du (oder jemand), daß er schwarz in der Gastronomie arbeitet? Da muß es ja über den Aufenthalt irgendwelche Infos geben. Polizei (eine Anzeige wegen Schwarzarbeit) und Behörden haben mehr Möglichkeiten als Du, den Aufenthalt von jemandem festzustellen, notfalls über die Fahndung. Sag dem Jugendamt, was Du weißt, dann kann man entsprechende Schritte einleiten. Gruß, q.

Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellen.

§ 170 StGB

Verletzung der Unterhaltspflicht.

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dann wird der Gute mit Haftbefehl gesucht. Gib der Polizei alle Infos die du hast, also auch, was du über andere gehört hast woer sein könnte. Der Rest ist Sache der Behörden!