Weiter unterhalt nach einbenennung?

3 Antworten

Die bloße Namensänderung befreit den Vater nicht von der Unterhaltspflicht. Erst nach eine Adoption erlischt die Unterhaltsverpflichtung des Erzeugers, dann ist der Adoptivvater in der Pflicht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob auch bei alleinigem Sorgerecht eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters möglich ist.

bochumgirl2010 
Beitragsersteller
 06.12.2011, 20:29

Doch das ist möglich, da hab ich mich schon im intenet schlau gemacht (unter anderem auch hier). Ich habe das sorgerecht und der kleine heisst wie ich mit nachnamen und dann kann ich das ohne zustimmung machen.

Die Einbenennung hat nichts mit Unterhaltsansprüchen zu tun.

Jedoch muss der Vater, wenn das Kind den gleichen Namen wie er trägt, der Einbenennung zustimmen. Ansonsten wird das nichts.

Das du den Vater hier auf den stark abwertenden Begriff "Erzeuger" reduzierst, dann jedoch trotzdem Unterhalt haben möchtest und den Vater später dann auch noch ganz entsorgen möchtest, sagt sehr viel über dich aus.

Ein Kind hat nur einen Vater. Ein Ersatzvater kann niemal den leiblichen Vater ersetzen. Was ist denn, wenn diese Beziehung in die Brüche geht, kommt dann Vater Nummer 3 und 4... an die Reihe?

bochumgirl2010 
Beitragsersteller
 07.12.2011, 08:32

es hat viele gründe warum ich ihn so nenne. Er hat den kleinen alleine in der Wohnung liegen lassen als ich nen termin hatte beim frauenarzt und ich ihn nicht mitnehmen konnte. wenn er so mal aufpassen sollte kam er meistens nicht. seit der trennung hat der den kleinen noch nicht einmal gesehen geschweige sich gemeldet auch obwohl er weiss das er krank ist und jede 2, woche zur untersuchung muss. seine mutter hat den kleinen ab und zu mal, aber der eigene erzeuger weiss nix über den kleinen. er hat sich noch nicht mal zum geburtstag gemeldet. und da ist es dann mein gutes recht so über diesen typen zu denken, ich lasse den kleinen später ja selber entscheiden ob er von ihm adoptiert werden will oder nicht. und urteile nicht über leute wenn du die siturationen nicht kennst. es urteilt auch keiner schlecht über dich

Eifelmensch  08.12.2011, 06:10
@bochumgirl2010

Ich urteile nicht, ich ziehe nur Schlüsse aus dem hier geschriebenen.

Wenn ein Vater sich nicht kümmert dann ist das traurig, er bleibt dennoch der Vater. Vaterschaft muss man sich, genau so wenig wie Mutterschaft, verdienen. Es handelt sich schließlich auch um den Mann, den du dir als Vater eures gemeinsamen Kindes ausgesucht hast.

Zu Fragen wäre, warum verhält sich der Vater denn so? Wollte er überhaupt das Kind oder war es deine alleinige Entscheidung das Kind zu bekommen? etc...

Dann noch etwas anderes: Ihr wollt ein 10-jähriges Kind vor die Entscheidung stellen ob es adoptiert werden möchte oder nicht? Denkt mal nach, ein Kind ist mit einer solchen Entscheidung völlig überfordert. Wie soll es die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen einer solchen Entscheidung begreifen können?

Wenn du und dein Partner den leiblichen Vater entsorgen wollt und dieser vielleicht auch noch mit dieser Entsorgung einverstanden ist, dann macht gleich Nägel mit Köpfen, einschließlich aller Konsequenzen. Entscheidet ihr und schiebt nicht die Verantwortung auf ein Kind ab, dieses kann diese Verantwortung nicht tragen!

bochumgirl2010 
Beitragsersteller
 08.12.2011, 13:58
@Eifelmensch

der kleine war überhaupt nicht geplant. bin zum frauenarzt gegangen weil ich nen neues pillenrezept gebraucht habe und es auch wieder zeit war zur untersuchung, dabei kam halt raus das ich keine pille mehr brauche weil ich im 6. monat schwanger war. voll der schock für mich, da ich überhaupt nix gemerkt habe (hatte periode noch, habe gar nix zugenommen bis dato usw.) und ich halt keine entscheidung mehr gegen den kleinen treffen konnte. (hätte ich eh nicht gemacht) Also habe ich es nicht geplant ein kind zu bekommen, da ich in meinem Job grad Flialleitung werden sollte. Er ist so weil er mit seinem Leben selber nicht klar kommt und es selber nicht einsieht. Er sieht nur Party machen und Faul auf der Couch liegen mehr nicht. (Weiss ich durch seine Mutter) Er ist 25 und das einzige war er mit ach und krach geschafft hat ist vor 2 Jahren ne ausbildung, seitdem ist er nur zuhause. Ich will meinen Kleinen nicht direkt vor die Wahl stellen, so von wegen soll XXX dich jetzt adoptieren oder so. Ne so war es nicht gemeint, nur halt wenn er in der Zeit immer noch Papa sagt und alles und sich mit dem anderen nix ändern sollte werden wir dieses Tun. Da stehen auch alle mit denen ich drüber geredet habe voll auf meiner Seite. Die meinten auch ich soll jetzt nix überstürzen sondern lieber noch ein paar jahre damit warten

ganz klare antwort: die einbenennung ändert nichts(!) an der unterhaltspflicht des unterhaltsschuldners (also des vaters). das ändert sich erst durch eine eventuelle spätere adoption.

bochumgirl2010 
Beitragsersteller
 06.12.2011, 20:28

ok danke für die Info. Adoptieren will er den kleinen auch erst wenn er selber entscheiden kann und auch weiss was er tut, also so mit ca 10 und da ist der unterhalt schon lange ausgelaufen weil ich nur vorschuss bekomme, und der Vater von dem kleinen nie arbeiten gehen wird und wenn doch dann für ne woche und dann ist vorbei