FFreund soll nach heirat ausreisen gibt es da Möglichkeiten das er es nicht muss?
Also mein freund und ich warten jetzt sein einem Jahr das wir heiraten können also er ist flüchtling aus Marokko und ich deutsche aber die standbeamtin hatte immer neue Sachen die wir besorgen sollten deswegen hat es jetzt so lange gedauert. Ich hatte mit der Ausländerbehörde gesprochen die meinten wenn vorher keine Abschiebung kommt muss er nach der heirat nicht zurück aber jetzt hat er sie bekommen und soll nach der heirat ausreisen und das nur weil es jetzt alles so lange gedauert hat. Und da ich jetzt ein Ausbildungsplatz habe und noch ein Sohn aus erster Beziehung wer er da gewesen und hätte auf ihn aufgepasst mein sohn liebt ihn überalles und ich habe Sonst niemanden der aufpassen würde also müsste ich meine Ausbildung Platz absagen wenn er zurück muss wir hatten alles schon geplant und alles und jetzt nur weil die Standesbeamten immer mit neuen Sachen kamen die sie bräuchte und alles hat es solange gedauert und sonst wers ja nicht so gekommen. Gibt es ne Möglichkeit das er nach der heirat hir bleiben kann hätte er die Abschiebung unbegründet nicht dann hätte er ja bleiben können aber ja hoffe mir kann jemand helfen Danke im voraus
8 Antworten
Hallo Lenamila
Die Ausländerbehörde darf keine Ehepartner von deutschen Staatsbürgern abschieben, eine Ehe mit einem Staatsbürger bringt automatisch ein Bleiberecht mit sich.
Sobald ihr rechtskräftig verheiratet seid ist die Abschiebung vom Tisch.
Allerdings solltest du vorsichtig sein, nicht dass man dir eine Scheinehe unterstellt, ggf mal einen Anwalt zurate ziehen wäre nicht verkehrt.
LG
Darkmalvet
Mag sein, dass ich hier veraltete Rechtsnormen im Kopf hatte, aber sollte vor der Anweisung das Land zu verlassen vor einem deutschen Standesamt geheiratet werden, wäre es nur eine Formsache das Visum für die Wiedereinreise zu beantragen, denn einem Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen muss bei anerkannter Ehe die Einreise gewährt werden und Ehen die von deutschen Standenämtern geschlossen wurden sind automatisch anerkannt.
PS: Ist die Ausweisung bereits ausgesprochen würde kein deutsches Standesamt sie mehr verheiraten.
dann wird er ausgewiesen, egal ob er heiraten könnte oder nicht. bis dato darf er aber nicht heiraten und die heirat wird vollzogen wo man gemeldet ist. angenommen er würde irgendwo anders beginnen das procedere neu zu beantragen, ginge es wieder von vorne los. und die nächsten 12 monate hätte er wieder nix oder mehr vorzulegen.
einem ehepartner eines deutschen wird garnix gewährt, wenn nicht nachweisbar ist dass:
- er einen plausiblen grund hat um herzukommen.
- das er fließend deutsch spricht und den test bestanden hat
- das ihm hier voll unterhalt und versicherungen gezahlt werden seitens des eheparteners
- das er bereits einen job in aussicht hat der unbefristet ist und dem er keinem deutschen bürger weg nimmt
- das er für sich selbst sorgen kann.
das kann er aber nicht, er ist ja nicht mal in der lage seine papiere vernünftig vorzulegen. das ding ist ein faules ei.
Nein, das stimmt so nicht!
Das Bleiberecht gilt solange man verheiratet ist, will die Ausländerbehörde ihn trotzdem abschieben müsste sie die Ehe als Scheinehe annulieren lassen, dann würde die Fragestellerin aber auch vor Gericht gestellt.
das stimmt nicht darkmalvet, es reicht nicht mal mehr ein kind zu haben.
seit einigen jahren ist das verschärft worden. zudem kann eine ausländerbehörde keine ehe auflösen. sie wird einfach nicht anerkannt und somit steht einer abschiebung nichts im wege.
Die Ausländerbehörde hat nur nicht über Ehen zu entscheiden die von einem deutschem Standesamt geschlossen wurden, hier ist keine Anerkennung nötig die die Ausländerbehörde verweigern könnte.
Eine ausländische Ehe könnte die Ausländerbehörde nicht anerkennen, das ist richtig aber die Ausländerbehörde hat keine Befugnisse einem deutschen Standesamt in seine Arbeit reinzupfuschen.
Deswegen müsste die Ausländerbehörde eine Anzeige wegen Scheinehe erlassen, dann würde ein Gericht das überprüfen und die Fragestellerin könnte durch ein psychologisches Gutachten nachweisen, dass es sich um eine Liebesbeziehung handelt, riskiert aber auch eine Verurteilung wegen Ehebetrugs falls das Gericht es anders sieht.
Verschärft wurde meines Wissens nur die Einbürgerung von Ehepartnern, er könnte also wieder abgeschoben werden, sollten sie sich dann irgendwann scheiden lassen, da hilft dann auch kein gemeinsames Kind, da hast du recht.
falsch, da liegst du schief gewickelt. die ausländerbehörde muss garnix anerkennen. die erkennen nicht mal vaterschaften deutscher väter an, wenn sie nicht wollen. in der regel arbeiten die ämter untereinander zusammen. es wird massiv gründe haben, warum der typ nicht in der lage ist seit 12 monaten saubere unterlagen vorzulegen. es wird gründe geben, warum er in deutschland abhängt, einen bruder zur sicherheit in belgien hat - nur das es ihm nix hilft. bekommt er hier die ausreise angeordnet und das ist bereits passiert, dann hilft ihm eine weiterreise nicht nach belgien.
Die Ausländerbehörde kann auch garnicht anerkennen, weil Standesrecht nicht ihr Metier ist. Elternschaften von deutschen und Ehen von deutschen Standesämtern werden nicht von der Ausländerbehörde bearbeitet, das darf nur das Standesamt.
Ja das haben die mir ja auch gesagt aber sobald die Abschiebung vor der Hochzeit noch auftritt muss er wohl ausreisen aber es hat jetzt schon 1 Jahr gedauert und wir haben immer noch kein Termin bekommen
Es gibt soweit ich weiß auch Wege eine rechtskräftige Ehe schneller zu schließen, müsst euch halt ein Standesamt woanders suchen.
Wenn er hierbleiben dürfte, kannst du ihn denn verhalten? Krankenversicherung etc. für ihn bezahlen? Oder wer soll das bezahlen?
Grundsätzlich schützt eine Eheschließung nicht vor Abschiebung.
Die Behörde prüft solche Fälle unter anderem nach folgenden Kriterien:
- wann eingereist
- welche Staatsangehörigkeit
- welchen Aufenthaltstitel
- warum Abschiebung
- straffällig oder nicht
Sollte er nach der Hochzeit abgeschoben werden, muss er eben ein Visum beantragen für einen erneuten Aufenthalt.
Abschiebung ist unbegründet und straffällig war er nicht
die abschiebung ist überhaupt nicht unbegründet. er hat keinen grund hier zu bleiben, da er aus einem sicheren herkunftsland kommt.
Es nicht machen
Nein und glaub mir, auch wenn du es jetzt nicht sehen kannst, es ist gut so.
eine ehe schützt vor abschiebung nicht und sie ist ausgepsrochen als ausweisung.
weiterhin ist es jetzt schon so, dass er seit 12 monaten nicht in der lage ist vollständige papiere vorzulegen - somit ist die sache schon extrem faul. zudem kann die dame nicht mal den unterhalt für sich und ihr kind sicherstellen, ganz zu schweigen von ihrem freund. somit ist die sache vom tisch und die ausländerbehörde lehnt das argument einer geschlossenen ehe ab.
selbst wenn die beiden zur krönung noch ein kind zeugen, wird die vaterschaft nicht anerkannt. sie nennt keinen grund für seinen aufenthalt - so wie du es beschreibst malv war es mal vor 10 jahren noch. die haben kräftig die daumenschrauben angezogen. selbst eheschließung mit dem afrikaner in marroko, würde ihm keine einreise geben nur weil er verheiratet ist.