FFreund soll nach heirat ausreisen gibt es da Möglichkeiten das er es nicht muss?

8 Antworten

Hallo Lenamila

Die Ausländerbehörde darf keine Ehepartner von deutschen Staatsbürgern abschieben, eine Ehe mit einem Staatsbürger bringt automatisch ein Bleiberecht mit sich.

Sobald ihr rechtskräftig verheiratet seid ist die Abschiebung vom Tisch.

Allerdings solltest du vorsichtig sein, nicht dass man dir eine Scheinehe unterstellt, ggf mal einen Anwalt zurate ziehen wäre nicht verkehrt.

LG

Darkmalvet

scharrvogel  04.01.2017, 06:02

eine ehe schützt vor abschiebung nicht und sie ist ausgepsrochen als ausweisung.

weiterhin ist es jetzt schon so, dass er seit 12 monaten nicht in der lage ist vollständige papiere vorzulegen - somit ist die sache schon extrem faul. zudem kann die dame nicht mal den unterhalt für sich und ihr kind sicherstellen, ganz zu schweigen von ihrem freund. somit ist die sache vom tisch und die ausländerbehörde lehnt das argument einer geschlossenen ehe ab.

selbst wenn die beiden zur krönung noch ein kind zeugen, wird die vaterschaft nicht anerkannt. sie nennt keinen grund für seinen aufenthalt - so wie du es beschreibst malv war es mal vor 10 jahren noch. die haben kräftig die daumenschrauben angezogen. selbst eheschließung mit dem afrikaner in marroko, würde ihm keine einreise geben nur weil er verheiratet ist.

Darkmalvet, UserMod Light   04.01.2017, 06:12
@scharrvogel

Mag sein, dass ich hier veraltete Rechtsnormen im Kopf hatte, aber sollte vor der Anweisung das Land zu verlassen vor einem deutschen Standesamt geheiratet werden, wäre es nur eine Formsache das Visum für die Wiedereinreise zu beantragen, denn einem Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen muss bei anerkannter Ehe die Einreise gewährt werden und Ehen die von deutschen Standenämtern geschlossen wurden sind automatisch anerkannt.

PS: Ist die Ausweisung bereits ausgesprochen würde kein deutsches Standesamt sie mehr verheiraten.

scharrvogel  07.01.2017, 13:13
@Darkmalvet, UserMod Light

dann wird er ausgewiesen, egal ob er heiraten könnte oder nicht. bis dato darf er aber nicht heiraten und die heirat wird vollzogen wo man gemeldet ist. angenommen er würde irgendwo anders beginnen das procedere neu zu beantragen, ginge es wieder von vorne los. und die nächsten 12 monate hätte er wieder nix oder mehr vorzulegen.

einem ehepartner eines deutschen wird garnix gewährt, wenn nicht nachweisbar ist dass:

- er einen plausiblen grund hat um herzukommen.

- das er fließend deutsch spricht und den test bestanden hat

- das ihm hier voll unterhalt und versicherungen gezahlt werden seitens des eheparteners

- das er bereits einen job in aussicht hat der unbefristet ist und dem er keinem deutschen bürger weg nimmt

- das er für sich selbst sorgen kann.

das kann er aber nicht, er ist ja nicht mal in der lage seine papiere vernünftig vorzulegen. das ding ist ein faules ei.

mondfaenger  03.01.2017, 02:39

Nein, das stimmt so nicht!

Darkmalvet, UserMod Light   03.01.2017, 02:44
@mondfaenger

Das Bleiberecht gilt solange man verheiratet ist, will die Ausländerbehörde ihn trotzdem abschieben müsste sie die Ehe als Scheinehe annulieren lassen, dann würde die Fragestellerin aber auch vor Gericht gestellt.

scharrvogel  03.01.2017, 06:47
@Darkmalvet, UserMod Light

das stimmt nicht darkmalvet, es reicht nicht mal mehr ein kind zu haben.

seit einigen jahren ist das verschärft worden. zudem kann eine ausländerbehörde keine ehe auflösen. sie wird einfach nicht anerkannt und somit steht einer abschiebung nichts im wege.

Darkmalvet, UserMod Light   03.01.2017, 17:12
@scharrvogel

Die Ausländerbehörde hat nur nicht über Ehen zu entscheiden die von einem deutschem Standesamt geschlossen wurden, hier ist keine Anerkennung nötig die die Ausländerbehörde verweigern könnte.

Eine ausländische Ehe könnte die Ausländerbehörde nicht anerkennen, das ist richtig aber die Ausländerbehörde hat keine Befugnisse einem deutschen Standesamt in seine Arbeit reinzupfuschen.

Deswegen müsste die Ausländerbehörde eine Anzeige wegen Scheinehe erlassen, dann würde ein Gericht das überprüfen und die Fragestellerin könnte durch ein psychologisches Gutachten nachweisen, dass es sich um eine Liebesbeziehung handelt, riskiert aber auch eine Verurteilung wegen Ehebetrugs falls das Gericht es anders sieht.

Verschärft wurde meines Wissens nur die Einbürgerung von Ehepartnern, er könnte also wieder abgeschoben werden, sollten sie sich dann irgendwann scheiden lassen, da hilft dann auch kein gemeinsames Kind, da hast du recht.

scharrvogel  04.01.2017, 06:04
@Darkmalvet, UserMod Light

falsch, da liegst du schief gewickelt. die ausländerbehörde muss garnix anerkennen. die erkennen nicht mal vaterschaften deutscher väter an, wenn sie nicht wollen. in der regel arbeiten die ämter untereinander zusammen. es wird massiv gründe haben, warum der typ nicht in der lage ist seit 12 monaten saubere unterlagen vorzulegen. es wird gründe geben, warum er in deutschland abhängt, einen bruder zur sicherheit in belgien hat - nur das es ihm nix hilft. bekommt er hier die ausreise angeordnet und das ist bereits passiert, dann hilft ihm eine weiterreise nicht nach belgien.

Darkmalvet, UserMod Light   04.01.2017, 06:07
@scharrvogel

Die Ausländerbehörde kann auch garnicht anerkennen, weil Standesrecht nicht ihr Metier ist. Elternschaften von deutschen und Ehen von deutschen Standesämtern werden nicht von der Ausländerbehörde bearbeitet, das darf nur das Standesamt.

Lenamila 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 02:39

Ja das haben die mir ja auch gesagt aber sobald die Abschiebung vor der Hochzeit noch auftritt muss er wohl ausreisen aber es hat jetzt schon 1 Jahr gedauert und wir haben immer noch kein Termin bekommen 

Darkmalvet, UserMod Light   03.01.2017, 02:42
@Lenamila

Es gibt soweit ich weiß auch Wege eine rechtskräftige Ehe schneller zu schließen, müsst euch halt ein Standesamt woanders suchen.

Wenn er hierbleiben dürfte, kannst du ihn denn verhalten? Krankenversicherung etc. für ihn bezahlen? Oder wer soll das bezahlen?

Grundsätzlich schützt eine Eheschließung nicht vor Abschiebung.

Die Behörde prüft solche Fälle unter anderem nach folgenden Kriterien:

- wann eingereist
- welche Staatsangehörigkeit
- welchen Aufenthaltstitel
- warum Abschiebung
- straffällig oder nicht

Sollte er nach der Hochzeit abgeschoben werden, muss er eben ein Visum beantragen für einen erneuten Aufenthalt.

Lenamila 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 03:05

Abschiebung ist unbegründet und straffällig war er nicht 

scharrvogel  07.01.2017, 13:06
@Lenamila

die abschiebung ist überhaupt nicht unbegründet. er hat keinen grund hier zu bleiben, da er aus einem sicheren herkunftsland kommt.

Es nicht machen

Nein und glaub mir, auch wenn du es jetzt nicht sehen kannst, es ist gut so.

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