Arbeitgeber lehnt Hausarzt-Attest als unzureichend ab - verlangt Facharzt-Attest
Hallo Ich arbeite in einem Pflegeheim im Schichtdienst und habe durch diese harte und sehr körperlich anstrengende Pflegetätigkeiten so massive gesundheitliche Probleme bekommen, dass ich seit nun 10 Wochen krankgeschrieben bin. Meine Bemühungen ordentliche Arbeitsmittel, gemeinsame Teamarbeit, Gespräche mit unmittelbar und mittelbar Vorgesetzten und Betriebs-bzw Personalrat waren nicht zielführende und auch gar nicht erwünscht. Mittlerweile bin ich auch psychisch angegriffen und bekomme alleine beim Gedanken an diese Arbeitsstelle schon Angstschweiß, Schlafprobleme, Atemnot, Panik und schlichtweg Angstzustände. Mein Hausarzt hat mir per Attest schon bescheinigt, dass diese Arbeit aus hausärztlicher Sicht nicht mehr möglich ist. Meine direkten Vorgesetzten sind der Meinung, dass dieses Attest nicht ausreichend für einen Wechsel innerhalb des Unternehmens wäre.
Meine Frage: Muss ich wirklich noch einen Facharzt damit beauftragen ? Ist das im Arbeitsrecht geregelt ? Und wenn ja, wie ?
Danke für jede Antwort
4 Antworten
wende Dich an das Integrationsamt, die helfen wenn es darum geht im Betrieb einen anderen Arbeitsplatz zu bekommen um Arbeitslosigkeit zu verhindern..
gut ist wenn Du ein Deine Einschränkungen vom Vertrauensarzt bescheinigt bekommen hast, vom Sozial-Psychologischen Dienst , von Ärzten die Gutachten für den Rententräger ausstellen, oder der Grad Deiner Behinderung ausreichend ist festgestellt wurde ..
eben.. deswegen muß das ja genau geklärt werden .. sind mehrere Möglichkeiten gegeben..
m.lieben Gruß ;)h
Das Arbeitsrecht gesteht dem Arbeitgeber nicht eine solche "Machtfülle" zu, dass es ihm erlaubt wäre, ein ärztliches Attest abzulehnen oder als "unzureichend" zu qualifizieren.
Es ist außerhalb seiner fachlichen Kompetenz - wenn er als Arbeitgeber nicht selbst Arzt ist -, sich darüber ein sicheres Urteil zu erlauben!
Wenn er ausreichend begründete Zweifel an der Berechtigung des hausärztlichen Attestes hast, kann er bei der Krankenkasse beantragen, die Berechtigung der Attestierung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK überprüfen zu lassen!
Tut er das nicht, muss er das ärztliche Attest mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen hinnehmen. Zu diesen Konsequenzen gehört dann auch, dass der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare unternehmen muss, um Dir eine weitere Beschäftigung im Betrieb zu ermöglichen; dazu gehört auch die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (unter Umständen auch nach einer Umschulung), der die Schlussfolgerungen aus dem Attest (Ausschluss der weiteren Beschäftigung am alten Arbeitsplatz) berücksichtigt!
Suche doch einfach einen Facharzt auf. Was spricht dagegen?
Danke für Ihre Antwort. :-)) Leider ist es wie mit einem Wunsch nach einem Rezept für z.B. Krankengymnastik : Kein Arzt hat ein Interesse daran soetwas zu schreiben, weil dadurch eine unglaubliche Bürokratie- und Kostenlawine in Gang gesetzt wird. Und niemand will der Erste sein, der soetwas bescheinigt. Zu hören bekomme ich: " ach, mal abwarten....." " mal schauen, vielleicht wird's ja bald wieder"...... Ehrlich....... das hört sich so einfach an. Aber probieren Sie es mal aus. Vielleicht mit Krankengymnstik....!? Nichts für ungut!!! Danke trotzdem für Ihre Antwort. :-))
Der Arbeitgeber hat keine entsprechende Ansprüche. Egal von welchen Arzt das Attest kommt, muss er es erstmal anerkennen. Er kann aber jederzeit den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) einschalten, damit dieser "Vertrauensarzt" den Vorgang bestätigt (oder nicht).
Von einem "Behindertenstatus" - bei dem man das Integrationsamt z.B. einschalten könnte - ist in der Frage allerdings keine Rede, nur allgemein von gesundheitlichen Problemen.