Neuwagen wurde von Händler auf sich 5 Wochen lang zugelassen ohne mein wissen. Darf er das?
Ich habe im April 2015 einen Neuwagen bei einem Autohaus bestellt und konnte diesen nach mehrmaligem vertrösten ende Juli abholen.Ich habe 5 Wochen einen Leihwagen bekommen für eine Pauschale von 150€. Nun da der erste Kundendienst fällig war erfuhr ich anhand des Auftrages das mein auto genau in diesen 5 Wochen auf das Autohaus zugelassen war (ohne mein wissen). Darf der Händler das? Danke schon mal für eure Hilfe.
5 Antworten
Ohne dein Wissen durfte er das natürlich nicht wenn du einen Neuwagen und keinen Vorführwagen oder eine Tageszulassung gekauft hast. Das hättest du aber auch schon am Tag der Übernahme erkennen können. Einmal an der Zulassungsbescheinigung (Tag der Erstzulassung) und auch im Serviceheft steht das Erstzulassungsdatum. Auch solltest du eigentlich, wenn es eine Finanzierung war, auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgehändigt bekommen. Daraus wäre es auch ersichtlich gewesen, dass das Autohaus als Vorbesitzer eingetragen ist.
Da solltest du wirklich ein sehr ernstes Gespräch mal mit dem Geschäftsführer des Autohauses führen. Da sollte er wirklich mal ein paar Vorteile für dich herüber wachsen lassen.
Eine Wandlung, falls du das vor hast, würde deshalb aber sicher keinen Sinn für dich machen. Das Auto ist durch die 5 Wochen ja nicht schlechter geworden. KM sind ja wohl keine in dieser Zeit angefallen.
Das hatte intern wahrscheinlich etwas mit einer Mindesthaltung als Vorführwagen zu tun um eine zusätzliche Prämie vom Hersteller / Importeur zu bekommen.
Hallo Stephie :)
Rein rechtlich darf er das nicht, außer du hättest definitiv einen als solchen gekennzeichneten Vorführwagen bzw. eine "Tageszulassung" gekauft!
Ich erinnere mich... bei 'nem Autohaus hier in der Region gab es sowas vor Jahren mal, das hatte empfindliche Konsequenzen bis hoch zu dem dass die irhe Markenvertretung deswegen aufgeben mussten ---------> bei denen kamen aber dutzende Fälle ans Licht, wo so verfahren wurde!
Allerdings geht es doch aus den Papieren hervor, dass der Händler deinen Wagen schon mal zugelassen hat!
Ich würde das Ganze über die Schiedstelle der Kfz-Innung lösen (also nicht mal über den Händler gehen), denn manchmal lohnt es sich das an die große Glocke zu hängen... solltest es jedoch mit allen dazugehörigen Unterlagen beweisen können.
Alles Gute!
Natürlich darf er das nicht ohne dein Wissen. Wenn du einen Neuwagen gekauft hast, dann muss er dir auch einen Neuwagen liefern, auch keine Tageszulassung.
Nein, ohne Dich darauf hinzuweisen darf er das nicht! Ist somit kein Neuwagen mehr.....! Hast Du ihn wenigstens günster/billiger bekommen?
Tja....Händlerrabatt ist normal, hat aber mit der Zeitzulassung nichts zu tun....
Dann werde ich um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer bitten! Danke für deine Hilfe
Das merkt man doch anhand von den Fahrzeugpapieren
(oder haben Sie diese nicht ausgehändigt bekommen?)
Ich bekam bei der Bestellung einen Händlerrabatt. War aber nie die rede davon das mein Auto deswegen auf den Händler zugelassen werden muss.