Kann man während oder vor einer Inhaftierung, ein Insolvenzverfahren beantragen?
Im Zusammenhang der am letzten Freitag ausgestrahlten RTL- Folge "Die 10 spektakulärsten Kriminalfälle", frage ich mich... ob das möglich ist ?
Wenn jemand Menschen durch falsche Versprechungen, Millionen abgeknöpft hat...ist er dann nach absitzen seiner Strafe schuldenfrei ? Wenn nicht, die Millionen aber nachweislich weg sind, kann er dann ein Insolvenzverfahren beantragen ?
Jemand der in Privatinsolvenz ist und dann in Haft kommt, läuft diese dann weiter ?
Es gibt ja bekanntlich nichts, was es nicht gibt... deswg. würde mich das mal interessieren. Was meint Ihr ?
3 Antworten
Eine Haftstrafe, die auf einer Straftat beruht, betrifft nur die strafrechtliche Seite einer Tat. Grundlagen sind das StGB (Strafgesetzbuch) und die StPO (Strafprozeßordnung). Will man von einem Täter die Beute zurück, muss man als Geschädigter ein Zivilverfahren eröffnen, also vor Gericht den Sachverhalt der Schädigung darlegen.
Ein privates Insolvenzverfahren ist nur erfolgreichn, wenn der Gläubiger (hier= Geschädigter) dem Insolvenzverfahren zustimmt, oder - bei mehreren - zumindest die Hälfte der Gläubiger zustimmen.
Dabei ist es nicht relevant, ob das Geld nachweislich weg ist oder nicht, sondern ob der Schuldner (hier=Täter) ernsthaft und glaubwürdig alles unternimmt, das Geld zurückzuerstatten.
Letztenendes wird die Privatinsolvenz des Straftäters an den verärgerten Geschädigten scheitern.
das ist weder kompetent, noch richtig.
Nein, nach Absitzen seiner Strafe ist er nicht schuldenfrei. Nun muß geprüft werden, wo das Geld ist bzw. ob es noch vorhanden ist. Er kann natürlich nach Absitzen der Haft eine Privatinsolvenz anmelden aber dann gehört ihm nichts mehr, alles fließt dann in die Insolvenzmasse bzw. zu dem Insolvenzverwalter, der alles regelt. Schuldenfrei ist er erst wieder nach 6 Jahren Privatinsolvenz.
Moin,
selbstverständlich kann auch einer, der in Haft ist, ne Inso machen.
Aaber:
Für die Schulden, die nach § 174 InsO angemeldet sind, gibts keine RSB.
D.h. Betrugs- o. Diebstahlsbeute, die nach 174 InsO angemeldet ist bleibt als Schulden erhalten.
Bis hierhin die kompetenteste Antwort. Vielen Dank. Dafür gibt's en Sternchen... ;-)