Darf man unter 18 eine Wohnung/ein Haus kaufen?
Hei meine Lieben! Ich hätte da eine Frage, darf man eigentlich unter 18 (mit 17) eine Wohnung/ein Haus kaufen? Soweit ich weiß ich Normalfall nicht, oder? Andererseits kann man ja ein Auto auch selbst kaufen, wobei es da mit dem Betrag meistenfalls ganz anders aussieht, wobei wenn die Wohnung/das Haus "günstig" wäre, dann würde das ja vielleicht gehen? Denn es ist ja so das du dir nur Sachen kaufen darfst, wo man davon ausgehen kann das du das Geld auch selbst erspart hast bzw. wo man auch davon ausgehen kann das ich das auch wirklich will bzw. das jetzt nicht wegen angesoffen oder sonstiges kommt, weil man in dem Alter ja noch beschränkt geschäftsfähig ist, nicht wahr? Also meine Frage wäre, geht das oder nicht?:) Freue mich auf eure Antworten, Danke schon mal im vorraus!
Glg Sabs :)
8 Antworten
Es geht hier nicht nur um das Geld, das Du haben solltest. Vielmehr geht es darum, dass Du unter 18 noch keine gültigen Verträge abschließen kannst. Hier müssen immer die Eltern die Verträge machen.
Deine Eltern müssten also für Dich die Wohnung kaufen, aber eben auf Deinen Namen.
Du darfst ein Haus kaufen, aber es kommt auf den Vermieter an bei den meisten fällen muss ein Elternteil dabei sein und der Vermieter muss beweise haben das du ein einkommen hast das du zahlfähig bist auser deine Eltern zahlen es
Anstelle des Vermieters tritt der Veräußerer auf.
Dafür brauchest du eine Vormundschaft vom Familiengericht. Eine Einiwilligung der Eltern reicht hier nicht, weil es hier um Grundstücksrechte geht.
Das Familiengericht entscheidet dann, ob du die Wohnung/das Haus mit 17 kaufen darfst oder nicht.
Ja, du wirst dann im Grundbuch eingetragen, allerdings mit Vermerkung einer Vormundschaft. Das ist wichtig, wenn die Wohnung z.B. vermietet wird. Dann kann bzw muss sich dein Vormund um die Rechtgeschäfte kümmern.
Aso ok, ja ist klar. Hast mir sehr geholfen, Dankeschön!
Du musst zwischen dürfen und können unterscheiden. Selbstständig kaufen kannst du weder Grundstücke noch Eigentumswohnungen. Aber deine Eltern können das in deinem Namen (gesetzliche Vertretung). Allerdings wird dafür im Regelfall eine Genehmigung des Familiengerichts benötigt. Eigentum an sich kannst du bereits ab Vollendung der Geburt (Rechtsfähigkeit) erwerben.
Wenn du das unbedingt machen willst, dann warte einfach noch ein Jahr bis zur Volljährigkeit. Oder deine Eltern sollen die Wohnung erwerben und dir dann schenkweise übertragen, was aber Mehrkosten verursacht.
Eine Wohnung/Grundstück für deine Eltern kannst du bzw. sie in deinem Namen nicht kaufen, da dies dem familienrechtlichen Schenkungsverbot zuwiderlaufen würde. Demzufolge wär nur ein Eigentumserwerb zu deinen Gunsten möglich. Immobilienübertragungen auf Minderjährige im Wege eines klassischen Kaufs sind aber recht selten und oft wird das Familiengericht in solchen Fällen die Genehmigung verweigern. Viel häufiger sind Schenkungen oder Vermächtnisse, die eine Übertragung von Grundbesitz auf Minderjährige vorsehen. Das ist dann relativ unproblematisch.
Oh, ok..
Das heißt angenommen ich würde eine Wohnung/Haus kaufen wollen und Sie würden unterschreiben, dann ginge es, oder? Andere Frage, wenn ja, läuft es dann auf meinen Namen, auf den meiner Eltern oder gemeinsam(also was das mit Besitz angeht)?
Du kannst Kaufverträge nur mit Zustimmung der Eltern schließen. Angenommen du hast das Geld dazu und die Eltern stimmen zu, kannst du mit 17 durchaus Immobilien kaufen.
Ah, ok.
Also angenommen das Familiengericht, würde in dem Fall einstimmen/einwilligen, dann würde das auch auf meinen Namen laufen (also was den Besitz betrifft usw), oder nicht?