Geld geklaut! Anzeige gegen unbekannt?

9 Antworten

Gute Idee. Bei 16 Personen wirst du da ziemlich sicher Erfolg haben. Fass deine Brieftasche nicht mehr an, damit keine Fingerabdrücke mehr zerstört werden und geh zur Polizei. Dort wirst du die Namen, die du weisst angeben müssen und sie werden sich dann auch nach den anderen erkundigen. Da der Kreis der Verdächtigen ziemlich eingeschränkt ist, sollte da auch was rauskommen.

Katja123 
Beitragsersteller
 28.12.2012, 12:26

Zu spät :/ Das mit den Fingerabdrücken wird nicht mehr klappen!

Du solltest Anzeige erstatten. Du wirst aber nichts weiter erreichen, als einen netten Brief von der Staatsanwaltschaft, mit dem Inhalt: "Das Verfahren wurde eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte." zu bekommen.

Es ist ein Gute idee, auf jedenfall inzugehen. Allerdingswenn man so nchdengt, kann man dasnicht herausfinden wer das war. Weil jeder sagt Nein und diePolizei kann auch nicht mehr machen

LG und viel Glück

Was erwartest du denn? Eine Ermittlung gegen 16 Leute wird es kaum geben - auch eine Versicherung wird hier nicht zahlen... Was sagt der Party-Veranstalter zu der Sache? Gibt es weitere Geschädigte?

Katja123 
Beitragsersteller
 28.12.2012, 11:06

Ja er meint ich kann Anzeige machen er würde es an meiner Stelle auch tun..

Das kannst du natürlich tun. Das geht aber aus wie das "Hornberger Schießen" es kann ja nur einer gewesen sein,. Also würdest du 15 Leute zu Unrecht beschuldigen.

Rheinflip  28.12.2012, 11:09

Fail. Eine Anzeige ist kein Beschuldigung.

Drizzt1977  28.12.2012, 11:49
@Rheinflip

Nunja, gemäß der Schilderung des TE sind alle auf der Party Anwesenden also Tatverdächtige und wenn sich die Ermittlungen gegen eben diese richtet werden sie zu Beschuldigten. Stimmt also schon, was DerHans gemeint hat.

Eine Anzeige hier bringt effektiv: Verlorene Zeit, verlorene Freundschaften (Bekanntschaften), beschäftigte Behörden und keinerlei Erfolg, da sicherlich auch die Versicherung kein Geld bezahlt.

Rheinflip  28.12.2012, 11:09

Fail. Eine Anzeige ist kein Beschuldigung.