Kann man sich selbst bei der Polizei abfragen?
Die Polizei kann ja Abfragen von Personen machen, durch die sie erfahren, ob sie vorbestraft sind o.Ä. Kann man irgendwie diese Abrageergebnisse von sich selbst anfordern?
5 Antworten
Kostenlos müssen Dir polizeibehörden Auskunft daüber geben, welche Daten von Dir gespeichert sind. Falls Du eine Vorstrafe hast, weist Du es bereits.
Für andere Personen darf man Dir keine Auskunft geben, weil die Datenschutzgesetze es verbieten!
Es gibt ein kostenloses Angebot, wie bei Schufa und konsorten gm Bundesdatenschutzgesetz. §34
Ist das wirklich kostenlos?
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4BC252C210484610DFAA
In Schritt 4 gehts ums Bezahlen. Wieviel, erfährt man im Voraus leider nicht.
Du hast die falsche Seite, es geht um Auskunft Datenschutzgesetz.
Das polizeiliche Führungszeugnis kostet etwas. Es hat mit der "Polizei" nicht direkt was zu tun, sondern mit dem alten Begriff Polizeibehörden, heute eher Bürgerbüro. Das bekommst du in deinem Rathaus und kostet Gebühren. Es enthält deine strafrechtlichen Vorstrafen, allerdings sind veschiedene Ausgaben -je nach Anfrager- möglich.
Gelegentlich verlangen Arbeitgeber vor der Einstellung ein solches u.ä.
Die Anfrage bei der Polizei nach deinen dort gespeicherten Daten geht nicht nur dort sondern bei jeder Behörde. Es ist eine Anfrage nach dem Datenschutzgesetz und hat mit dem Führungszeugnis nichts zu tun.
Ob jemand vorbestraft ist, kann die Polizei nicht so ohne weiteres feststellen. Vorstrafen werden im Bundeszentralregister geführt, darauf gibt es keinen direkten Zugriff, von keiner Behörde.
Da Du von einer Abfrage geschrieben hast, gehe ich mal davon aus daß Dir ein Führungszeugnis nicht ausreicht, zumal im Führungszeugnis nicht alles steht was im BZR gespeichert ist.
Du kannst aber einsehen was über Dich gespeichert ist. Wie das geht steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__42.html
genau erklärt.
Du kannst die Einträge, wie oben schon geschrieben, nur einsehen, einen Ausdruck der Daten bekommst Du nicht.
Viele Einträge aus POLAS stehen aber auch im BZR nicht drin.
Dafür ist das BZR auch nicht da. Dafür enthält POLAS keine Vorstrafen, nach denen auch gefragt wurde.
Du kannst dir ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen.
Aber die polizeiinternen Bemerkungen, eingestellte Ermittlungen und Strafen unter 60 Tagessätzen stehen da nicht drin.
Das nennt sich polizeiliches Führungszeugnis.
Aber manchmal sagen die ja auch was von psychischen Erkrankungen, das steht im Führungszeugnis ja nicht drin, oder?
Bitte den gesamten Text lesen. Da steht u.a.:
Es handelt sich nicht um ein Führungszeugnis, sondern um einen E-Book Wegweiser, wie Sie vorgehen können, um Ihr Führungszeugnis online zubeantragen.
Für diesen 'Wegweiser' verlangt der Seitenbetreiber 18,50€.
Direkt beantragen kann man es hier:
@Ronny Das hatte ich auch gesehen ;)
Man muss den ganzen Text lesen, um es zu erfahren. Darauf spekulieren solche Seitenbetreiber.
Warum soll jemannd die Geschäfte fördern, von jemand der nur Geld verdienen will?
Notwendige Informationen bekommt man umsonst und muß nix zahlen.
https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/
Bitte um Angabe der Rechtsquelle!