Kann man sich selbst bei der Polizei abfragen?

5 Antworten

Kostenlos müssen Dir polizeibehörden Auskunft daüber geben, welche Daten von Dir gespeichert sind. Falls Du eine Vorstrafe hast, weist Du es bereits.

Für andere Personen darf man Dir keine Auskunft geben, weil die Datenschutzgesetze es verbieten!

Apolon  15.07.2017, 14:26

stenlos müssen Dir polizeibehörden Auskunft daüber geben, welche Daten von Dir gespeichert sind.

Bitte um Angabe der Rechtsquelle!

ronnyarmin  15.07.2017, 13:46

Ist das wirklich kostenlos?

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4BC252C210484610DFAA

In Schritt 4 gehts ums Bezahlen. Wieviel, erfährt man im Voraus leider nicht.

BVBDortmund  15.07.2017, 13:48
@ronnyarmin

Du hast die falsche Seite, es geht um Auskunft Datenschutzgesetz.

Eckengucker  15.07.2017, 14:08
@BVBDortmund

Das polizeiliche Führungszeugnis kostet etwas. Es hat mit der "Polizei" nicht direkt was zu tun, sondern mit dem alten Begriff Polizeibehörden, heute eher Bürgerbüro. Das bekommst du in deinem Rathaus und kostet Gebühren. Es enthält deine strafrechtlichen Vorstrafen, allerdings sind veschiedene Ausgaben -je nach Anfrager- möglich.

Gelegentlich verlangen Arbeitgeber vor der Einstellung ein solches u.ä.

Die Anfrage bei der Polizei nach deinen dort gespeicherten Daten geht nicht nur dort sondern bei jeder Behörde. Es ist eine Anfrage nach dem Datenschutzgesetz und hat mit dem Führungszeugnis nichts zu tun.

Ob jemand vorbestraft ist, kann die Polizei nicht so ohne weiteres feststellen. Vorstrafen werden im Bundeszentralregister geführt, darauf gibt es keinen direkten Zugriff, von keiner Behörde.

Da Du von einer Abfrage geschrieben hast, gehe ich mal davon aus daß Dir ein Führungszeugnis nicht ausreicht, zumal im Führungszeugnis nicht alles steht was im BZR gespeichert ist.

Du kannst aber einsehen was über Dich gespeichert ist. Wie das geht steht hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__42.html

genau erklärt.

Du kannst die Einträge, wie oben schon geschrieben, nur einsehen, einen Ausdruck der Daten bekommst Du nicht.

exxonvaldez  15.07.2017, 16:20

Viele Einträge aus POLAS stehen aber auch im BZR nicht drin.

Artus01  15.07.2017, 18:03
@exxonvaldez

Dafür ist das BZR auch nicht da. Dafür enthält POLAS keine Vorstrafen, nach denen auch gefragt wurde.

Du kannst dir ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen.

Aber die polizeiinternen Bemerkungen, eingestellte Ermittlungen und Strafen unter 60 Tagessätzen stehen da nicht drin.

Das nennt sich polizeiliches Führungszeugnis.

Jules394 
Beitragsersteller
 15.07.2017, 13:28

Aber manchmal sagen die ja auch was von psychischen Erkrankungen, das steht im Führungszeugnis ja nicht drin, oder?

ronnyarmin  15.07.2017, 13:31
@Jules394

Bei mir stand nur 'keine Eintragungen', deswegen weiss ich nicht, was drin stehen könnte.

exxonvaldez  15.07.2017, 13:38
@Jules394

Nein. Nur Verurteilungen über 60 Tagessätzen.

ronnyarmin  15.07.2017, 13:30

Bitte den gesamten Text lesen. Da steht u.a.:

Es handelt sich nicht um ein Führungszeugnis, sondern um einen E-Book Wegweiser, wie Sie vorgehen können, um Ihr Führungszeugnis online zubeantragen.

Für diesen 'Wegweiser' verlangt der Seitenbetreiber 18,50€.

Direkt beantragen kann man es hier:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Jules394 
Beitragsersteller
 15.07.2017, 13:34
@ronnyarmin

@Ronny Das hatte ich auch gesehen ;)

ronnyarmin  15.07.2017, 13:40
@Jules394

Man muss den ganzen Text lesen, um es zu erfahren. Darauf spekulieren solche Seitenbetreiber.