kann man sich als Steuerfachangestellter selbständig machen?
wenn ja, als "was" genau? bzw. welche Aufgaben darf ich rein rechtlich übernehmen und welche nicht?
6 Antworten
Als guter Steuerfachangestellter solltest Du das eigentlich schon wissen. Du darfst keine Umsatzsteuervoranmeldungen fertigen, keine Steuerberatung machen sowie keine Steuererklärungen und keine Abschlüsse erstellen.
Du kannst ein Gewerbe anmelden für erlaubnisfreie Buchführung.
LG, Danny
Beste Antwort hier.
hm - dann bin ich wohl nicht gut *Seufz - trotzdem Danke! Auf gut Deutsch - es lohnt sich nicht sich selbständig zu machen....
Lass dich nicht irre machen, Du darfst mehr als Du denkst.
Weiterbilden bis zum Steuerberater. Der Weg ist nicht allzu weit. Und es lohnt sich wirklich.
Wie "nicht allzuweit"? Denkst du, das Examen schüttelt man mal eben aus dem Ärmel?
du kannst als Steuerfachangestellte mit 3 Jahren Berufserfahrung Beratungsstellenleiter in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Baust dir nebenbei ein zweites Standbein auf und wechselst irgendwann ganz dahin. Voraussetzungen: Fit im Arbeitnehmerbereich, die Leute haben Ansprüche und Fragen..., freundliches Auftreten und keine Angst vor Werbung, die nach außen geht.
Ich bin Beratungsstellenleiterin, habe einen Mitarbeiter und 2.000 Mitglieder. Ich mache gerne Infostände und schreibe Artikel und die Prognosen sagen, dass ich in 2 Jahren einen zweiten Mitarbeiter einstelle....
Das mach Fun: eigener Chef sein, ich liebe aber auch Menschen und die Menschen merken dass und da ja bekanntlich 2 von 3 Steuerbescheiden falsch sind, sollte das Steurrecht im Arbeitnehmerbereich auch interessant genug sein, sich da ständig fortbilden zu wollen...
grundsätzlich geht das. früher haben das viele gerne als ich-AG gemacht.
du machst dann halt z.b. die buchhaltung für andere leute bzw geschäftsleute.
z.B. Lohnsteuerhilfe, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung uvg., nur nicht in Steuersachen beraten.
Erlaubnisfreie Buchführung gemäß § 6 StBerG.