darf ich legal

8 Antworten

Natürlich kannst Du bei der Deutschen Post Briefmarken kaufen und erneut verkaufen. Nur was soll das? Mehr als wie es auf der Marke steht, kannst Du nicht nehmen und wenn es sozusagen als Beilage zu philatelistischem Material dienen soll, machst Du nur Manko. Oder Du musst die Preise für das Zubehör anheben, aber dann nimmt Dir keiner die Sachen ab. Denn die bekommst man dann beim Händler wieder billiger.

Ja, klar kannst du das. Ist ja kein Gewerbe, weil du kein Gewinn erzielst.

berufler30 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 21:20

Ich möchte das schon als Gewerbe aufziehen, weil ich sie in Philatelie-Material einpacke und dann verkaufe... also eine kleine Briefmarkenhandlung mit Zubehör für Sammler als Nebentätigkeit.....

Wenn du das gewerbsmäßig machen kannst, muss du es vielleicht anmelden.

Und warum sollte jemand bei dir kaufen, wenn er sie zum Originalpreis und sogar im Abo kriegen kann?

berufler30 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 21:23

ich meine briefmarken in philatelie zubehör einpacken und verkaufen und noch zubehör für sammler und das als kleingewerbe nebenbeitätigkeit...

wenn du einen stand aufmachen willst brauchst du natürlich eine Bescheinigung, und ich bezweifle dass du damit gut machst, denn wer kauft eine Briefmarke im Wert von 55cent für mehr?!

berufler30 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 21:22

ich meine briefmarken in philatelie zubehör einpacken und verkaufen und noch zubehör für sammler und das als kleingewerbe nebenbeitätigkeit...

Zackenking  01.12.2010, 08:32
@berufler30

berufler30 - Ist das der einzige Satz, den Du fehlerfrei auswendig kannst oder was soll das ewige wiederholen bedeuten?????????????????????

also wenn du das nachhaltig durchführrst mit Gewinnerziehlungsabsicht bist du in der Unternehmertätigkeit und bist verpflichtet, darauf Steuern zu zahlen und ein gewerbe anzumelen.

berufler30 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 21:22

ich meine briefmarken in philatelie zubehör einpacken und verkaufen und noch zubehör für sammler und das als kleingewerbe nebenbeitätigkeit...

eschleb  30.11.2010, 21:29
@berufler30

ok, Kleingewerbe heist, du darfst die Sachen Umsatzsteuerfrei verkaufen, wenn du dies so beantragst, dabei darfst du nur Umsatz bis 16.000 € pro Jahr tätigen. Aber auch hier musst du auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen, festgestellt über einen einfache Einnahmen-/Überschußrechnung oder auch 4/3 Rechnung nach §4 Abs. 3 UStG.