Verurteilt wegen einem Witz - was kann ich nun unternehmen?

16 Antworten

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Strafbefehle kommen nicht einfach so. Was hast du denn bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt und warum den Strafbefehl akzeptiert?

Bandy31 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 08:03

Ich musste meinen PC natürlich abholen vorher, da wurden dann auch Fingerabdrücke und Fotos gemacht. Und da hat mich der Kripo-Beamte nochmals gefragt, ob ich eine Aussage machen will. Ich habe verneint und meinen PC mitgenommen.

Ein paar Wochen später kam dann der Strafbefehl.

Ja,mit 21 Jahren hat man halt noch keine Ahnung von Justiz, Gericht usw. ich dachte das ist wie ein Strafzettel, wird nirgends gespeichert sondern ist dann erledigt die Sache. Aber die Sache ist jetzt im Polizei-Computer drin etc..

Supabrain0001  28.03.2016, 08:08
@Bandy31

hol dir mal dein Führungszeugniss da steht alles drin was gegen dich beschlossen wurde. Normalerweise so kenn ich das verjährt sowas auc hbzw wird gestrichen aus der akte.. aber nach wievielen jahren weiß ich nicht.

furbo  28.03.2016, 08:15
@Bandy31

Ich habe verneint und meinen PC mitgenommen.

Das Nichtaussagen wird hier zwar immer wieder als einzige Möglichkeit propagiert, ist aber, wie dein Beispiel zeigt, oft falsch.

Mit der Aussage hättest du die Sache geradestellen können, so aber hatte der StA freie Bahn für den Strafbefehl, den du hingenommen hast. Da ist jetzt auch nicht mehr dran zu rütteln.

Die Durchsuchung ist bei der Polizei auch ohne Strafbefehl gespeichert und wird derzeit auch nicht gelöscht. Also auch ohne Strafbefehl hätte der Beamte das gesehen. Die Löschungsfrist bei polizeilichen Einträgen beträgt i.d.R. 10 Jahre, richtet sich aber nach der letzten Eintragung. 

Wenn du nach dem "Scherz" ansonsten keinen Kontakt mit der Polizei hattest, dürftest du nächstes Jahr "sauber" sein. Klarheit bringt dir aber eine Anfrage bei der Polizei nsch den gespeicherten Daten. 

Bandy31 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 08:16
@Supabrain0001

Hab ich schon gemacht. Mein Führungszeugnis und auch mein Bundeszentralregister-Auszug ist mittlerweile wieder ohne Eintrag. Im Führungszeugnis stand das sowieso nie, aber im Bundeszentralregister stand es 6 Jahre lang. Aber auch wenn es jetzt gelöscht ist längst, ich habe immer noch Panikattacken und bin psychisch total im Eimer.

furbo  28.03.2016, 08:17
@Supabrain0001

Nur wenn der Strafbefehl oberhalb von 90 TS ist, steht da evtl. noch was drin. Es kann aber sein, dass der Eintrag im BZR schon längst gelöscht wurde. 

Da die Polizei aber keinen Online-Zugang zum BZR hat, sind die BZR-Einträge bei der polizeilichen Kontrolle irrelevant. In den polizeilichen Datenbanken steht ohnehin mehr.

Bandy31 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 08:23
@furbo

Ich hab mal einen Rechtsanwalt gefragt und der hat gesagt, 15 Tagessätze sind extrem minimal. Der RA meinte auch, der Richter hätte das auch einstellen können in dem Fall.

Und Richter wissen ganz genau, dass solche KiPo-Verurteilungen das Leben zerstören können..

furbo  28.03.2016, 08:31
@Bandy31

Ist auch minimal. Hast du ihn deswegen akzeptiert?

Der Strafbefehl steht in den polizeilichen Datenbanken nicht drin, nur die polizeilichen Erkenntnisse über dich. Und da bist du der Typ, gegen den man wegen Kinderpornografie ermittelt hat. 

Wäre also das justizielle Verfahren eingestellt worden, in den polizeilichen Datenbanken hätte sich nichts geändert. Dein "Scherz" ist mit dem Ermittlungsverfahren bundesweit polizeilich bekannt geworden.

Tut mir leid, aber dran ändern kannst du nichts.

macqueline  28.03.2016, 08:34
@Bandy31

Komisch, mit 18 hast du dich doch sicherlich als volljährig angesehen und hättest dir von niemandem mehr etwas sagen lassen, stimmt's? Dazu gehört dann aber auch, dass man sich als Erwachsener verhält und sich informiert über die Konsequenzen der Volljährigkeit, nicht nur über die Vorteile.

Nun hör auf zu jammern, gib nicht anderen die Schuld an deinem Drogen- und Tablettenkonsum, sondern sieh zu, dass du das Leben auf die Reihe bekommst.

Bandy31 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 08:56
@furbo

Ich glaub, auch wenn die Strafe 2.000 EUR gewesen wäre, hätte ich den Strafbefehl akzeptiert. Weil auf dem Strafbefehl stand ja, dass man Widerspruch einlegen kann und es würde dann zur öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Und diese Hauptverhandlung wollte ich auf jeden Fall vermeiden.

Wenn ich natürlich gewusst hätte, was ich heute weiss, hätte ich natürlich Widerspruch eingelegt und wäre zur Hauptverhandlung gegangen, notfalls bis zum BGH.

furbo  28.03.2016, 09:05
@Bandy31

Auch wenn es hart klingt:

Du jede Gelegenheit ergriffen, das, was man falsch machen konnte, falsch zu machen. 

Angefangen mit deinem "Scherz" und deinem Verhalten im Strafverfahren. Da musst du jetzt durch. Aber, wie schon angeführt, könnte (!) es im nächsten Jahr gelöscht werden.

Sieh aber positiv, dass sie den Computer nicht als Tatmittel eingezogen haben. 

Bandy31 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 09:17
@furbo

Danke für deine guten Tipps. Ich denke, wenn ich heute in eine Polizei-Kontrolle kommen würde am Bahnhof z.B., dann würde das per Funk auch nicht mehr erwähnt werden

Das Problem ist halt auch, dass ich mit niemanden darüber reden kann. Wenn ich das einem Psychotherapeuten oder Psychiater erzählen würde, dann würde der sich ja auch schriftliche Notizen machen, und dann wäre das eine weitere Stelle, wo das "dokumentiert" ist.

Ich war auch zigmal in der Psychiatrie deswegen wegen den Panikattacken, und damals war ich in der geschlossenen Abteilung wegen Suizid-Gefahr. Und damals dachte ich, dass die Pfleger dort auch Zugang zum BZRG oder ähnlichen haben, so dass sie meinen Eintrag sehen.

Ich hab dort die ganze Zeit in Todesangst gelebt, denn ich dachte, wenn einer der Pfleger das den Mitpatienten sagt, was ich gemacht habe, dann tun die Mitpatienten mir extreme Gewalt an dort. Ich wollte mich deshalb dann auch auf einem Ausgang dort im Wald erhängen. Oh mann, ich hab echt was durchgemacht.

Aber wie ich mittlerweile weiss, hat ja die normale Psychiatrie keinen Zugang zu Polizei-Datenbanken etc.

furbo  28.03.2016, 09:27
@Bandy31

Du kannst unbesorgt zum Therapeuten gehen. Er darf deine Daten nicht offenbaren. Macht er es dennoch, so verstößt er nicht nur gegen Standesregeln, sondern auch gegen § 203 StGB - was ihn u.U. sogar ins Gefängnis bringen kann. 

ManoNegra86  31.03.2016, 15:16
@Bandy31

Ähm, versteh ich das richtig, du hast Angst, es einem Therapeuten zu sagen (welcher der Schweigepflicht unterliegt), weil du nicht möchstest, dass diese Geschichte an weiterer Stelle dokumentiert wird, ABER du schreibst sie hier in aller Öffentlichkeit im Internet, wo es wirklich jeder lesen kann?

Erst mal ganz ruhig bleiben. Es ist nach deutschen Recht strafbar nach solchen Sachen zu suchen oder sie anzubieten. Da wird leider nicht unterschieden ob das ein Witz war. Nach dem Gesetz, bist mit 21 Erwachsen und trägst die volle Verantwortung für dein Handeln.
Gegen den Richter kannst nichts machen, dir bleiben da keine Möglichkeiten.

Ich gebe dir jetzt einen Tipp, der meiner Meinung nach, nur der einzige ist, der dir was bringt.
Fange ein neues Leben an, zieh weit weg. Keinen Kontakt mehr zu alten Freunden etc. Nur die Familie solltest du noch besuchen. Somit kannst das alles hinter dir lassen und neu beginnen.
Oft können kleine Fehler gewaltige Auswirkungen haben :/ Das Leben ist manchmal so.

Kopf hoch und denke daran, nie wieder leichtsinnig zu sein.

Du hättest damals, anstatt zu schweigen, die Sache mit einer deutlichen Erklärung bereinigen können. Da du aber geschwiegen hast, hatte die Kripo alle Möglichkeiten gegen dich zu recherchieren. Was dabei herauskam, weisst du selber. Das Internet ist eine anonyme Plattform, aber die Absender von Nachrichten sind allemal auszumachen. Kinderpornografie ist nun mal straffbar und wenn man dann so einen Satz ins Internet stellt, muss man damit rechnen, dass dies Konsequenzen hat, auch wenn das für dich damals nur ein Witz gewesen ist. Das hättest du damals bei der Vernehmung der Kripo sagen sollen. Dann wäre die Sache wahrschenlich anders ausgegangen.Unternehmen kannst du gegen diese Sache nichts mehr. Gegen wen willst du denn vorgehen ? Du und dein Kumpel waren die Urheber dieser Nachricht im Internet und Empfänger dieser Mail haben Anzeige erstattet.So kam die Sache ins Laufen. Dem Richter kannst du keinen Vorwurf machen, der hat dir mit der Strafe einen Denkzettel verpasst der offenbar sehr nachhaltig ist. 

Du spürst nun, wie dumm es war so schlechte Witze zu machen.

Sei froh, dass es nur 15 Tagessätze waren, denn damit bist Du nicht vorbestraft. Im System bist Du aber gespeichert.

Aber es kommt eben nur hoch bei solchen Kontrollen, wobei die Polizisten das nicht so hätten sagen dürfen, dass Deine Kumpels es hören.

also ich möchte mal hier noch was zu den panikatacken sagen... jeder andere hat ja schon was zu dem damaligen scherz und seinen folgen geschrieben, das muss ich ja jetzt nicht auch noch machen. panikatacken sind kein witz und rollen an ohne dass man das zunächst beeinflussen kann. und sie sind fürchterlich! man fühlt sich dem ausgeliefert und hilflos und es dauert eine ewigkeit beim therapeuten bis man den ganzen kram einigermaßen im griff hat.

dass junge männer nicht gleich zum therapeuten rennen, ist glaube ich jedem klar. dass es da schnell geht, wenn man die entspannende wirkung einiger drogen und womöglich verschriebener oder günstig erworbener tabletten kennenlernt, dass man in eine abhängigkeit gerät, dürfte im jahre 2016 eigentlich auch jedem klar sein. aber... ach gott, das thema sucht ist ja wirklich unterst. genau wie so ein paar panikatacken. und dazu noch hat er sich das ganze selbst zuzuschreiben wegen seines dummen witzes! also soll er sich mal ja nicht hier beklagen und das gefälligst wieder in ordnung bringen ohne sich groß anzustellen!

alles saubermänner hier, die noch nie vom schicksal in dieser art&weise gebeutelt waren oder sind, sonst wäre man hier wohl kaum so eifrig am aburteilen und so verständnislos. ja, alle geben bereitswillig auskunft wegen der einträge im bundeszentralregister und wegen der gerichtsssache, aber diesen teil seines lebens, der zerstört ist wegen panikatacken und sucht, den will keiner sehn. warum auch? selbst schuld. so mutet es einen an. können alle heilfroh sein, dass sie so ein sorgenfreies leben haben was das betrifft. irgendwie eine schrecklich selbstgerechte mentalität. musste mal gesagt sein. 

Interesierter  28.03.2016, 09:31

Nun, ich finde es prinzipiell gut wie du dich hier einsetzt.

Allerdings muss ich dir in einem Punkt widersprechen. Die Geschichte an sich und auch der Griff zu Drogen sind Dinge, die sich der Fragesteller ganz alleine eingebrockt hat. Ihn hier von seiner Verantwortung freisprechen wollen, halte ich für keine gute Idee, denn jeder von uns muss letztlich die Verantwortung für seine Handlungen tragen.

Straftaten und Drogen sind Selbstzerstörung. Deswegen sollte sich jeder, der straffällig wird bzw. zu Drogen greift vergegenwärtigen, dass er damit primär sich selbst schädigt.

Verständnis ja, Hilfe ja, aber die Verantwortung liegt doch beim Täter.

reginarumbach  28.03.2016, 09:58
@Interesierter

deine gedankengänge sind vollkommen richtig, da ist nichts gegen zu sagen. allerdings... die realität ist nunmal wie sie ist. auch wenn es logisch, korrekt, nur richtig und für jeden gleiche konsequenzen usw. usw. ..man muss die dinge auch nehmen können wie sie sind und mit dem vorhandenen arbeiten. wenn man das nicht machen würde, dann würde ein großteil unserer gesellschaft hier gar nicht mehr zurecht kommen. 

es ist nunmal, wenn man sich in so einer situation befindet wie der fragesteller seinerzeit, recht leicht in eine sucht zu geraten. kommt in den besten familien vor und ist tagtägliche realität. die menschen sind fehlerhaft all überall. und an einem gewissen punkt ist es nunmal so, dass die gesellschaft die arme ausstrecken muss und mit hilfsangeboten arbeiten muss. es gibt gute programme, wenn leute mitarbeiten, ja. und da geht es eben auch genau darum mit der selbstverantwortlichkeit umzugehen. 

wenn man sich da nicht kümmert, verliert man die menschen einfach. deshalb nützt das ganze diskutieren um schuld und wie man es hätte besser machen können erstmal gar nichts. das kommt später dran. erstmal steht im vordergrund das annehmen und dadurch überhaupt erst eine gesprächsgrundlage zu erschaffen, an. wenn man diesen schritt schafft, dann kann man arbeiten. so siehts halt aus. 

 

Interesierter  28.03.2016, 14:28
@reginarumbach

Du hast natürlich absolut Recht. 

Nur bin ich der Meinung, dass die Verantwortung für den Drogenkonsum immer und zu 100% beim Süchtigen und bei niemand anderem liegt. Mit geht es hier nicht um eine Schuldzuweisung sondern um die vielen Menschen, die hier mitlesen und selbst Probleme haben. Auch diesen sollte möglichst früh klar werden, dass der Griff zu Drogen keine Probleme löst sondern nur neue schafft. 

Bandy31 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 09:06

DH! Danke für dein Verständnis.