Kann man notarielle Erklärungen im Nachhinein durch eigene Verträge ergänzen/ändern?
Hallo,
wir haben innerhalb der Familie sozusagen ein vorzeitiges Erbe durchgeführt. Dabei hat ein Kind ein Grundstück erhalten und das andere den entsprechenden Wert des Grundstücks ausgezahlt bekommen. Dies war in aller Einverständnis, wir wollten aber trotzdem die sichere Variante nehmen und haben diesen Vertrag notariell abgeschlossen.
Dabei hat der Notar uns gesagt, dass das Grundstück (sollte es zu einem Streit kommen) auf den Pflichtteil des Erbes meines Kindes angerechnet wird. Mein anderes Kind empfand dies natürlich wie wir auch als ungerecht, weil der Geldbetrag, den es bekommen hat, nicht in einer solchen Art angerechnet wird. Der Notar verwies aber darauf, dass dies nicht anders ginge und wir den Vertrag so abschließen müssen.
Im Nachhinein habe ich das Gefühl der Notar wollte damit nur die Kosten in die Höhe treiben. In der Rechnung finden sich nun nämlich folgende Positionen:
- Grundstückswert für Kind 1
- Geldbetrag für Kind 2
- Pflichtteilsanrechnung Kind 1
Nun meine Frage: Können wir im Nachhinein alle 3 Partein zusammen eine Erklärung aufsetzen, in der steht, dass wir diesem Passus mit der Pflichtteilsanrechnung widersprechen und sowohl der Geldbetrag von Kind 2 als auch das Grundstück von Kind 1 keinerlei Relevanz auf den Pflichtteil haben?
Ich möchte jetzt ungern noch einmal zu diesem Notar gehen und ihm durch eine weitere Erklärung noch einmal Geld in den Rachen schieben! Allerdings möchte ich durch so eine eigene Erklärung nicht die komplette notarielle unwirksam machen. Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde...
2 Antworten
immer wenn Grundstücke betroffen sind gibt es den sogenannten Formzwang der öffentlichen Beurkundung. Privatschriftliche Verträge, die im Nachgang zum notariell beurkundeten Vertrag könnten daher unwirksam sein.
Um insoweit auf der sicheren Seite zu sein würde ich den oder einen anderen Notar um Ergänzung/Änderung des Vetrages bitten.
So ganz kann ich deiner Frage nicht folgen. Ihr ( Eltern) habt Kind 1 ein Grundstück übertragen und Kind 2 hat Geld ebenfalls von euch erhalten?
Sinnigerweise hätte Kind 1 das Grundstück erhalten, Kind 1 hätte Kind 2 ausbezahlt und beide hätten gegenseitig auf die Geltendmachung von Pflichtteilen an dem Grundstück einschließlich Gegenwert verzichtet.
Ob der Notar euch nun schlecht beraten hat, der Vertrag so „sein muss“, ihr das Ganze vielleicht doch falsch verstanden habt? Ohne den Vertrag im Detail zu kennen, nicht zu beantworten. Wurde an dem Grundstück vielleicht ein Recht zu euren Gunsten eingetragen?
Letzendlich spielt euer Testament später ja auch noch eine Rolle. Ob diese privatschriftlich ( unter Umständen mit falscher Deutung der Orginalurkunde) die Situation im Streit vor Gericht verbessert oder verschlechtert oder überhaupt berücksichtigt wird?
Sorgt zu Lebzeiten dafür, dass man sich um das Erbe nicht mehr streiten muss!
oder lasst euch von einem anderen Notar erklären, was evtl machbar ist.