Kann man nach Wertersatzabzug die Ware wieder zurück verlangen?
Hallo, Ich habe vor kurzem einen teureren Monitor für 2000€ Online gekauft und habe nun meinen Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Händler hat mir schon mit Wertersatzabzug in Höhe von bis zu 500€ gedroht obwohl der Artikel überhaupt keine Gebrauchspuren hatte als ihn es losgeschickt hatte.
Nun zu meiner Frage. Ich habe nichts davon einen 2000€ Monitor für 1500€ los zu werden. Falls ich wirklich nicht den kompletten Kaufpreis zurück bekomme kann ich dann meinen Monitor wieder zurück verlangen ohne Ihn neu zu kaufen?
5 Antworten
Nein, kannst Du nicht. Du hast von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den Fernseher zurück gesendet. Damit ist mit der Rückzahlung die Angelegenheit füpr Dich erledigt. In der Widerrufsbelehrung steht, dass evt. Wertabzug geltend gemacht werden kann. Niemand hier weiß, in welchem Zustand Du den Fernseher zurück gesendet hast.
Es muss natürlich ein Wertverlust vorliegen, wenn er diesen abziehen möchte.
Aber auch wenn es rechtlich eindeutig ist/wäre, bedeutet es nicht, dass das ohne Ärger abläuft.
Du kannst sicherlich gerne den Rücktritt von Deinem Widerruf erklären. Den Händler würde das vermutlich sogar freuen.
An dem Zehner soll's nicht scheitern, oder?
Er hat ja schon zurück gesendet, da geht das nicht mehr.
Rechtlich ist das so. - keine Frage. Mit einem Widerruf ist der Vertrag vollständig widerrufen.
Aber ich dachte eher an eine 'freundschaftliche' Basis. Man könnte ja mal fragen. Möglicherweise ist der Händler froh, diesen Monitor nicht mehr in seinem Bestand haben muss.
Ein Abzug kann nur dann erfolgen wenn auch ein Wertverlust der Ware ersichtlich ist und Du diesen zu verschulden hast.
Nein, Du hast ja den Kauf widerrufen. Widerruf widerrufen geht nicht.
Du kannst Dich mit dem Händler über die Höhe des Abzugs zanken, der muss natürlich plausibel sein.
Und der Händler freut sich so sehr, daß er auch noch den Rückversand bezahlt!