Kann mann nach Kündigung des Arbeitsvertrag an Jobcenter zurück?

11 Antworten

Das Amt macht es sich  zu einfach   wen du einen Anspruch hast kann es den nicht einfach ablehnen geh in den ---wiederspruch aber bedenke auch das du 3 Monate sperr zeit verpasst bekommst weil du selber gekündigt hast außer es gab wichtig notwendige   gründe dafür  zb Mobbing usw!Aber so ganz  scheint  da im Amt auch was nicht zu stimmen den   bis zu deinem Lohn  hättest du ja   wovon leben müssen selbst wen du das dann mit deinem 1ten Lohn vermutlich  zurückzahlen müsstest wen der nicht am 1ten des Folge Monats  kommt sondern am   zb 31,!

Wen es gute  grüne  gab     gehst du in den Widerspruch und  legst die da  ideal wäre es wen das  gründe waren die auch als Widerspruch Grund anerkannt sind dann kannst du dich auch noch an die Regionaldirektion wenden oder wende dich an eine der hartz 4 beratungstelle zb  caritas usw.Den dann kannst du  auch erfahren ob ein Anwalt einschalten  sinnvoll ist!

Ein Grund ist zb  Sprachkenntnisse wen die nicht  für die Arbeit  dort ausreichen den dann hätte das Amt die erst-mal bezahlen sollen/' müssen!

Deutschkurse  werden vom   Jobcenter auch bezahlt!

Jobcenter = ALG-II

Ob man innerhalb der Probeziet kündigt ist unerheblich - es gibt weder beim ALG-I noch beim ALG-II ein Freibrief für eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund während der Probezeit.

Das Jobcenter kann die Annahme des Antrags nicht ablehnen - Du erhälst für 3 Monate eine Kürzung von 30% des Regelsatzes (Wohnkosten werden weiterhin in voller Höhe bezahlt), wenn Du die Bedürftigkeit durch Eigenkündigung selbst verursacht hast.

Sind bereits mehrere Sanktionen in der Vergangenheit erfolgt, kann die Leistung auch insgesamt eingestellt werden - aber das sind wenige Ausnahmefälle...

Wenn die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ist, dann darf nichts gekürzt werden.

Hi, da kannst du leider beim Job Center nicht viel erreichen, denn bei einer Kündigung, die man selbst getätigt hat, ist man meistens für ca. zwei Monate gesperrt. 

Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg.

Ich habe meinen Vertrag selbst gekündigt und seitdem nimmt mich das Jobcenter nicht wieder auf 

Du hast da bestimmt was falsch verstanden. Sie nehmen Dich auf, aber

Du bekommst erst mal eine Sperre.

obwohl ich das in meiner Probezeit gemacht habe

Das ist nicht relevant. Relevant ist, dass Du die Arbeitslosigkeit selber herbeigeführt hast und das führt in der Regel zu einer Sperre.

 und meine Kündigung begründet war, 

Bei schwerwiegenden Gründen kann von einer Sperre abgesehen werden.

Warum hast Du gekündigt?


Was kann ich jetzt machen?

Das Schlechteste:

Irgenwie über die Runden kommen bis die Sperre vorbei ist.

Die Alternative:

Bei Zeitarbeitsfirmen bewerben, wer arbeiten will und kann, der bekommt innerhalb von einer Woche einen Job, das garantiere ich Dir.

Klar, schlechter bezahlt als bei normalen Arbeitgebern aber leider gibt es viele Jobs nur noch durch Zeitarbeitsfirmen.

Manchmal ist es ein Sprungbrett. 

Ich wurde nach meinem 4. Einsatz übernommen bei einer sehr guten Firma. 

Da ich dieses Jahr nur 8 Monate da war, gab es das Weihnachtsgeld anteilig. Das war aber so viel, dass das die meisten Singles mit Steuerklasse 1 sich wünschen würden sie hätten das als Lohn. :-)

CurleySue2  05.12.2017, 21:12

Wir leben in einem sozialstaat 100 % Sperren, da muss schon einiges passieren droht durch Mittellosigkeit die Obdachlosigkeit oder verhungern. Gibt es beim Amt die Möglichkeit das die die Miete für angemessenen Wohnraum direkt an Vermieter überweisen und z.B. Essensmarken/wenig Geld für Nahrung geben. Alternativ sind Darlehen eine Option. Bis wirklich gar nix mehr geht muss der Arbeitslose schon mutwillig sich dauerhaft gegen alles streuben.

Das es in der Probezeit passiert ist ist absolut irrelevant.

Du hast gekündigt, wenn aus trifftigen Grund gekündigt wird, kann dir das Jobcenter auch keine Sperre reindrücken.

Trifftige Gründe ist aber das entscheidende dabei. Wenn Du z.B. schweren körperlichen oder geistigen Schaden genommen hast (Ärztliche Atteste notwendig), wenn Du dort Opfer einer Straftat wurdest (z.B. Nötigung etc.)., Verstoss gegen religiöse Aspekte usw.  Sowas wie Mobbing, Diskriminierung etc. muss bewiesen werden. Denn Tatsache, bei schweren Fällen rechtfertigt dies auch eine Kündigung, wenn man es Beweisen kann (auch indirekt weil man z.B. mit Nervenzusammenbruch ins Krankenhaus kam).

Sowas wie nichtgefallen der Arbeit, langer Arbeitsweg, zu anstrengend, blöde Kollegen, gemeiner Chef, Überforderung/Unterforderung, furchtbare Arbeit etc. sind keine Gründe, warum der Gesetzgeber sagt, man kann kündigen ohne Sperre danach. Erst wenn der Arbeitnehmer Schaden nimmt und dann gilt immer mit dem Amt abstimmen bevor man kündigt, denn die wollen in den meisten Fällen mit eingebunden werden und nicht vor vollendete tatsachen gestellt werden. Bei Trifftigen Grund und Abstimmung mit dem Amt ist eine sofortige finanzielle Unterstützung meist kein Problem.

markusher  09.12.2017, 09:58

im jobcenter gibts keine sperren. und triftige gründe sind vorher mit dem sb abzusprechen.