Kann man nach einer Adoption den eigentlichen Nachname behalten?
Bei GZSZ ist mir aufgefallen das Patrick Graf adóptiert worden ist, aber nach 2 Monaten immer noch mit Graf und nicht wie sein Adoptivvater mit Gerner angesprochen wird. Und auch in seinem Ausweis steht noch Graf.
Kann man wenn man adoptiert wird den Geburtsnamen behalten oder muss man den Nachnamen der Adoptivfamilie annehmen?? Oder geht das nur in so einer Soap??
Oder kann das auch daran liegen das er 2 Tage nach der adoption ins Gefängnis musste
4 Antworten
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres entscheidet jedes Kind selbst über seine Namensführung.
Entscheidung über Namensänderung (§§ 1617a - 1618, 1757 BGB, Art. 10, Art. 47 EGBGB)
Und ebenso über Adoption.
Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB)
Leider wird auch oft noch der Fehler bei Scheidungen gemacht das die Eltern das große Palaver dazu machen. Dabei hat ds Kind entscheidendes Mitsprache Recht.
Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)
Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)
Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen § 167 Abs. 3 FamFG)
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist es also vorbei mit der alleinigen Bestimmung der Eltern.
GZSZ ist GZSZ und nicht das reale Leben.
Wer als Kind adoptiert wird und alt genug ist, zustimmen zu müssen, darf seinen Geburtsnamen unter Umständen behalten, muss aber in jedem Fall den Namen des Adoptierenden annehmen. Als Minderjähriger adoptiert, hätte Patrick also nur Gerner oder Graf-Gerner heißen können, aber eben nicht nur Graf.
Wird man als Erwachsener adoptiert, muss man ebenfalls den Namen des Adoptierenden annehmen, aber nur als Geburtsnamen. Ist man schon verheiratet, kann man seinen Ehenamen behalten. Wäre Patrick Graf also schon verheiratet gewesen, hätte er weiterhin Graf heißen dürfen. Das war er aber nicht.
Und mit dem Gefängnis hat das nichts zu tun, nur mit einem schlechten Drehbuch.
Also ist es nicht möglich als 11 Jährige den Mädchennamen zu behalten ? Sie sagt,wort wörtlich:Adoption nur wenn ich meinen Mädchennamen behalten darf,den anderen mag ich nicht und will ich nicht ! Aber durch eine Adoption würde sie das leben einfacher machen(Vater unbekannt verzogen,china)
Als erwachsener behält man glaube ich seinen eigenen Namen es sei dann man lässt sich umbenennen. Dann muss du ja die Geburtsurkunde alles haben damit das geht. Wie genau das funktioniert musst du wohl beim Jugendamt etc nachfragen, weil in solchen Soaps ist die Realität nicht immer ganz gegeben. ;)