Personalausweis, Nachname
Wenn eine weibliche Person geheiratet hat und den Nachnamen des Ehemannes angenommen hat steht im Personalausweis unter dem Namen der neue Name (also nach Heirat) und darunter der Geburtsname (z. B. Meier). Was ist aber, wenn eine Person adoptiert wurde und den Namen des "neuen" Vaters angenommen hat? Steht dann unter dem Namen dann auch der Geburtsname (Mädchenname)?
3 Antworten
Wenn jemand adoptiert wird, dann wird der neue Nachname als Geburtsname eingetragen. In den Geburtsurkunden steht dann als Geburtsname der neue Nachname. Das einzie Indiz, woran man merkt, dass man adoptiert wurde, ist das Geburtsregister, denn da wird es eingetragen. Dort sieht man, wie der Name vorher war und wie er nach der Adoption ist. Sonst taucht überall nur noch der neue Name auf, auch im Melderegister und dementsprechend auch im Perso. Es wird also so getan, als hätte man den Namen schon immer gehabt.
Nein. Bei Adoption von Kindern tritt der neue Name an die Stelle des Geburtsnamens.
Nein, denn weil mit einer Adoption auch sämtliche Kindsrechte an die Adoptiveltern übergehen, wird das frühere Leben des Kindes mehr oder weniger ausgeblendet.
Ich weiß allerdings nicht, ob man da eine Ausnahme machen kann, wenn man den eigentlichen Geburtsnamen gerne trotzdem noch beurkundet haben möchte. Letztendlich gibt es dafür aber ja noch die Geburtsurkunde, wo der eigentliche Geburtsname immer bestehen bleibt.