Namensvergebung bei unbekannten Eltern und keiner Adoption?
Hallo:) Ich hab eine Frage, die ich mir einfach nirgendswo beantworten konnte. Wenn ein Kind im Heim abgegeben wird und die Eltern unbekannt bleiben und es bis zur volljährigkeit nicht adoptiert wurde, was für einen Nachnamen bekommt es dann? Darf es sich den selber aussuchen oder vergibt das Amt oder das Heim den Namen?
Danke an alle die mir dabei weiterhelfen können! ^^
2 Antworten
Musste eben auch recherchieren, und hab das im "Personenstandsgesetz" (wer denkt sich eigentlich die Namen aus?) gefunden:
§ 24Findelkind
(1) Wer ein neugeborenes Kind findet, muss dies spätestens am folgenden Tag der Gemeindebehörde anzeigen. Diese stellt die erforderlichen Ermittlungen an und benachrichtigt von dem Ergebnis alsbald die zuständige Verwaltungsbehörde.
(2) Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt nach Anhörung des Gesundheitsamts den vermutlichen Ort und Tag der Geburt fest und bestimmt die Vornamen und den Familiennamen des Kindes. Auf ihre schriftliche Anordnung wird die Geburt in dem Geburtenregister des für den festgesetzten Geburtsort zuständigen Standesamts beurkundet. Liegt der Geburtsort im Ausland, so ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind aufgefunden worden ist, für die Beurkundung zuständig.
Das ist eine sehr gute Frage👍👍 ich weiß es auch nicht genau aber vllt bekommt es dann irgend einen Nachname aber bei der Geburt werden doch die Daten theoretisch aufgenommen
Ja das stimmt. Vllt wird dann dem Kind wirklich irgend ein Nachname zugeteilt oder so weil es braucht ja einen Nachname
Das schon, wenn das Baby in einem Krankenhaus geboren wurde. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, Babys anonym in die Babyklappe zu legen und damit zur Adoption freizugeben. :/ Dann weiß niemand wer die Eltern sind.