Dürfen adoptierte Geschwister zusammen sein? (In einer Beziehung)
Hallo, ich schreibe zur Zeit an einer Geschichte und dafür bräuchte ich die Antwort auf oben stehende Frage... Also die Situation ist die, dass ein Jugendliches Mädchen von einer Familie adoptiert wird und sie dann mit dem Jungen zusammen ist... Wäre das rechtlich in Ordnung? Außerdem, wie läuft so eine adoption ab? Bei einem Jugendlichen Mädchen, dessen Eltern gestorben sind? Und das Mädchen lernt ihre spätere Adoptivfamilie selber kennen, also nicht iwie übers Jugendamt..... Danke im vorraus über hilfreiche antworten!
8 Antworten
Du darfst sicherlich. Aber den Eltern wird das nicht gefallen weil sie Kinder adoptieren um sie als eigenes Fleisch und Blut anzusehen. Das zusammen sein aber zerstört diese Illusion. Wenn das nicht Schlimm für dich ist, dann kannst du es natürlich machen. Es gibt sogar ein Manga (Japanischer Anime Comic) eine Geschichte zu diesem Thema.
Rechtlich gesehen ist eine Beziehung zwischen nicht blutsverwandten Geschwistern kein Problem. (Keine Inzucht nach § 173 StGB).
Adoptierte Geschwistern dürfen zwar grundsätzlich nicht heiraten (§ 1308 BGB). Jedoch kann bei adoptierten Geschwistern das Familiengericht hiervon befreien, sodass auch adoptierte Geschwister heiraten dürfen.
Welche Fragen hast du denn zur Adoption?
Hallo!
Nicht blutsverwandte Adoptivgeschwister dürfen geschlechtliche Beziehungen führen, da hier kein Inzest vorliegt. Aber da sie rechtlich Geschwister sind, dürfen sie nicht heiraten.
Also der Junge gehört zur Familie und das Mädchen wird dazu adoptiert? Solange es nicht irgendwie Blutsverwandt mit dem Jungen ist, dürfen die eine ganz normale Beziehung führen (also der Junge darf nicht ihr Halbbruder/Vater/Sohn sein.)
Das Strafgesetzbuch sagt dazu folgendes:
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Also nichts Strafbares für Geschwister aus Adoption und gleich aus zwei Gründen wenn sie nicht 18 sind.