Spicker gefunden ?
Ein Kollege hat in der Arbeit gespickt und wurde erwidcht.Die Lehrerin hat den Zettel eingesammelt aber ihm die Arbeit nicht weggenommen sie meinte schreibe weiter.Er hat am Ende die Arbeit ganz normal abgegeben .Am nächsten Tag hieß es er bekommt eine 6 darf eine Lehrerin das ?
11 Antworten
Sobald ein Täuschungsversuch vorliegt, kann der Fachlehrer die Arbeit mit ungenügend bewerten.
Er kann auch nur einen Teil der Arbeit mit Null Punkten bewerten und er kann auch eine Nachschreibearbeit erstellen.
Es liegt aber gänzlich im Ermessen des Lehrers.
Es spielt auch keine Rolle, ob und wie der Spickzettel benutzt wurde.
Der Lehrer muss das auch nicht beweisen.
Und selbstverständlich kann der Lehrer sich etwas Zeit für die Entscheidung nehmen und den Betrüger erst mal weiter schreiben lassen.
Wenn sie einen Spickzettel findet, hat sie folgende Probleme:
- Hat er ihn benutzt oder nur dabei gehabt?
- Wie schlägt er sich bei den letzten Fragen ohne Zettel?
- Sie darf ihn nicht wegschicken und die Aufsichtspflicht verletzen
- Sie will keine Unruhe
- Sie will vielleicht erst Rücksprache mit Kollegen halten
Also lässt sie ihn fertigschreiben und nimmt den Spickzettel mit. Daheim kann sie überprüfen, dass die erste Hälfte super lief und der Rest plötzlich nicht mehr. Außerdem kriegt er so trotzdem ein Feedback, was er richtig gehabt hätte. Also völlig in Ordnung reagiert.
Spickzettel werden oft beschönigt, sind aber einfach Betrug. Selbst Schuld also.
Zu dem ersten Problem: Nur dabeigehabt oder genutzt ist egal, denn wenn er ihn nur benutzt hat gilt das als Täuschungsversuch (wird mit 6 benotet).
Dann soll er halt akzeptieren, dass die drei Vokabeln nicht ganz richtig sind. Damit werden höchstens 1-2 Punkte abgezogen.
Wer abschreibt ist selbst Schuld.
Soll er gerne noch mal an der Uni probieren. Da kriegt er dann nicht nur eine 6, sondern darf unter Umständen in ganz Deutschland dieses Fach nie wieder studieren.
Darf sie, würde aber bei deiner Schilderung an seiner Stelle dennoch mit ihr darüber noch einmal "verhandeln".
Natürlich darf die das, wahrscheinlich hat sie ihm die Arbeit nicht genommen, damit er noch was zu tun hat.
Er hat aber trotzdem gespickt, was nicht erlaubt ist ;)
ja dürfen die aber ich finde es sche.. das sie ihn weiter schreiben lassen hat weil er sich noch mühe gegeben hat für nichts ..das war wohlmöglich ihre "strafe" und die 6 natürlich
Das geht nicht anders. Das korrekte Vorgehen ist, den Schüler informieren, dass ein Täuschungsversuch festgestellt wurde, Spicker einkassieren, und informieren, dass über das Ausmaß noch entschieden wird. So etwas geht am besten in Ruhe und nicht im Affekt. Die Lehrerin hat völlig richtig reagiert. Fair wäre es, den Schüler nicht in dem Glauben zu lassen, dass er normal weiterschreiben darf, aber das kann er ehrlich gesagt nicht erwarten.
das problem war ja nur diese 3 Vokabeln die er nicht wusste wie wie geschrieben werden