Ist ein Verzicht auf das 14 tägige Widerrufsrecht bei Mietverträgen möglich?
Frage an die Juristen, eine Freundin zieht in eine neue Stadt und konnte die Wohnung zuvor nur per Webcam besichtigen. Deshalb steht ihr bei Unterzeichnung des Vertrags ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu. Ist es möglich, auf dieses Widerrufsrecht zu verzichten? Wenn ja, wie müsste das ausformuliert sein?
Der Vermieter besteht auf eine Besichtigung vor Ort um dieses Widerrufsrecht zu umgehen, sie hat dafür jedoch keine Möglichkeit und möchte den Vertrag unterschreiben
4 Antworten
Darauf kann sie nicht wirksam verzichten. Der Vermieter macht hier alles richtig.
M.M.n. greift hier das sogenannte Widerrufsrecht nicht.
Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“.
Sie sollte den Vertrag nicht unterschreiben.
Deshalb steht ihr bei Unterzeichnung des Vertrags ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu.
Online- da ist das möglich.
Hinfahren Wohnung ansehen, damit kann Sie sich PERSÖNLICH vom Zustand der Wohnung überzeugen; kein Widerrufsrecht mehr.
du unterschreibst - wartest die Frist ab - und das Widerrufsrecht erlischt automatisch.
Ist es juristisch möglich auf dieses Recht zu verzichten? Vertrag kann sonst nicht abgeschlossen werden
Nein. Wenn sie die Wohnung will, muss sie dort hin.
Wurden sie allerdings über Ihr Widerrufsrecht explizit aufgeklärt und ist über den Verzicht des Widerrufs eine eigene Erklärung ohne Verweisung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verfasst worden, ist zu prüfen, ob das von dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gedeckt ist. D.h., im letztgenannten Fall wäre der Verzicht auf das Widerrufsrecht gegebenenfalls rechtswirksam.
Man müsste also wissen, wie der Verzicht auf das Widerrufsrecht erklärt worden ist
Wie kann ich mir dann das erklären?
Ist es möglich auf das Widerrufsrecht zu Verzichten?