Fehlende Reflektoren am Auto Anzeige

5 Antworten

http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

Da steht alles ganz genau :)

Würde auf B - Verstoß tippen, von daher Nachschulung sowieso da Probezeit, aber Führerschein darf er wohl behalten.

Loewevonjuda 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 21:27

Gibt es dafür drei Punkte?????? In dem Ding findet sich keiner zurecht.

erhrz  28.02.2013, 21:34
@Loewevonjuda

Jap. Offensichtlich ist das fehlen der Reflektoren an den Rückleuchten bis zu 3 Punkte wert. Das Auto darf sicherlich nun auch erstmal nicht mehr bewegt werden, da die Betriebserlaubnis erloschen sein sollte. Schlussendlich ist der junge Mann dafür verantwortlich vor Fahrtantritt sicher zu stellen, dass das auto fahrtauglich ist lt. StVo und dazu gehören Rückleuchten die reflektieren. Falls das Auto irgendwo geparkt ist am Straßenrand sieht man es sonst nicht. Klingt auch für mich nicht nach ner Kleinigkeit.

Achso eine Probezeitverlängerung wird wohl auch noch oben drauf kommen.

Loewevonjuda 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 21:39
@erhrz

Auweia,

welcher § ist denn das? Die wird sich freuen. Sie muss umbauen und morgen zur Polizei um es zu zeigen. Geht die Anzeige vor Gericht? Noch nee Verlängerung ? Ja was denn noch , die wird ja durchdrehen

erhrz  28.02.2013, 21:40
@erhrz

Also es sieht so aus :

Die Rückleuchten haben keine Reflektoren also muss man zusätzlich welche anbringen. Tut man dies nicht wird einem vorgeworfen, dass man ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren ist. Da scheint das Gesetz keinen Unterschied zwischen fehlender Reflektoren und fehlender Windschutzscheibe zu machen. Dadurch erklärt sich auch die gefühlt recht hohe Strafe von 3 Punkten.

erhrz  28.02.2013, 21:46
@erhrz

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php StVZO § 19.2 Da steht wann die Betriebserlaubnis erlischt.

Ich vermute das harte Vorgehen vor allem gegen junge Fahre hat etwas mit der Bastler und Tuner Gemeinde zu tun. Denn die bekommen lange nicht für alle Teile eine Betriebserlaubnis.

Nochmal um das klarzustellen, die Rückscheinwerfer haben eine Betriebserlaubnis, da steht drin: "da diese Scheinwerfer keine Reflektoren haben, bringen sie bitte zusätzlich welche an". Ist das nicht geschehen erlischt die erlaubnis für die scheinwerfer und damit für das gesamte auto. Und genau das ist der Tatbestand den die Polizei nun anführt.

machhehniker  01.03.2013, 09:58
@Loewevonjuda

Umbauen braucht sie nicht wenn für die Rückleuchten ne ABE vorliegt. Sie muss aber höchstwarscheinlich zusätzlich Rückstrahler anbringen (gibt es recht günstig im Zubehörhandel, auch Selbstklebende).

Um das mal abschließend zu beantworten:

Es wird aller Wahrscheinlichkeit kein Führerscheinentzug drohen. Aber eine Probezeitverlängerung.

Was hier vorgeworfen wird ist ein Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis. Denn die BE der Scheinwerfer ohne Reflektoren verlangt nach zusätzlichen Reflektoren am Auto. Sind diese nicht vorhanden erlischt die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer und damit auch die des Autos. (StVZO § 19.2). Das wird mit einem Busgeld von 50EUR + 3 Punkte für den Fahrzeugführer und wie oben beschrieben ebenfalls mit einem Busgeld + Punkte für den Fahrzeughalter geahndet.

Hier liegt ein Verstoß gegen §19 StVZO vor.

Die Höhe des Bußgeldes von 50€ sowie die 3 Punkte stimmen schon einmal, dazu kommen dann noch 23,50€ Gebühren. Wenn man hier davon ausgeht das ein Bußgeld erhoben werden soll wegen fehlender EG-Typgenehmigung dann zählt das sogar als A-Verstoß, sonst wäre es nur ein B-Verstoß. Das heißt, nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird auch ein Aufbauseminar angeordnet werden wodurch sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Für den Halter käme das Gleiche in Betracht.

Die Fahrerlaubnis ist aber nicht in Gefahr.

Wer soll das den glauben, was Du da fragst ! Wenn die Dinger Pflicht sind , dann hätte der TÜV das Auto gar nicht zugelassen.

Crack  28.02.2013, 22:08

Kann es sein das man auch Umbauten ohne TÜV macht?

Loewevonjuda 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 22:17
@Crack

Ja wenn man eine ABE dafür hat habe ich gerade erfahren. Oder Eintragungsfrei sind. Also wir werden sehen. Meine freundin ist gut gefordert.

Crack  28.02.2013, 22:34
@Loewevonjuda

Wenn es eine ABE geben sollte dann kann sie die natürlich nachreichen. Kann ich mir aber nicht vorstellen da Reflektoren vorgeschrieben sind...

machhehniker  01.03.2013, 09:53
@Crack

Ich denke Mal dass es tatsächlich ne ABE gibt, zB für schwarze Rückleuchten, aber da steht dann auch etwas von zusätzlich nötigen roten Rückstrahlern drin.

Crack  01.03.2013, 11:03
@machhehniker

Möglich. Dann klebt man sich zusätzlich Reflektoren dran und das sieht Sche...e aus.:)

Frage mich warum die Hersteller das nicht berücksichtigen, denn das spricht sich ja auch mal herum und dann kauft niemand mehr.

machhehniker  02.03.2013, 04:24
@Crack

Die Reflektoren muss man ja nicht mitten in die Fahrzeugoptik kleben, da findet sich gewöhnlich eine etwas dezente Stelle.

Ich denke dass an bestimmten Rückleuchten (grade die Schwarzen) eine Abnahme schlicht nicht Möglich ist ohne die optisch zu verunstalten.

Was aber wirklich sein sollte wäre die Nötigkeit von zusätzlichen Rückstrahlern dann nicht irgendwo klein in der ABE zu vermerken sondern dies unübersehbar an solchen Rückleuchten anzuheften (das man entfernen muss bevor man die Dinger einbaut).

Warscheinlich wurden an dem Fahrzeug cool aussehende Rückleuchten aus dem Zubehör eingebaut, warscheinlich sogar mit ABE (bzw heisst dies inzwischen EG-Typgenehmigung). Nur diese ABE nicht richtig gelesen oder eben aus sonstigen Gründen versäumt die dann nötigen Rückstrahler anzubringen.

Wegen solchen kleinen Lapalien kann man tatsächlich ziemlich zur Kasse gebeten werden, aber Fahrerlaubnisentzug droht noch nicht. Besagte Freundin könnte evtl gegen ihr Bussgeld vorgehen wenn sie glaubhaft machen kann dass sie den Umbau grade erst machte und das Fahrzeug nicht in den öffentlichen Verkehr bringen wollte bevor es fertig (vollständig) ist. Ihr Freund ohne ihr Wissen das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr brachte. Erfolgsaussichten sehe ich allerdings schwierig.

Darüber hinaus würde ich mutmaßen dass der Polizei da ein Wenig dumm gekommen wurde, man hört zwar immer wieder von genau diesem Problem aber meist belassen es Polizisten bei einer Ermahnung (vielleicht sind die Polizisten in meiner Region auch nur grosszügiger).

Loewevonjuda 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 09:58

Ja bei Ihr in der Gegend sind die etwas strenger......... Sie rief mich heute morgen an und sagt, das sie nunmehr zur Polizei mit den ordentlichen Rückleuchten fährt um diesanschauen zu lassen und zu betätigen auf diesen...Mängelzettel?? Mit den Antworten hier konnte ich ihr gut weiterhelfen. Und habe gleich selber was dazu gelernt. Aber das dies Gleichgestellt wird wie mit einer fehlenden Windschutzscheibe kann ich leider nicht nach voll ziehen. Das ist schon einzigartig. Sie fragte mich ob dies nun vor Gericht geht??? Ist das so???

machhehniker  01.03.2013, 10:04
@Loewevonjuda

Vom Gesetz her ist dies eine Bauartveränderung an Lichttechnischen Einrichtungen wodurch die Betriebserlaubnis erlischt.

Lustigerweise ist das mit der fehlenden Windschutzscheibe nicht unbedingt eine Bauartveränderung, nur wenn die Scheibe eingeklebt ist und somit zu tragenden Teilen gehört. Sonst dürfte man sogar mit fehlender Windschutzscheibe fahren, müsste sich lediglich schützen (zB Motorradhelm aufziehen).

Vor Gericht geht dies nun wohl nur wenn man gegen dieses Bußgeld Einspruch einlegt.

Loewevonjuda 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 11:00
@machhehniker

Ok...habe gehört das dies auch zur Führerscheinstelle geht und die ein Aufbauseminar fordern können und die Probezeit wird verlängert. Ich mus schon sagen....da missbraucht jemand Kinder und kommt frei....hier coolt man auf und vergißt Reflektoren an zu bringen und bekommt so eine Strafe aufgebrummt. Können die ihm den Führerschein nehmen?

machhehniker  02.03.2013, 04:14
@Loewevonjuda

Ja, ich find dies auch übertrieben aber ist eben so. Ich weiss jetzt gar nicht ob es einen Unterschied machen würde wenn die Rückstrahler angebracht waren und nur verloren wurden. Dann dürfte man eigentlich nicht der Bauartveränderung belangt werden, nur der Fahrt mit defekter Beleuchtung (da sollte man Jemanden an der Hand haben der sich rechtlich besser auskennt). Ich meine aber dass die angesprochene Grosszügigkeit so vertreten wird (Polizisten haben einen Ermessensspielraum, können aber auch nicht einfach darüber hinwegsehen wenn Jemandem Bußgeld & Punkte aufgebrummt werden müsste), was ich meist höre ist ein Mängelbericht und die Betroffenen müssen dem halt nachkommen.

Ich denke nicht dass der FS in Gefahr ist, höchstens wenn sowas dann wiederholt passiert oder dem eventuellen Aufbauseminar nicht nachgekommen wird.