Kann man jemanden anschwärzen der mutwillig gegen die Auflagen einer Privatinsolvenz verstoßen hat?
Kann man jemanden anschwärzen der mutwillig gegen die Auflagen einer Privatinsolvenz verstoßen hat?
Schmuckbesitz und Schwarzarbeit in der Privatinsolvenz
Schuldner X war bis ca. 2010 in der Privatinsolvenz, hat aber in der Zeit Schmuck besitzt von ca. 5000€, Goldringe mit Diamanten, Goldketten, Armbänder usw, hat sogar auch in der Zeit schwarz gearbeitet und zwar ist Taxi gefahren, hat in Clubs Musik aufgelegt und hat Autos gekauft, repariert und wieder verkauft. Beweise für. Zu dem besaß er auch ein teueres Auto, wo zwar nicht in den Papieren Schuldner X vermerkt war aber, jeder wusste das es Schuldner X gehört.
Was kann man jetzt allgemein nach diesem Wissensstand noch tun, da ja die Privatinsolvenz schon 4 Jahre her ist? Schuldner X hätte ja in der Zeit den Staat betrogen.
Kann doch nicht sein das diese Person einfach davon kommt?
Er hatte sogar eine Restschuldbefreiung bekommen!
Bitte nur enstgemeinte Antworten es ist wichtig, da ich gar nicht weiß wo ich mich als erstes hinwenden kann :)
LG Tanita
7 Antworten
Du kannst beim Amtsgericht zu dieser Privatinsolvenz eine Aussage machen. Wobei von dir zu belegen ist: Wann und wo gearbeitet. In welchen Klubs wann aufgelegt? Wessen Auto repariert, wo und wann hat er den Schmuck getragen, Zeugen dafür? KFZ kann geborgt werden, das ist nicht strafbar. Vermutlich ist gar nicht bekannt, ob das Fahrzeug geleast oder im Eigentum ist. Sollte dem Insolnenten derartiges nachgewiesen werden, kann die privatinsolvenz für geplatzt erklärt werden. Bzw gibt es eine Strafe wegen des falsch beeideten Vermögensverzeichnisses.
Du kannst diese Behauptungen sicher alle gerichtsfest beweisen. Wenn du das nicht kannst solltest du ganz vorsichtig sein, üble Nachrede ist eine Straftat und du bist sogar Schadensersatzpfluchtig wenn durch so etwas ein Schaden entsteht. Wenn er die Restschuldbefreiung vor 4 Jahren bekommen hat kannst du nicht mehr viel machen
Ja, nur was bringt dir das? Die Straftat muss erst einmal nachgewiesen werden und selbst dann hat er nicht unbedingt die Restsvhuldbefreiung verwirkt. Die Straftat ist das eine zivilrechtliche Forderungen etwas anderes. Für einen Außenstehenden sieht das ganze nach einer Returkutsche aus.
Welche Taten soll der denn begangen haben?
In der Frage heißt es immer " Besitz" von Schmuck, "Besitz" von irgendwas.
Besitz ist nicht Eigentum.
Und nur weil einer Taxi fährt und Musik auflegt, bedeutet das noch nicht, dass der das schwarz verdient hat.
Wenn es heißt, die Verjährungsfrist beginnt mit Bekanntwerden der Tat, dürfte sich das eh erledigt haben.
Wenn der Sachverhalt in der Frage zutrifft, wusste man das doch scheinbar schon seit langem.
selbst dann, wenn der Schuldner während seiner Inso, z.B. im Jahre 2009, 100000 € schwarz verdient hätte, würde das jetzt keinen mehr jucken.
Im Gegenteil, die fragestellerin müsste sich vorhalten lassen, warum das erst JETZT zur sprache kommt, obwohl das doch scheinbar seit Jahren bekannt war.
Man wird der Denunziantin Rachemotive unterstellen.
Das dürfte, wie ich meine, richtigerweise, zum Eigentor werden.
Ich habe z.b. eine Quittung von einem Ring in Höhe von 1300€ aber erst jetzt bekommen weil der jetzt geld von mir haben will für den ring den er mir geschenkt hatte. Dadurch das er den anwalt eingeschaltet hat und er es ja beweisen muss wieviel der ring wert ist wurde mir in dem schreiben des Anwalts ein Quittung mit geschickt.
Wenn dein Gewissen dazu ja sagt...dann tu es!!
Gewissen? Das ist kein Beschiss, dass ist Betrug. Wenn Du betroffen wärst, würdest Du dann auch noch Dein Gewissen fragen? Da haben wahrscheinlich einige Leute Geld verloren und der lacht sich ins Fäustchen.
... und was hast du mit der Sache zutun? Für mich hört sich das ganze nach einer Racheaktion an und das wir der Staatsanwalt vielleicht auch so sehen und dann bist du als Zeuge eher Zweifelhaft.
Weshalb greifst du mich an?? Habe ich etwas verteufeltes geschrieben..schön auf dem Teppich bleiben!!
Lies mal ihre Antwort..dann weißt du, weshalb sie mich von der Seite anmacht!
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bist Du selbst betroffen, also hast Du Geld verloren?
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hat ein naher angehöriger was verloren?
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Wenn die beiden ersten Sachen nicht zutreffen, also es Dir um die Gerechtigkeit geht, dann frage Dich: Würde ich den Typen auch anzeigen, wenn er mir 5.000,- Euro dafür bieten würde, wenn ich ihn nicht anzeige.
Wenn ja, dann, dann mache es.
Die Verjährungsfrist einer Straftat beginnt mit Kenntnis von Tat und Täter. Wenn man es wirklich beweisen kann, sofort anzeigen!