Rechtsfrage: Habe ich mich strafbar gemacht?
Ich war gestern bei einer mobilen Friseurin. Um die Anfahrtskosten zu sparen, haben wir uns bei ihr verabredet. Sie sollte mir die Haare zwecks blonden Strähnchen aufhellen. Um mein gewünschtes Ergebnis zu erzielen, waren zwei Besuche bei ihr geplant, jedoch bin ich mir jetzt unschlüssig ob ich den 2. Besuch überhaupt wahrnehmen sollte. Mir ist am Abend eingefallen, das ich keine Rechnung oder einen Beleg bekommen habe und habe sie daraufhin gefragt. Sie meinte sie mache das nur nebenbei und die Arbeit wäre nicht angemeldet. Ich bin jetzt natürlich verärgert, da Ich sie schon bezahlt habe (beim 1.Besuch 100€ und beim 2. wären es noch 30€) und meine Haare bisher aussehen wie ein Unfall. Für mich ist das schon Körperverletzung, da ich mich so nicht in der Öffentlichkeit zeigen kann/möchte. Nun hoffe ich ihr könnt mir helfen: Habe ich mich strafbar gemacht, indem ich Ihre Leistungen in Anspruch genommen habe? Kann ich mich irgendwie wehren oder sie zur Rechenschaft ziehen?
6 Antworten
Soweit ich weiß macht man sich als Kunde bei einer Friseuse die Schwarz arbeitet eher nicht strafbar wenn man von der Schwarzarbeit nichts wusste bzw. nichts wissen konnte. Strafbar macht man sich auch meistens eher z. B. wenn man diese Person schwarz beschäftigt und ihr Arbeitgeber ist. Was bei dir nicht der Fall zu sein scheint.
Sollte deine Frisur durch die Person verunstaltet worden sein hasst du in der Regel einen Anspruch auf Nachbesserung. Das kann aber bei Schwarzarbeitender Friseuse aufgrund der Sittenwidrigkeit des Geschäftes ähnlich wie bei einem Schwarzarbeitendem Handwerker auch nicht möglich sein.
Zu deiner Sicherheit solltest du aber bei deinem nächsten Besuch eine weitere Person (z.B. Freund oder Freundin) als Zeuge mitnehmen um Gespräche und evtl. Absprachen mit der Friseuse beweisen zu können.
Die ganze Sache ist sehr kompliziert und bevor du Anzeige bei der Polizei erstattest solltest du lieber mit einem Anwalt reden um sicher zu gehen das du dich durch die Anzeige nicht selber belastest.
Ja, Du hast Dich strafbar gemacht, indem Du jemanden "schwarz" beschäftigt hast... Du kannst sie nicht gerichtlich für Deinen Unfall zur Rechenschaft ziehen. Aber ich würde sie schon dahingehend "schubsen", dass sie das kostenfrei zu Deiner Zufriedenheit richtet.
Das wußte die Kundin ja nicht, sie ist ja davon ausgegangen das der mobile Friseurservice angemeldet ist und somit legal betrieben wird.
Solange du davon ausgehen konntest eine "offizielle Dienstleistung" in Anspruch zu nehmen hast du natürlich nichts zu befürchten, im Gegenteil wäre die Friseurin dir gegenüber zum einen Schadensersatzpflichtig wenn die Dienstleistung nicht ordentlich ausgeführt wurde, zum anderen hat sie sich wohl wegen "Schwarzarbeit" strafbar gemacht. Wenn das Ergebnis wirklich so Katastrophal ist würde ich sie zur Rückerstattung der 100 Euro auffordern mit der Androhung, entweder Zivilrechtsklage zu erheben oder die Schwarzarbeit behördlich zu melden- was entsprechend beides negativ für sie ausfallen würde.
Sie macht sich strafbar, da sie das Gewerbe nicth angemeldet hat und somit schwarz arbeitet.
Es sei denn, sie ist aus deinem Bekanntenkreis/Freundeskreis aber so wie du es schreibst, eher nicht.
Vielleicht solltest Du diese Friseurin beim Zoll melden. Wie bist Du denn auf sie überhaupt gekommen!?
Ich weiss nicht, ob Du auch eine Strafe bekommst, weil Du ja auch nicht wissen kannst, dass sie dir keine Rechnung ausstellst. Du hättest eine verlangen sollen ansonsten mit Anzeige der Schwarzarbeit drohen.
ich würd es an deiner stelle jetzt wie user derjoergi beschrieben hat, vorgehen.
Halte ich für eine sehr Interessante Frage.
Habe ich mich strafbar gemacht, indem ich Ihre Leistungen in Anspruch genommen habe?
Zwar kann ich das so nicht beantworten, würde jedoch mit meinem Rechtsempfinden behaupten, dass du dich nur dann Strafbar gemacht hättest, wenn du diese Leistung als 'wissentliche Schwarzarbeit' bezogen hast.
Dennoch wäre mein Rat in dieser Angelegenheit, dass du eventuell für Konsequenzen jeglicher Art (Schadensersatzforderung, etc.) mit entsprechenden Beweisen zudeckst:
Hast du die Anzeige der Dame, dass sie ihre Leistung gewerblich anbietet? Hast du Zeugen?
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Ich habe eigentlich nach gewerblichen Friseuren auf Kleinanzeigen gesucht, um nach ihrer Meinung und deren Preisen zu fragen. Da bin ich dann auf die Dame gestoßen.