privatinsolvenz schwarzarbeit
mal eine frage ;) eine freundin war in der privat insolvez hat aber die ganze zeit schwarz gearbeitet was ihr jetzt nach gewiesen wurde. sie ist aber seit ca nen jahr aus der insolvenz raus. kann da noch was nachkommen ? also konkret im falle der insolvenz ?
2 Antworten
Da die Insolvenz abgeschlossen ist, zumindest nicht in dieser Hinsicht. Nur wegen der Schwarzarbeit an sich. Die wird das Finanzamt interessieren.
auch nicht wenn es raus kamm das sie das insolvenz gericht verarscht hat ? weil sie ja mehr geld hatte als sie haben durfte...
Ich nehme an, mit "aus der insolvenz raus" meinst du, dass die Restschuldbefreiuung erteilt wurde. Diese kann widerrufen werden, § 303 Insolvenzordnung (InsO). Aber nur auf Antrag eines Gläubigers, und nur, wenn die dort genannten Gründe vorliegen. Schwarzarbeit, also Geld verdienen, ohne es anzugeben, könnte ein Grund sein. Aber es bedarf erst des Antrages eines Gläubigers, und über den entscheidet dann das Insolvenzgericht.