Kann man jederzeit Stellungnahme durch den Anwalt an das Gericht schicken?
Wenn man schon vorher 3-4 Stellungsnahmen geschickt hat, wird es zu viel und nervig?
Wenn das entscheidungserheblich ist.
4 Antworten
Entscheidungserhebliche Fakten sollten vorgetragen werden.
Das zu beurteilen, solltest Du aber letztlich Deinem Anwalt beurteilen lassen.
Auch wenn man schon vorher 3 Stellungsnahmen geschickt hat?
Normal reicht EINE sachliche, ausführliche und wahrheitsgemäße Stellungnahme zu ein und derselben Sache völlig aus. Nachdem du schon mehrere Stellungnahmen abgegeben hast ( was ich nicht ganz verstehe ), würde ich dir eher davon abraten, weil der Eindruck entsteht, du möchtest dich unter allen Umständen "freikämpfen" und es eher negativ ausgelegt werden kann. Es heißt ja immer "Wer sich verteidigt, der klagt sich an" . Besser wäre es abzuwarten, denn die Wahrheit wird ohnehin ans Licht kommen. Ohne Anwalt würde ich nicht eigenmächtig handeln.
Ja, kann man.
Wenn die Stellungnahme verspätete Anträge enthält, war die Mühe jedoch umsonst.
Aktion - Reaktion
Aber das nervt das Gericht, oder?
Es gehört zum Alltag.
Besprich das mit Deinem Anwalt ... er muss ohnehin Deine Stellungnahme in Worte fassen und an das Gericht schicken
und ob etwas "entscheidungserheblich" ist. entscheidet letzten Endes das Gericht
Was wenn er meine Worte woertwortlich weiterleitet?
keine Ahnung ... ich kenne die Worte nicht ....
Also als Vertiefung?