Kann man irgendwo rausfinden ob man bei der Knappschaft vom Arbeitgeber angemeldet wurde?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber muss dich, wenn du eine geringfügige Beschäftigung bei ihm ausübst, binnen 14 Tagen der Knappschaft Bahn See melden. Das geschieht in Sekundenschnelle online. Solltest du auf einer Baustelle oder in der Gastronomie arbeiten, muss der Arbeitgeber die Meldung sofort, spätestens bei Arbeitsaufnahme abschicken.

Über die Anmeldung bekommt der Arbeitnehmer eine Bescheinigung vom Arbeitgeber aus der auch hervorgeht, wann gemeldet wurde.

Wenn du Zweifel hast, ob dein Arbeitgeber seinen Meldepflichten nachkommt, kannst du dich auch bei der Minijobzentrale (anderer Name: Knappschaft Bahn-See) erkundigen, ob du dort gemeldet bist. Auf der Website der Minijobzentrale findest du die Kontaktdaten und weitere sehr nützliche Informationen: http://www.minijob-zentrale.de/sid_51FCCA628B2C5430DA4177BA5CF8FE7E/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true

ziimt 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 21:10

Ah, dankeschön. ich würde also aufjedenfall eine Meldung von denen bekommen wenn ich angemeldet worden wäre? Hm, muss ich wohl doch anrufen um sicherzugehen.

Danke. (:

Ruf doch bei der Knappschaft an, dann weißt du es