Kann man irgend etwas, egal was auf rechtlichem Wege gegen Psychopathen machen?
Wäre es möglich, wenn man Opfer eines Psychopathen wurde und man dieses nicht beweisen kann. Mann aber beweisen kann das es sich bei dieser Person um einen Psychopathen handelt (Psychologischesgutachten) und dem zufolge die Dinge von denen man behauptet das er sie einem angetan hat war sein müssten machen? Egal was Polizei, Psychologe, Psychiatrie, Schadensersatz???
Wie sieht es aus wenn man Videos von den Dingen die er einem angetan hat. Kann man dann rechtlich gegen den Psychopathen vorgehen (habe einmal erfahren Videos zählen nicht als Beweismaterial, bin mir aber nicht sicher!)
7 Antworten
du aknnst immer zur polizei gehen welche dann natürlich ermitteln würden. je nach dem was für eine psychische störung vorliegt kommt der psychopath dann entweder ins gefängnis oder wird als unzurechnungsfähig eingegliedert und kommt dann in eine psychische anstalt
Was genau möchtest du denn? Eine Straftat kann zur Anzeige gebracht werden aber nicht, dass ein Mensch eine psychische Erkrankung hat. Weder Polizei noch Rechtsanwalt ist dafür verantwortlich wenn du dich nicht von besagter Person distanzieren kannst.
Offensichtlich hast du meinen sonderbaren Kommentar nicht verstanden.
Eine Krankheit oder krankhafte Veraenderung sind kein Grund fuer rechtliche Massnahmen.
Sebst wenn das "Antun" beweisbar waere, muesste dies auch strafrechtliches oder gefahrenrechtliches Potential haben.
Ein Video ist grundsaetzlich als Beweismittel zugelassen, soweit die Aufnahme an sich nicht rechtswidrig ist
Nur weil jemand ein Psychopath ist, wirst du nichts gegen ihn Unternehmen können. Egal ob diagnostiziert oder nicht. Wenn er dir jedoch etwas angetan hat, kannst du ganz normal Anzeige erstatten. Inwieweit der Täter eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und welche Gegenmaßnahmen tätig sind,entscheidet dann der Richter.
Ohne Beweise keine Anklage.
Die Person schreibt:
"Wie sieht es aus wenn man Videos von den Dingen die er einem angetan hat. "
Und was ist das für ein sonderbarer Kommentar von Ostsee1982:
"Weder Polizei noch Rechtsanwalt ist dafür verantwortlich wenn du dich nicht von besagter Person distanzieren kannst. "
Sind jetzt also die Opfer daran schuld, daß sie sich nicht wehren konnten?