Löschung der Prokura im Handelsregister vergessen
A hat seinen ungetreuen Prokuristen P entlassen, versäumte aber die Prokura im Handelsregister löschen zu lassen. P machte nach seiner Entlassung noch eine letzte Reise zu den Kunden des A und kassierte insgesamt 2.000.00 € Außenstände bar, weil die Kunden glaubten, er sei noch Prokurist.
A fordert von den Kunden nach wie vor Zahlung an ihn selbst. Zu Recht?
Mein Antwort: A kann nicht vom Kunden die Zahlung verlangen. A muss mit P über die zahlung reden.
Vielleicht lönnt ihr mir helfen
2 Antworten
Wenn Du schon eine Antwort hast, warum stellst Du dann eine Frage? DEine Antwort müsste keine sein, sondern eine Frage. Wenn er die Löschung vergessen hat, dann ist das seiner eigene Dummhaeit oder Nachlässiglekeit zu verdanken. Wenn er Heschäftsführer ist-----ja hallo, dann hat er einfach daran zu denken. Wir wissen nicht, unter welchen Umständen und Voraussetzungen die Reise zu irgendwelchen Kunden stattgefunden hat. Es wird hier schon Gründe geben, die wir nicht kennen. Auch in diesem Fall wusste der Geschäftsführer mit Sicherheit von der Reise, oder sie war im Vorfeld - also vor der Kündigung abgesprochen. Somit hätte man nach der Kündigung eindeutig ein Verbot darüber aussprechen können, eine solche Reise anzutreten. Im Übrigen wurden die Kunden ja nicht gleich nach der Kündigung darüber informiert, dass die Prokura erloschen ist. Auch ein Versäumnis des Geschäftsführers. Wenn er nun 2000 € kassieren möchte, handelt es sich vermutlich um Außenstände un nicht um Provissionen eines Auftrages, welcher duch diese Reise zustande gekommen ist. Denn Provissionen werden erst nach Höhe des Auftrages bezahlt, ebenso die Spesen. Also handelt es sich hier um Gelder, die während der Prokura außen standen. Im anderen Fall ist es nicht üblich, dass Kunden einem prokuristen Bares in die Hand drücken, wenn ja schaut der Geschäftsführer in die Röhre, weil er versäumt hat,d ie Kunden über das Ende von dessen Prokura zu unterrichten.
Grüßle Bernd Stephanny
A sollte mit den Kunden reden, sich die Zahlungen an P bestätigen lassen und damit P konfrontieren und auffordern das Geld zu überweisen. Letzte Mahnung, ansonsten- Klage!