Kann man einen neu gekauften Roller auch zurückgeben wenn man schon gefahren ist?
Hallo,
es gibt ja auf eigentlich alles 14 Widerrufsrecht. Wie verhält sich das in meinem Fall. Kann ich den Roller zurückgeben auch wenn ich damit schon gefahren bin? Das ich das ganze Geld nicht wiederbekomme ist klar! Aber generell?
6 Antworten
es gibt ja auf eigentlich alles 14 Widerrufsrecht.
Wo ist dieses Gerücht nur entstanden?^^
Nein, ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften von einem gewerblichen Händler (also nicht bei Kauf von Privat), nicht aber beim Händlerdirektkauf vor Ort.
Und auch da nicht bei allen Dingen: z. B. entsiegelte Ton- oder Softwareträger sind auch beim Fernabsatz davon ausgenommen.
Haste den Roller beim Händler vor Ort gekauft gibts ohne Mängel kein Recht auf Rückgabe. ;)
Vielen Dank für den Stern. ;)
Hallole zusammen
Das ist von der absprache zwischen Dir und dem Händler mit dessen Zustimmung durchaus möglich.. wenn entsprechende Gründe vorliegen ( ein Bekannter hat nach Kauf eines Fahrzeuges ( in dem Fall Motorrades durch einen Arbeits-Unfall einen Unterschenkel verloren, konnte Folglich es nicht mehr nutzen , der Händler hat ohne Probleme mit einem Nachlass die kiste zurückgenommen) wel es ja nun eine Gebrauchte Maschine war.. Ist immer eine verhandlungs und Begründungssache. Generel besteht der Anspruch auf Rücknahme nur wenn die Kaufsache erhebliche Mängel aufweist und der Händler diese nicht innerhalb der rechtlichen Zeiten und mehrer Instandsetzungsversuche nicht beseiitigen kann..Also Wandlung des Vertrages.. Die rechtsansprüche sollte aber nach Sichtung der Vertragunterlagen ein Anwalt klären , nur weil die kiste nicht mehr gefällt wird als Begründung nicht reichen.. kommt auch drauf an wieviel Du schon gefahren bist.. KM ?? Joachim
Es kommt drauf an, wie du deinen Roller gekauft hast - wenn er via Internet gekauft wurde, dann hast du das Recht, ihn unter Realbedingungen auszuprobieren (also auch damit zu fahren) und ihn innerhalb der 14tägigen Frist auch zurückzusenden. Auf jeden Fall lies dir die AGBs des Shops durch. Beim Kauf im Ladengeschäft wirst du schlechte Karten haben - da kannst du nur auf Kulanz des Händlers hoffen.
Man hat nicht bei allem 14 Tage Widerrufsrecht! Das gilt nur bei Geschäften im Fernabsatz (aka Telefon und Internetbestellung) Bei Dingen die du im Laden kaufst hast du niemals ein Recht auf Rückgabe, es sei denn der Verkäufer ist kulant und nimmts zurück. Bei nem Roller kannst du mal davon ausgehen dass der nicht zurückgenommen wird,
14 Tage Widerspruchsrecht hättest du nur, wenn du ihn im Internet oder am Telefon von einem Händler gekauft hättest.
Wenn du ihn zurück gibst, weil er dir nicht mehr gefällt, kannst du gleich 30 % abschreiben.